Zahnarzt berechnet zusätzliche Kosten für Weisheits-Zahn-OP

Guten Abend,

ich bin bei der Barmer GEK gesetzlich krankenversichert und hatte vor etwa einem Monat eine Zahn-OP, bei der mir die beiden rechten Weisheitszähne entfernt wurden. Vor der OP wurde ich aufgeklärt, dass es sein kann, dass ein Kollagenkegel eingesetzt werden muss, für den ich privat die Kosten von 30,00 € pro Stück tragen müsste. Dies sollte aber nur im Notfall notwendig sein. Dann wurden an dem Tag der OP tatsächlich zwei Kollagenkegel eingesetzt, ohne mich während der OP darauf hinzuweisen oder mir eine Begründung zu geben. Hinzu kamen noch Kosten für extra Nahtmaterial, sodass ich letztendlich 70,00 € vor Ort zahlen musste. Ich habe dann nach der OP erstmal die Rechnung beglichen - in dem Zustand hat man andere Probleme - und mich dann mit der Rechnung an meine Krankenkasse gewandt. Die hat mir dann mitgeteilt, dass die Krankenkasse die ganz normalen Kosten für Tamponaden und Nahtmaterial trägt, aber nicht für Kollagenkegel und dieses teurere Nahtmaterial. Meine Ansprechpartnerin meinte auch, dass ihr so etwas noch nie untergekommen sei, weil Tamponaden es ja genauso tun sollten.

Nun habe ich erstmal einen Termin bei meinem Zahnarzt gemacht, dass er mir doch mal bitte erklären soll, was das für ein Notfall war, den ich nun selbst zahlen musste. Hat irgendjemand mit so etwas schon Erfahrungen gemacht? Ist es bei einer Weisheitszahn-OP wirklich üblich, Kollagen zu verwenden, statt dem Material, welches die Krankenkasse übernimmt? Hat jemand einen rechtlichen Rat, ob ich mein Geld oder zumindest einen Teil zurückfordern kann? So ganz richtig ist das ja nicht gelaufen...

Für eure Erfahrungen und Auskünfte bin ich sehr dankbar!

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Vollzeitstudium neben sozialpflichtiger Beschäftigung, Meldung an Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

ich habe mir überlegt, parallel zu meiner Vollzeitbeschäftigung, mich an einer Universität zu immatrikulieren. Der Studiengang hat nichts mit meiner derzeitigen Berufsrichtung zu tun, daher möchte ich dem AG davon nicht mitteilen. Ich habe nicht vor Bafög oder dergleichen zu beziehen, was sowieso bei meinem Verdienst nicht gehen würde. Von meiner Versicherung habe ich bereits eine entsprechende Versicherungsbescheinigung für die Universität erhalten. Dies wäre mein Erststudium.

Mir ist bewusst, dass dieses Vorgehen zeitlich extrem einspannend sein würde aufgrund der Doppelbelastung. Dass die Beschäftigung für mich ganz klar die höchste Priorität darstellt und das Studium zweitrangig ist, steht für mich außer Frage. Eine Studienzeit über der Regelzeit steht somit fest, was jedoch nicht schlimm ist. Ein berufsbegleitendes Studium steht für mich nicht zur Frage, da wie gesagt der Studiengang völlig berufsfremd ist. Vollzeitstudium und den Beruf kündigen fällt ebenfalls raus, da finanziell nicht realisierbar.

Die zentrale Frage, die mich interessiert ist, ob mein AG bei Anmeldebestätigung der Uni an die Krankenkasse eine entsprechende Meldung bzw. eine Information von der Krankenkasse erhält? Ich würde wie gesagt weiterhin sozialpflichtig und auf Vollzeit bei dem AG beschäftigt bleiben. Ist es zudem rechtens, dem Arbeitgeber das Studium zu verschweigen? Mir ist bewusst, dass die Arbeitsleistung natürlich darunter nicht leiden darf, daher wäre ich dankbar, wenn eine Grundsatzdiskussion über die Machbarkeit ausbleibt.

Vielen Dank im Voraus! :)

Beruf, Studium, Krankenversicherung
Problem mit Studententarif: Nach welcher Gebührenordnung rechnen Physiotherapeuten ab?

Ich habe folgendes Problem: Ich habe eine STUDENTISCHE private Krankenversicherung bei der Debeka und zuletzt Krankengymnastik auf Rezept bekommen. Ich bin verpflichtet, der Praxis im Vorhinein ein Merkblatt bzgl. meines "besonderen" Tarifs auszuhändigen. Dies habe ich auch gemacht.

Dort steht u.a. drin, dass Heilmittel bis zum 1,3fachen Satz der GOÄ erstattet werden. Darüber hinaus steht, dass "die versicherte Person von der Einhaltung des Satzes ausgeht, falls der Arzt ihm VOR Beginn der Behandlung nichts anderes mitteilt".

Die Physiotherapeutin war damit auch einverstanden, jedoch haben wir dies kurz und knapp und nur mündlich vereinbart.

Nun habe ich eine Rechnung bekommen, in der mit dem Satz von 1,3 der VdeK für Physiotherapeuten abgerechnet wurde. Dieser ist wesentlich höher, schlussendlich würde ich auf 63 % der Kosten sitzen bleiben. Das entspricht 284 €, was für mich als Student natürlich unzumutbar ist.

Nun ist es so, dass am Ende des Merkblattes aber auch steht: "Beim Bezug von Heilmitteln sind die nach dem Tarif PSKV versicherten Studierenden Selbstzahler" und "Bei Überschreitung dieser Sätze ist die Rechnung an den Versicherten selbst zu richten".

Das ist alles verwirrend und ich bin im Streit mit der Praxis. Ich berufe mich auf die oberen Zitate, die Praxis sich auf die unteren.

Wie sind diese unterschiedlichen Aussagen innerhalb des Merkblattes zu deuten? Wer hat hier Recht?

Wie rechnen denn Physio-Praxen grundsätzlich ab? Nach der GOÄ oder nach der VdeK?

Ist es denn üblich und normal, bei einer studentischen privaten Versicherung bei Inanspruchnahme von Heilmitteln auf so hohen Kosten sitzenzubleiben?

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