Bezahlen für Rettungswagen, Zuzahlungen?

Hallöchen ihr Lieben,

ich habe heute einen Brief von der AOK bekommen und dort drinnen steht, nach fast 4 Monaten, dass ich noch 10,00€ zahlen muss. Ich finde das nicht so schön, da ich wirklich nicht jemand bin, der den Rettungswagen jeden Monat braucht ohne Grund.
An diesem Tag, dem 28.11.2014 brauchte ich wirklich Hilfe und ohne wäre ich wahrscheinlich nicht mehr da. Wären sie nicht gekommen, wäre ich wahrscheinlich vor irgendein Auto gesprungen. Ich will hier auch nicht viel schreiben über den Vorfall, sind einfach psychische Gründe, die dann dazu führen, obwohl ich das nicht so will. (Ja, ich bin in Behandlung!) Mehr müsst ihr über mich selber auch nicht wissen, da es einfach privat ist und euch das eigentlich nichts angeht. Ich will nur, dass es keine Vorurteile gibt!

Es ist einfach so, dass ich den Rettungswagen im Jahr 2014 nur 2x gebraucht habe im gleichem Monat und ich war 1 Woche danach noch im Krankenhaus um Fäden zu ziehen und dort könnte man ruhig sagen, dass man noch 10,00€ braucht und nicht erst
nach fast 4 Monaten. Wir zahlen bei der AOK immer mehr und mehr.
Wir sind nicht solche Menschen, die viel Geld haben oder irgendwelche Sachen ausnutzen.
Vor allem, keiner in der Familie braucht einen, nur ich.. manchmal.

Ich habe auch etwas von Notfallgebühr gelesen, die 10,00€ kosten soll.
Anderseits habe ich auch gelesen, dass ab 500,00€ nichts mehr zu zahlen ist.
Der Betrag von mir würde 590,00€ kosten - 10€ = 580,00€ & das ist ein großer Unterschied. Von einem guten Kumpel habe ich auch etwas von einer Befreiungskarte gehört?

Kann mir da jemand ein paar Informationen geben oder eine gute und
billige Krankenkasse empfehlen? :-)

Vielen vielen lieben Dank im Vorraus!

Versicherung, Krankenversicherung, AOK, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenhaus, Krankenkasse
Selbstständige Tätigkeit im Ausland (Italien)

Hallo Ihr Lieben,

mein Freund möchte sich selbstständig machen. Er ist Italiener aber hat seinen momentanen Wohnsitz in Deutschland. Er möchte im Tourismus tätig werden und wäre somit jedes Jahr zwischen 4 un 8 Monaten in Italien tätig.

Das Gewerbe möchten wir allerdings in Deutschland anmelden. Die Unternehmensform wird "Einzelkaufmann" und wir werden keinen Handelsregistereintrag machen.

Wir haben uns bereits gut über die Abläufe informiert, allerdings hatten wir noch nie mit Vorsteuerbescheiden, Unternehmungsführung etc. zu tun.

Nun stellen wir uns vorerst folgende Fragen:

  • Kann sich mein Freund bei einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern und ist somit auch bei seiner Tätigkeit im Ausland versichert? Die gleiche Frage stellen wir uns bei der Rentenversicherung.

  • Bietet es sich eher an mit einem deutschen oder mit einem italienischen Steuerberater zu arbeiten? Den Hauptumsatz erzielt er mit Sicherheit in Italien. Allerdings müssen wir doch bestimmt in Deutschland eine Steuererklärung abgeben oder?!

Wir benötigen auch einen Reisegewerbeschein für Italien. Dieser muss normalerweise beantragt werden, wo man seine "Residenza" hat, das heißt seinen festen Wohnsitz. Mein Freund ist wohnhaft in Deutschland. Hier stellt uns das Amt allerdings kein Reisegewerbeschein für Italien aus. Die Italiener hingegen verweisen wieder auf das Amt in Deutschland.

Hat irgendjemand von euch Erfahrung mit einem (deutschen) Kleinunternehmen, welches in Italien tätig ist? Ich freue mich über jede Hilfe und Ratschläge.

Liebe Grüße, Linda

Existenzgründung, Italien, Selbständigkeit, Ausland, Krankenversicherung, Reisegewerbe, Steuerberater
Werkstudent plus Freiberufler - Einkommensgrenze?

Hallo, nach viel Internetrecherche möchte ich gerne Rat um meinen speziellen Fall einholen. Bin über jede Hilfestellung dankbar.

Meine Situation:

  • Student (~80€ KVbeitrag/Monat)
  • kein Kindergeld/Bafög/sonstige staatl. Unterstützung
  • seit 6/2014 als freiberuflicher Mediengestalter beim Finanzamt gemeldet
  • seit 12/2014 kontinuierliche freiberufliche Tätigkeit, Verdienst rund 600€/Monat, wird sich ab März ändern, kann mehr oder weniger werden, kann ich auf jeden fall beeinflussen
  • bin seit 1/2015 Werkstudent mit Arbeitszeit 16h/Woche = Verdienst 576€/Monat

Jetzt wurde mir vom Arbeitgeber, bei dem ich vor Kurzem als Werkstudent angefangen habe, angeboten, für sie auch als Selbstständiger arbeiten zu können, mit geringfügiger Lohnerhöhung, wären wahrscheinlich 704€/Monat.

Wenn ich meine studentische KV informiere, dass meine freiberufliche Arbeit 4h/Woche nicht übersteigt, das ich also 20h/Woche arbeite und mein Studium weiterhin im Vordergrund steht, sollten sich die KVbeiträge nicht ändern, richtig?

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Trifft eine 8004€/Jahr Einkommensgrenze auf mich zu?

Wann macht es Sinn einen Gewerbeschein zu besorgen?

Freiberufliche und selbstständige Arbeit ist das gleiche?

Viele Fragen, bin dankbar für jede Antwort und dass Ihr Euch Zeit nehmt, mir zu helfen!

Besten Gruß M.

Steuern, Krankenversicherung, Einkommen, Freiberufler, Mediengestalter, Student

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