Krankenkassenschulden Stunden?
Hallo liebe Community,
ich habe ein kleines Problem bezügl meiner Krankenkasse.
Ich bin 27,5 Jahre alt und somit 2,5 Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Student bin und zahle deshalb den studentischen Beitrag i.H.v ca 95€. Leider habe ich es in dieser Zeit verpasst meine Krankenkasse zu bezahlen, wohne alleine und hatte eben andere prioritäten, dachte mir das zahlst du schon nach.
Nun, dieses "zahlst du schon nach" hat sich als 4500€ Beitragsschulden herausgestellt. Bei einem montalichen Betrag von ca 96€ und 30 Monate die ich nun hätte zahlen müssen wären das nochtmal 3000€ Euro, die KK meint allerdings durch Säumniszuschläge etc. beläuft sich das ganze nun auf diesen Betrag...
nungut, bin nun gewollt diese Schuld zu bezahlen, da die KK auch langsam bei der Uni stress macht....
Da sich der Beitrag aufgrund erhöhtes Bafög ab Oktober2019 auf 109,52€ beläuft, wäre es mir höchstens möglich meine monatlichen Beitrage zu zahlen.
Ich wohne alleine, zahle miete, und jedes Semester noch meine Studienbeiträge.
Die angehäuften Schulden würde man mit einer Rate abbezahlen die mindestens 30€ beträgt. Diese 30€ sind für mich allerdings fast eine Woche Essen, es würde also vorne und hinten nicht reichen wenn ich zu den 109,52 noch zusätzlich die 30€ zahlen müsste.
Nebenjob der die KK kosten übernimmt im Moment wegen Zeitsress nicht möglich, darum gehts aber in der Frage auch nicht
Gibt es die Möglichleit diese 4500€ ertsmal zu "Stunden", ich also nur meinen monatlichen Studententarif abbezahle bis meine Sitaution sich was lockert? Meine habe gelesen das sowas möglich sei, da es ja unsinnnig wäre wenn ich die Ratenzahlung vereinabren MUSS und deswegen zB dann die monatlichen Kosten nicht bezahlen kann, dann doch lieber nur die monatlichen Kosten aktuell und die Schulden ertsmal ruhen lassen.... oder gibt es dazu gar keine möglichkeit?
Zu bemerken, dass ich in diesen 30 Monaten kein einziges mal(!) bei einem Arzt war, bin also durchgehend Fit :)
Ob sich dann auch was rückwirkend erlassen lässt, da ich halt keine Leistungen in Anspruch genommen habe....habe dazu auch mal iwo was gelesen
Besten Dank für eure Antworten!
LG
4 Antworten
Hallo,
eine Stundung von Beiträgen ist theoretisch möglich. In der Praxis passiert es aber seltener (Mitglied liegt im Koma, Betrieb komplett abgebrannt, Hochwasserschäden ...).
Entweder mit allen Unterlagen zur Krankenkasse persönlich hingehen oder telefonisch mit der Mahnabteilung sprechen (Unterlagen parat haben). Bis zu welchem Datum soll gestundet werden (Datum gut begründen)? Monatliche Rate danach?
Eime rückwirkende Senkung der Beiträge nach § 256 a SGB V ist für pflichtversicherte Studenten nicht möglich. Der Beitrag ist bereits wesentlich ermäßigt (der normale Mindestbeitrag liegt bei etwa 190 Euro pro Monat).
Tipp: Wenn man Bafög bezieht (auch geringe Beträge), bekommt man auf Antrag monatlich einen Zuschuss von 109 Euro für den Beitrag. Wer überhaupt nicht bafög-berechtigt ist, hat ggf. Anspruch auf Wohngeld.
Gruß
RHW
Wenn man nichts unternimmt, droht das: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/vermoegensauskunft-das-gilt-es-zu-beachten-32431
Die Krankenkssse informiert bei Beitragsschulden zusätzlich die Hochschule, so dass eine Einschreibung für das nächste Semester nicht mehr möglich ist.
Ich glaube nicht, dass die Krankenkasse sich darauf einlassen wird, die Beiträge zu stunden, damit der Versicherte sich in dieser Zeit ein finsanzielles Polster aufbauen kann. Das Polster aus einem Jahr wird dann vermutlich in spätestens einem Jahr aufgebraucht sein und was dann?
ich wohne alleine und kann die zusätzliche rate nicht stemmen, was also soll ich tun, wennich doch schon gewillt bin den monatsbeitrag zu zahlen? Ich Zahle 300 Eur Miete, 110 KK undkriege kein Bafög. Die 30 monatlich wären eineWoche essen für mich. Dafür dass ich NIE Leistungen annehme, sollte doch eine Stundung möglich sein sodass ich halt aktuelle Beiträge zahlen kann. Wenn die KK so unkulant sein sollte, armes DE
Dann am besten bei der Krankenkasse anrufen und die Lage schildern. Dann wird es wahrscheinlich auf die Vermögensauskunft hinauslaufen. Wenn die Krankenkasse das offiziell als Vermögenauskunft vorliegen hat, dass kein Vermögen vorliegt, werden die Vollstreckungsmaßnahmen zunächst ausgesetzt. Man bekommt dann aber Probleme, neue Verträge (Handy, Internet, Bank, Versandhandel ...) abzuschließen.
Ist die Familie so unkulant, Geld zu leihen? Sind die Freunde so unkulant, Geld zu leihen? Ist die Hochschule so unkulant, die Prüfungen so zu legen, dass man genügend Zeit zum Jobben hat?
Die Schulden sind durch eigene Schuld entstanden:
Leider habe ich es in dieser Zeit verpasst meine Krankenkasse zu bezahlen
Leider hat der Gesetzgeber verpasst, ins Gesetz zu schreiben, dass, wenn jemand verpasst hat, seine Beiträge zu zahlen, die Beiträge zu stunden sind.
Die Krankenkasse war so kulant, die letzten 2 Jahre die Hochschule nicht über den Beitragsrückstand zu informieren. Dies kann die Kasse jederzeit machen. Das Studium endet dann mit dem laufenden Semester.
Was ist mit der Einnahmeseite? Wie wird der Lebensunterhalt bestritten. Wenn man die Ausgabenseite nicht verändern kann, bleibt nur noch die Einnahmeseite.
Dass du es wagst über familiäre und freundschaftliche Verhältnisse hier was zu spekulieren lasse ich mal ausser acht. Das kein Vermögen vorliegt kann die KK auch anhand der Kontoauszuüge sehen, die ich für diue letzten 2 Jahre vorlegen kann, da braucht es sicherlich keine Vermögensauskunft. Dass du sogar die Hochschule als unbefähigt siehst zeigt mir schon was für eine verbitterte Person du sein musst. Es läuft halt manchmal nicht alles glatt im Leben, schon garnicht muss man sich auf Freunde und Familie beziehen, das ist ein Nogo. In Deutschland herrscht nunmal diese Pflicht, auch wenn ich innerhalb diesen 2 Jahren KEINE Leistung in Anspruch genommen habe, habe ich einen Betrag von über 3000 Euro zu zahlen. Mahngebühren und Säumniszuschläge skalieren den Betrag auf 4500€, schulden für NICHTS. In Amerika darf man sich zB aussuchen ob man zahlen will oder nicht. Natürlich lebe ich hier, dass mir aber so ein Betrag aufgezwungen wird ohne KULANZ seitens der Krankenkasse zu zeigen, dass willst du nicht verstehen.
Ekelhaft deine äußerungen......
Die Altlast musst du zahlt, Stunden ist in der Regel nicht möglich. Aber ruf am besten Montag direkt bei deiner Krankenkasse nach und schildere dein Problem. Vielleicht findet sich noch eine Lösung
Es muss doch möglich sein das ganze Ruhen zu lassen, sodass ich wenigstens die aktuellen Beiträge zahlen kann. Muss ich beides, komme ich wieder in Rückstand
Danke dennoch!
Mich verwundert, dass deine Krankenkasse das so lange mitgemacht hat. Bei mehr als 3 Monaten Beitragssschulden informieren wir direkt die Uni und die exmatrikuliert sofort. Was auch nur richtig ist, denn studieren kann man eben nur mit Krankenversicherung, bei der auch die Beiträge gezahlt werden.
Du hast andere Prioritäten gesetzt- nun regele deine Angelegenheiten.
Der §256a SGB V gilt übrigens für Personen gem. § 5, Absatz 1 Nr. 13, du fällst unter §5 Absatz 1 Nr. 9 und damit gilt der §256a SGB V für dich nicht.
Du warst und bist als Student versicherungspflichtig gem.§ 5 Absatz 1 SGB V
Das mußt du mit der Krankenkasse verhandeln.
Zu bemerken, dass ich in diesen 30 Monaten kein einziges mal(!) bei einem Arzt war, bin also durchgehend Fit :)
Das ist absolut uninteressant. Es gibt keinen Nachlass deshalb.
Mit dem sog. Beitragsschuldengesetz (korrekt „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“) vom 15.7.2013 (in Kraft seit 1.8.13) wurde § 256a SGB V neu eingeführt:
"Der Beitragserlass/die Ermäßigung erfolgt nur dann, wenn für den rückliegenden Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden bzw. wenn man auf die Erstattung von Leistungen verzichtet. Man kann sich aber entscheiden, dass man die Beiträge nachzahlt und dafür einen Leistungsanspruch erwirbt."
Das habe ich nicht gesagt. Nur sind das sehr seltene Fälle, wo jemand derart verpeilt ist, das so viele Schulden aufkommen, dass du kaum jemanden findest, der Erfahrung darin hat. Und früher gabs grundsätzlich keine Stundung.
Und auch jetzt steht noch lange nicht fest, dass du eine Stundung bekommst. In dem Gesetz steht nämlich nicht, dass eine Stundung Pflicht ist.
Vielen Dank. Ich will ja nicht aktuelle Beiträge Stunden, sondern die Beitragsschulden nur. Ich habe vorgesehen eine Stundung von ca. einem Jahr zu beantragen, um bis dahin ein finanzielles Polster aufzubauen um dannach mit den Raten beginnen zu können. Aktuelle Monatsbeiträge werden natürlich bezahlt.
Ich hoffe dass die Krankenkasse mit sich reden lässt, den erste Betrag von 109,52€ wurde schon gezahlt, wenn ich dazu auch noch die Raten zahlen MUSS falle ich halt wieder in den Rückstand, was nicht Sinn der Sache ist
LG