Mini Job + Nacht Arbeit als Student über 20 Stunden/Woche?

Also ich habe jetzt Minijob 12 St/WocheMir wurde zugesagt 20/Stunden Woche in der Nacht(ab 22 bis 6 uhr.) für noch einen Job. Ich bin privat versichert und bin 30 Jahre alt.

Die Fragen sind:

1. Kann ich 32 Stunden pro Woche als Student arbeiten wenn ich 20 Stunden in der Nacht machen würde.

2. Soll mein Nachtvertrag auf 26 Wochen befristet sein?

3. Soll ich es zuerst der Uni beweisen das ich ein ordentlicher Student bin?

4. Wenn die Uni erfährt das ich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeite, dann folgt sofortige Exmatrikulation oder kann ich z.b. den Vertrag kündigen? Oder von Anfang an schick mir Uni die Mail das es nicht erlaubt ist damit ich es kündigen soll?

5. Was ist mit der Steuern in meiner Situation, ist Nachtschicht steuerfrei oder es ist egal ob man in der Nacht oder nicht arbeitet und 20 Stunden/Woche 8.354 euro/jahr überschreitet dann soll mann 300 euro pro Monat viel zahlen?

6 Soll ich in diesem Fall zur Gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

7. Falls ich komplett steuerpflichtig bin und nicht als ordentlicher Student sein kann... Kann ich meinen ersten Vertrag kündigen indem ich 2 diese Jobs parralel während nur einem Monat ausübe bis meiner Kündigung des ersten Jobs. Ich meine hier ob ich diese Regel verletzen kann für einen Monat wegen Kündigung. 

8. Während diesen Monates bin ich dann Versicherung und Steuerpflichtig und danach Versicherung und Steuerfrei noch mal?

9. Schmeisst Uni mich während diesen Monaten raus?

10. Wenn ich z.b. 1000 euro pro monat verdiene das soll dann € 8.354 überschreiten, aber was wenn ich nur 6 Monaten gearbeitet habe und gekündigt habe also 6000 euro verdient habe, kann es steuerfrei sein?

Lg,Serhiy

Steuern, Minijob, Krankenkasse, studienfinanzierung, Studentenjob, Werkstudent, Ausbildung und Studium
Hartz IV, Ü25, bei Eltern wohnend, Hauptantrag, Hausgemeinschaft, Krankenkasse, welchen Regelsatz bekomme ich, und wird die Krankenkasse übernommen?

Folgendes:

  1. Ich habe den Hauptantrag ausgefüllt, bin Ü25, bei den Eltern wohnend, in einem Zimmer. Im Hauptantrag muss ich angeben, wieviele Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft wohnen, was ich getan habe, und dass diese mit mir verwandt sind, aber nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören. Einkommen und Vermögen besitze ich beides nicht. In der Anlage HG habe ich dann die anderen Personen eingetragen, die nicht zur BG gehören, und angekreuzt, dass ich Leistungen erhalte, in dem Fall nur unentgeltliche Unterkunft. Sonst nichts. Sonst werde ich auch in keinster Weise unterstützt. Welchen Regelsatz würde ich dann erhalten? Da ich gelesen habe, dass dieser weniger ist, wenn man dieses ankreuzt? Bzw. ich habe auch gelesen, dass man das teilweise gar nicht ausfüllen soll, und im HA was anderes angeben soll, wenn man im Internet guckt? Bekomme ich den vollen Regelsatz?

  2. Ich habe mich vorher privat gesetzlich versichert, habe monatlich den Mindestbeitrag bezahlt/abgeführt. Das ist mir jedoch nicht mehr möglich, aufgrund o.g. Verhältnissen. Im Hauptantrag habe ich dann angegeben, dass ich freiwillig gesetztlich versichert bin... ist das richtig? Da ich ja nicht gesetztlich versichert war, oder? A Wird die Krankenkasse ganz übernommen, oder muss ich dann noch selbst was zahlen? Ich musste eben dort die entsprechenden Daten auf dem Bogen SV eintragen und die KV und PV-Beiträge. Muss ich da ankreuzen, dass ich einen Zuschuss möchte? Oder brauche ich den Bogen überhaupt nicht? Wie komme ich wieder in die normale gesetzliche KV, die mir ja zusteht mit ALG2, dass ich den Regelsatz nicht selbst zahlen muss mehr oder teilweise? Wird das ganz übernommen? Weil da was von Zuschuss steht?

Dank und Gruss!

ALG II, Hartz IV, Krankenkasse, Ausbildung und Studium

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