Sehr geehrte Community,

konnte bisher leider für meinen "Problemfall" keine direkte Aantwort finden daher wende ich mich nun hilfesuchend an euch. Folgender Sachverhalt:

Ich habe mit meiner Ex-Freundin ein gemeinsames Kind. Für dieses Kind zahle ich da ich vollzeit berufstätig bin seit je her regelmäßig Unterhalt ( was ja auch so erstmal kein Problem darstellt ). Alle 2 Jahre prüft das Jugendamt mein aktuelles Einkommen. Soweit alles rechtens... Dieses Jahr bekam ich aber nun das erste mal im Bescheid einen Fragebogen zur Unterhaltspflicht welcher detailierte Informationen abverlangt.

Das Jugendamt möchte aber auch Angaben zu meiner Ehefrau haben.

Ich bin mittlerweile verheiratet und meine Frau hat 2 Kinder mit in unsere Ehe gebracht ( nicht leibliche Kinder ).

Meine Frage äußert sich hinsichtlich der Frage ob ich überhaupt Auskunft hinsichtlich der genauen Daten meiner Ehefrau und Stiefkinder geben muss ( Kindergeld, Unterhalt für Stiefkind, ihr Beschäftigungsverhältnis etc. ). Meines Wissens nach berechnet sich der Unterhalt nur nach meinem Einkommen. Nun weiß ich aber nicht, ob ich auch verpflichtet bin dem Jugendamt Auskunft über meine Frau und Stiefkinder zu geben.

Name und Geburtsdatum stellt soweit kein Problem für mich da um zu schildern das diese Personen mit im Haushalt leben. Das Jugendamt verlangt aber auch Daten ab wie Kindergeldnummern, falls Kindergeld bezogen, Einkommen der Ehefrau, Unterhaltszahlungen oder UVG Zahlung an die Stiefkinder usw.

Wie sieht dort die rechtliche Situation aus bzw hat dort jemand eine konkrete Antwort für ?

Ich bedanke mich bereits jetzt für hilfreiche Antworten :)