Von Zuhause abhauen...ich bitte um Rat

Hey ihr lieben, ich bin 16 Jahre alt und stamme aus dem Irak. Ich bin muslimin.. Naja, meine Familie zumindest; ich bin nicht wirklich so überzeugt von der Religion, eigentlich gar nicht! Meine Mutter schlägt mich oft, sehr sehr oft, weil ich zum Beispiel einen Freund habe oder sie anlüge oder sowas.. Und jedes mal wenn sie mich schlägt spüre ich den Schmerz und den hass und die Wut, die sie an mir rauslässt. Sie hat sich vor ein paar Jahren von meinem Vater geschieden. Er hat sie geschlagen usw.. Ich fühle mich Zuhause nicht wohl. Heute zum Beispiel hat sie in mir eingeprügelt weil ich gebadet habe.. Sie will nicht dass wir baden weil es zu viel Wasser verbraucht, und ich es zum 2 mal tue. Ich darf im Monat 1-2 mal raus und nur für 3-4 Stunden mit Leuten die sie in und auswendig kennt. Sie und mein Stiefvater wollen dass ich später mal einen Iraker heirate, einen Moslem. Aber Hey, es ist mein leben! Ich bin seit 3 Jahren mit meinem Freund zusammen, er ist halb deutscher, halb Tunesier und steht voll und ganz hinter mir! Ich habe mal einen jungen Bilder von mir in Unterwäsche geschickt, meine Mutter hat mich blutig geschlagen und eingesperrt. Das tut sie immer wenn ich was schlimmes tue.. Ich könnte euch so viel erzählen von meiner Familie, aber das würde nicht alles reinpassen. Ich liebe meine Familie eigentlich und will hier eigentlich gar nicht weg, aber irgendwie auch schon! Ich sehne mich nach einem leben... Soll ich von Zuhause abhauen? Ich könnte zu meiner besten Freundin! Soll ich einfach für immer weggehen? Ich will hier nicht mehr bleiben! Ich habe Angst, dass ich nach ein paar Tagen wieder nachhause muss, dann wird sie mich umbringen! Könnt ihr mir bitte helfen? Danke.. Ps. Man kann nicht mit ihr reden!

Gewalt, Jugendamt
Liebe Leser Wie kann ich mich am besten an die Presse wenden?

Brauche unbedingt Hilfe. Habe richtig Probleme mit dem Karlsruher Jugendamt. Die haben mir im August mein Kind weggenommen. Klar ist nicht alles perfekt gelaufen und ich will mich auch nicht als Engel hinstellen. Aber die Entscheidung ,den Kleinen rauszuholen, hat nicht mal die Familienhilfe verstanden. Die hat auch zum Jugendamt gesagt, das sie das ganze Jahr, in dem sie uns betreut hat, keine Kindeswohlgefährdung gesehen habe. Abgesehen davon, kommt mein Kleiner, der seit Mitte August dieses Jahres weg ist, mit seinen 19 Monaten, schon in die dritte Pflegefamilie !!! Wie darf so etwas sein??? Die Sacharbeiterin sagte zu mir, das er in 2 Monaten (plus / Minus) nach Hause kommen dürfe... Vor Gericht sagte sie, das es dieses Gespräch nie gegeben hätte und ihrer Einschätzung nach handele es sich um Jahre !!! Ich habe noch einen 16 jährigen Sohn. Den sie mir zu Glück gelassen hat. Als sie davon Wind bekam,( durch die Sozialarbeiterin) ich Selbstmordgedanken habe, (Habe ich nicht, kann meinem Grossen das nicht antun.) schickte sie mir nur einen Brief, mit der Adresse einer Psychiatrie. Da soll ich mich doch, zusammen mit meinem Sohn hinwenden. ... Jetzt mal ehrlich liebe Leser, (Nochmals: Ich habe es nicht vor) aber wenn sich jemand wirklich umbringen will, glaube ich nicht, das er dann in die Psychiatrie rennt, um da noch Bescheid zu sagen und sich dann freiwillig einweisen zu lassen. Ich möchte das öffentlich machen und bitte Euch darum um Hilfe.... Für alle Antworten bedanke ich mich im Vorraus.....

Jugendamt
bewerbung an das Jugendamt

hey Leute, ich bewerbe mich dieses Jahr an der Dualen Hochschule und möchte mein Praktikum im Jugendamt machen. Wie ist diese Bewerbung? Bewerbung um einen Ausbildungsplatz für das Duale Studium Jugend-, Familien- und Sozialhilfe mit dem Abschluss Bachelor of Arts- Ausbildungsbeginn 1.10.14- 2.07.17

Sehr geehrte Damen und Heeren, auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz als Praktikantin in Verbindung mit einem Studium im Bereich Jugend-, Familie- und Sozialhilfe, da ich nach einer regionalen Stelle suche hat sich ihre Institution heraus kristalisiert. Ich besuche zurzeit das letzte Jahr der Zinzendorfschule im Bereich ,,Fachschule für Sozialpädagogik“. Durch viele Praktika in unterschiedlichen Einrichtungen konnte ich in vielen Breichen mit Kindern/ Jugendlichen Erfahrungen sammeln. Mir fällt es leicht, mich in neue Aufgabenbereiche einzuarbeiten. Diese möchte ich der Jugendhilfe unter Beweis stellen. Zu meinen wesentlichen Persönlichkeitmerkmalen zählt eine offene und wertungsfreie Art, ich begegne Mitmenschen liebevoll, fürsorglich und einfühlsam. Es fällt mir leicht, auf fremde Menschen zuzugehen und neue Kontakte zu knüpfen. Geduld, Ausdauer und Durchhaltevermögen zeichnen mich ebenso aus wie Engagement. Ich bin kreativ und flexible, belsatbar und selbstbewusst. Gerne möchte ich bei ihnen meine Fähigkeiten unter Beweis stellen, daher würde ich mich über ein Persöhnliches Gespräch freuen.

Bewerbung, Jugendamt
Auskunftspflicht beim Jugendamt

Sehr geehrte Community,

konnte bisher leider für meinen "Problemfall" keine direkte Aantwort finden daher wende ich mich nun hilfesuchend an euch. Folgender Sachverhalt:

Ich habe mit meiner Ex-Freundin ein gemeinsames Kind. Für dieses Kind zahle ich da ich vollzeit berufstätig bin seit je her regelmäßig Unterhalt ( was ja auch so erstmal kein Problem darstellt ). Alle 2 Jahre prüft das Jugendamt mein aktuelles Einkommen. Soweit alles rechtens... Dieses Jahr bekam ich aber nun das erste mal im Bescheid einen Fragebogen zur Unterhaltspflicht welcher detailierte Informationen abverlangt.

Das Jugendamt möchte aber auch Angaben zu meiner Ehefrau haben.

Ich bin mittlerweile verheiratet und meine Frau hat 2 Kinder mit in unsere Ehe gebracht ( nicht leibliche Kinder ).

Meine Frage äußert sich hinsichtlich der Frage ob ich überhaupt Auskunft hinsichtlich der genauen Daten meiner Ehefrau und Stiefkinder geben muss ( Kindergeld, Unterhalt für Stiefkind, ihr Beschäftigungsverhältnis etc. ). Meines Wissens nach berechnet sich der Unterhalt nur nach meinem Einkommen. Nun weiß ich aber nicht, ob ich auch verpflichtet bin dem Jugendamt Auskunft über meine Frau und Stiefkinder zu geben.

Name und Geburtsdatum stellt soweit kein Problem für mich da um zu schildern das diese Personen mit im Haushalt leben. Das Jugendamt verlangt aber auch Daten ab wie Kindergeldnummern, falls Kindergeld bezogen, Einkommen der Ehefrau, Unterhaltszahlungen oder UVG Zahlung an die Stiefkinder usw.

Wie sieht dort die rechtliche Situation aus bzw hat dort jemand eine konkrete Antwort für ?

Ich bedanke mich bereits jetzt für hilfreiche Antworten :)

Unterhalt, Jugendamt

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