Wegen Krankheit von Abendschule geworfen rechtens?

3 Antworten

Hallo.

Da du wahrscheinlich den Lernstoff nicht mehr aufholen kannst ist das rechtens schon sicher wenn es eine freiwillige Maßnahme ist.
Wenn es Pflicht währe müsstest du das Jahr neu machen.

Da keine Schulpflicht besteht, kann die Abendschule Kriterien festlegen für den Ausschluss wegen zu geringer Anwesenheit. 

Auch bei entschuldigten Fehltagen fehlt Dir ja der Lernstoff. Außerdem ist davon auszugehen, dass Die Schule nicht bei ein paar wenigen Fehltagen den Besuch beendet hat, sondern bei ein paar mehr Fehltagen.

Wie lange war der Betroffene denn krank? GIbt es eine Regelung für eine maximale fehldauer?


herzilein35 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 20:28

Die Person hatte die Arbeiten mitgeschrieben. Alle gut bis auf Englisch. Aufgrund Krankheit konnte er /sie die zweite nicht mitschreiben und bekam trotz Attest 0Punkte.

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maja0403  07.06.2017, 20:39
@herzilein35

Da muß man mal in die Satzung schauen. Normalerweise können Arbeiten nachgeschrieben werden.

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herzilein35 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 20:18

Nein gibt keine Regelung. Jedenfalls nicht für entschuldigt

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maja0403  07.06.2017, 20:24
@herzilein35

Dann sollte man mal ins Schulsekratariat und nachhaken was da gelaufen ist. die AUs könnte man ja nochmal besorgen. Der Arzt wird sicher Kopien ausstellen wenn man ihm das Problem schildert.

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herzilein35 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 20:17

Ist ja nur Interesse. Keine Ahnung aber immer wieder mal.

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