Privatversicherung fordert nachwirkend Risikozuschlag

Guten Morgen :)

Folgende Situation: Ungefähr im Winter 12/13 wurde mir (Student) von meiner damaligen gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt, dass sich mein Beitrag ab dem kommenden Semester von ca. 78€ auf etwa das Doppelte erhöhen wird. Bei meiner Recherche nach günstigeren Alternativen kam ich in Kontakt mit einem Versicherungsmakler, der mir für 125€ eine private KV (ohne Eigenanteil) anbot. Mit dem Papierkram natürlich nicht groß auseinandergesetzt. lediglich telefonisch die Frage nach OP´s oder stationären Krankenhausaufenthalten verneint, unterschrieben und fertig.

3-4 Jahre zuvor hatte ich allerdings einen "Unfall" im Fitness-Studio der starke Rückenschmerzen nach sich zog. Diese vergingen recht schnell, doch im Laufe der nächsten Monate atrophierte die rechte Oberschenkelmuskulatur (für mich) sichtbar und es setzte ein permanentes (vor allem im Sitzen auftretendes) Muskelzucken der ebenfalls rechten Oberschenkelmuskulatur ein. (Jegliches Sporttreiben war zu dieser Zeit problemlos machbar) 6 Monate später gab es ein erstes MRT: Befund: Protrusio bzw. Vorwölbung der Bandscheibe. Nichts wildes also und keine wirkliche Antwort auf das Zucken (was mich am meisten nervte) Nachdem sich auch innerhalb des nächstes Jahres dieses Zucken nicht verbesserte, bin ich doch noch ein weiteres Mal zu einem befreundeten Arzt gegangen, der mich an einen Neurologen überwies. Dieser veranlasste wieder ein MRT (diesmal ohne Befund) und auch eine Nervmessung ergab keine eindeutige Befundlage. --> Vermutung: Vorwölbung hat zu lange auf einen Nerv gedrückt, irreparabel geschädigt, feuert durchgehend. Ende. War ein Jahr später dann nochmal dort (wurde mir so empfohlen). Gleiches Ergebnis.

So weit so gut: Da ich keine sportlichen/körperlichen Einschränkungen hatte, habe ich es dabei belassen, Andere Menschen haben schlimmere Schicksale als einen zuckenden Oberschenkel. ;)

Ein knappes Jahr später folgte also der Wechsel der KV. Wie der Zufall es wollte schwärmte ein Freund 3 Monate später von einem Orthopäden.Olympia Arzt bliblablub.

Mein mir selbst gegebenes Versprechen: Ein allerletzter Versuch. Einmal drüber gucken lassen schadet nicht. Ich in die Sprechstunde, Orthopäde machte kurze Bewegungstests--> Angeblich Hüfte nicht okay. Röntgen: Verdacht auf Cam-Impingement. Evtl auch das Auslösen des Zuckens. --> MRT. Ich abgelehnt, weil ich keine Lust mehr auf das Ärztegerenne hatte. Orthopäde blieb eisern.

MRT bestätigt Befund. --> Krankengymnastik. Kosten insgesamt 1000€.

KV fordert jetzt 500€ Nachzahlung von mir plus 50€ extra pro Monat.(Risikozuschlag) Begründung: "Sie wurden im ersten und zweiten Quartal 2012 wegen Rücken- und Wirbelsäulenbeschwerden untersucht und behandelt"

Frage: Muss ich die zahlen oder hab ich ne Chance da drumrumzukommen?!

Sorry für die Länge des Textes und Danke an die, die es trotzdem lesen! ;)

Grüße!

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Ex-Frau bezahlt privatärztliche Rechnungen nicht

Hallo ich bin seit 2006 von meiner Ex-Frau geschieden. Wir haben 2 Kinder 13 Jahre und 16 Jahre. Diese leben bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist Beamtin daher privat Krankenversichert und erhält beamtenrechtliche Beihilfe. Die beiden Kinder sind auch von meiner Ex-Frau privat Krankenversichert. Ich bezahle zum Kinderunterhalt jeden Monat gem. Düsseldorfertabelle den halben PKV Beitrag der Kinder an meine Ex-Frau. Im Frühjahr bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro über einen nichtbezahlten Krankenhausaufenthalt von meinem Sohn mit einer Forderung von inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren usw. 8900€. :-( Meine Ex-Frau darauf angesprochen meinte: Ja sie ist auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz, sie sei betrogen worden ..... bla bla. Da anscheinend bei der PKV und bei der Beihilfe die Rechnung eingereicht wurde und auch erstattet wurde, die Rechnung aber nicht überwiesen worden ist, habe ich gegen meine Ex-Frau Strafanzeige eingereicht. Den Behandlungsvertrag dieser Rechnung hatte ich als Papa mit unterschrieben. Also einigte sich mein Anwalt und das Krankenhaus auf eine Zahlung des eigentlichen Rechnungsbetrages. Jetzt bekam ich erneut eine nicht bezahlte Arztrechnung für meinen Sohn. Diesmal aber nicht per Inkassobüro. Nein, diesmal direkt vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid. Schön. Diesmal 2500€. Hier wusste ich ich hatte den Behandlungsvertag nicht unterschrieben. Jetzt meinte mein Anwalt es gibt 2 Sichtweisen. 1. Vertragsrechtlich muß ich nicht Bezahlen. 2. Familienrechtlich muß ich Bezahlen. :-(

Das Jugensamt darüber informiert meinte nur ...... was sollen wir da machen.

Meine Ex-Frau kann also mit den Kindern zum Arzt gehen, die Rechnungen bei der PKV und Beihilfe einreichen, das Geld einstecken und die Rechnungen zum Begleichen an mich schicken und das soll deutsche Rechtsprechung sein. Wohlgemerkt ich bezahle die hälfte der PKV der Kinder. Das ist ein Fall für die Bildzeitung.

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Arbeitsunfall, gekündigt, wer zahlt?

Hallo zusammen, eine wenig aussagekräftige Überschrift, aber ich wusste nicht wie ich all die offenen Fragen in einem verfasse.

So, ich hatte unter Tage (Bergwerk) einen Arbeitsunfall, mein Finger ist gebrochen. War auch dann sofort beim Werksarzt, der den Bericht für´s Krankenhaus geschrieben und es im Verbandsbuch eingetragen hat. Unfalldatum: 06.08.2013.. Am nächsten morgen habe ich den AG (Leihfirma) von dem Arbeitsunfall berichtet, der mich dann am nächsten Tag gekündigt hat. Da ich mich noch in der Probezeit befand, wurde ich fristgemäß, zum 14.08.2013, gekündigt. War auch nach Kündigungseingang sofort beim Arbeitsamt und bekam den Antrag zur Weiterbewilligung (Hartz IV).

So weit so gut, der Antrag wurde eingereicht, sowie die Durchschrift des Krankenscheins bei der Krankenversicherung.
Pünktlich zum 15.08.2013 (1.Tag der Arbeitslosigkeit), bekam ich dann meinen Krankenschein von der Krankenversicherung zurückgeschickt, mit der Anmerkung, dass ich bei der Krankenversicherung nicht mehr Mitglied bin.

Bis dato habe ich noch keinen Bescheid von der Arbeitsagentur und morgen, den 17.09.2013, bin ich nun genau seit 6 Wochen krankgeschrieben.

Letzte Woche bekam ich meinen Lohn für den Monat August, dieser wurde bis zum 14.08.2013 berechnet.

Nun meine Fragen: 1- Erhalte ich ab dem 15.08.2013, eine Lohnfortzahlung seitens der Berufsgenossenschaft? 2- Werde wohl noch weitere 2 Wochen krankgeschrieben, da der Fingerbruch nicht verheilt ist. Welche Leistungen sind dann nach 6 Wochen Krankheit zu erwarten? Und welcher Träger übernimmt das? 3- Ab wann tritt das Arbeitsamt in Kraft, bzw. habe ich ab dem 15.08.2013, Leistungsansprüche zu erwarten?

Werde auch gleich zur Krankenkasse fahren, um zu fragen, ob das Arbeitsamt die Unterlagen eingereicht hat und nun wieder Versicherungsschutz besteht.

Danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten!..

Kündigung, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Krankenkasse

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