Attest bei Ausfall der Therapie für den Therapeuten?
Brauche ich bei kurzfristiger Absage wegen Krankheit ein Attest für den Psychotherapeuten und erfährt er auch warum ich krank war ( evtl. durch diese Krankmeldung )
5 Antworten
Nein. Außer Du sagst es ihm. Wenn kein Vertauen herrscht ist das schwierig.
Wenn du erst nach der vertraglich geregelten Zeit abaagst dann wird ein Ausfallhonorar fällig. Dies gilt ggf. Sogar wenn eine Krankmeldung vorliegt. Da kann man nur auf die Kulanz des Therapeuten hoffen. Eine Krankschreibung kann hier definitiv Sinn machen; aber es muss dann auch klar sein warum du aufgrund deiner Krankheit nicht zur Therapie kannst. Denn Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich therapieunfähig
Du kannst bei deinem Psychotherapeuten doch anrufen und rechtzeitig sagen, dass du nicht kommen kannst (w. Erkältung z.B.) dann verfällt dir die Stunde nicht
Ich musste damals eine Vereinbarung unterschreiben, die genau diesen Fall behandelt hat.
Da es da um Honorarausfälle geht, denke ich dass das alle mittlerweile mache lassen.
Du rufst dort an und sagst den Termin ab, ganz einfach. Die Gründe dafür gehen ihn nix an.
Und nein: Er würde durch ´ne Krankmeldung nicht den Grund erfahren! Den weiß nur der ausstellende Arzt, die KK und Du!
Dann halte Dich dran! Ist ja auch klar: Wär´ja ´n Ausfall für ihn, wenn diese Zeit nicht ´ne andere Person nutzen könnte und er nur Däumchen dreht!
ich kann ja nicht vor 48 Stunden wissen dass ich heute krank werde
Ruf einfach an und frag das den Therapeuten, bzw. die Sprechstundenhilfe.
Du sollst ja nur absagen! Brauchst Dich doch garnicht krankmelden!!!
im Vertrag steht man müsse 48 Stunden vorher absagen.