Umgangszeiten - ist das so ok?

Hallo, ich habe einen Termin bei Gericht wegen einer Umgangsvereinbarung. Gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mein Kind ist 4 1/2 Jahre alt. Es hat seit es zwei einhalb Jahre ist immer wieder bei mir übernachtet - seit es 3 ist, alle 2 Wochenenden mal mit einer Übernachtung, mal mit 2. Sommerferien hatten wir 2 x eine Woche und 1 Weihnachtsferien von 1 Woche.

Seit November schläft sie nicht mehr bei mir (laut KM möchte sie nicht) und der Umgang wurde von der KM auf 2x pro Woche 1Nachmittag sowie einmal im Monta einen Tag am Wochenende reduziert... Wenn die Kleine gehen soll, dann sagt sie, dass sie noch hierbleiben und auch hierschlafen möchte...

Nun ist es soweit ich werde vor Gericht ziehen.

Habe mir als Endziel (nach den Sommerferien 2012) folgenden Umgang gesetzt:

Alle 2 Wochenenden von freitags nach dem Kindergarten bis dienstags morgens (Ich würde mein Kind montags in den Kiga bringen und wieder abholen und am dienstags morgens dann im Kiga abgeben und die KM kann es dort abholen. Sowie in der kommenden Woche den Dienstag nachmittag.

Dazu Hälfte aller Feier - und Brückentage sowie die Hälfte der Ferien. Meinen Geburtstag mit Übernachtung und das Wochenende nach dem Geburtstag meines Kindes.

Eine weitere Variante wäre:

Alle 2 Wochen von freitags nach dem Kindergarten bis montags morgens sowie die Woche darauf dienstags nach dem Kindergarten bis mittwochs morgens.

Dazu Hälfte aller Feier - und Brückentage sowie die Hälfte der Ferien. Meinen Geburtstag mit Übernachtung und das Wochenende nach dem Geburtstag meines Kindes.

Ist das zuviel gefordert? Ich habe einfach Bedenken, dass wenn ich nur das Mindestmaß fordere, ich auch nur das erhalte. Wenn hier bei ein paar Punkten gestrichen wird - davon gehe ich fest aus - haben meine Tochter und ich,a ber wahrscheinlich immer noch mehr Kontakt als " nur 2x im Monta Freitag - Sonntag"

Was meint ihr?

Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Gericht
Warum haben Kindergärten Ferien?

Ich bin Mutter eines dreijährigen Kindes. Sowohl ich als auch mein Partner sind beide Vollzeit berufstätig. Ich gehe um 4 Uhr morgens aus dem Haus, bin späten Mittag wieder zurück. Mein Partner hat die Arbeitszeiten um einige Stunden versetzt, das heißt, dass er das Kind zum Kindergarten bringt und ich es abhole. Von Montag bis Freitag klappt das ganz gut. Problematisch wird es am Wochenende, da wir beide an diesen Tagen ebenfalls arbeiten müssen (Tourismus-Gebiet). Dass der Kindergarten da zu hat, ist unverständlich genug, lässt sich aber mit Babysittern auf teure Weise trotzdem überbrücken.

Doch warum haben Kindergärten Ferien? Kein normaler Arbeitnehmer hat so viele Urlaubstage wie ein Kindergarten Ferien hat. Warum ist es nicht möglich, dass die Erzieher wie in jedem anderen Betrieb auch getrennt Urlaub nehmen statt alle zusammen?

Der Staat möchte, dass die Eltern arbeiten. Doch wir können nicht arbeiten, weil ständig die Ferien im Wege stehen. Der Saat möchte mehr Kinder. Aber wie wollen sie die Leute "überreden", Kinder zu bekommen, wenn keine Betreuung gewährleistet ist? Abgesehen davon, dass der Kindergarten etliche Wochen zu hat, müssen wir trotzdem den teuren Beitrag zahlen. Das heißt, dass man nicht nur den Kindergarten zahlt, sondern auch in den Ferien anderweitige Betreuung. Letzendlich sind die Kosten so hoch, dass man finanziell als Harzt IV- Empfänger besser dran wäre als wenn beide auf Vollzeit arbeiten.

Wir haben Familie, wenn auch wenig, in der Gegend. Doch auch die sind alle Vollzeit beschäftigt, Betreuung ist also weder bei denen noch im berufstätigen Freundeskreis möglich.

Meine Frage: Warum hat ein Kindergarten Ferien, statt ganzjährig geöffnet zu haben? Bitte antwortet nicht wie "Wenn man das vorher weiß, sollte man keine Kinder in die Welt setzen".

BIch bitte um sachliche Antworten, danke !

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