Kein Aufenthalt wegen Bart?

Hallo liebe Forum-Mitglieder.

Also, ich bin 15 Jahre alt und Deutscher mit türkischen Wurzeln. Meine Eltern sind zwar Türken, doch ich bin hier aufgewachsen und sehe mich als Deutscher.

Ich bin zwar nicht Religiös erzogen worden, doch habe ich mich entschieden, den Weg des Islam zu gehen. ( Ein hoch auf die Religionsfreiheit )

Es ist im Islam eine Verpflichtung, den Bart wachsen zu lassen. Trotz meines relativ jungen Alters, habe ich einen vergleichsweise beträchtlichen Bartwuchs. (c.a. 1cm lang)

Zu meinen Problem: In wenigen Tagen werde ich 16 und muss zum Konsulat, damit ich meinen unbefristeten Aufenthalt bekomme, sonst werde ich vielleicht nach Türkei abgeschoben, so wurde mir gesagt. Die Leute dort haben aber gesagt, dass sie ein Bild mit Bart nicht akzeptieren. Wieso; dass haben sie nicht begründet.

Ehrlich gesagt verstehe ich es einfach nicht. Ich bin hier aufgewachsen. Meine Familie ist hier und Deutschland ist mir sowieso lieber als Türkei (u.a. wegen den vielen Möglichkeiten für Weiterbildung etc.). Ich habe eine weise Weste und versuche mich immer Vorbildlich zu verhalten und dann werde ich einfach abgeschoben und aber Kriminellen nicht? Ich fühle mich einfach nur verraten.

Deswegen meine zwei Fragen an euch: Ist es wirklich untersagt ein Bild mit Bart im Pass zu haben? Ich werde meinen Bart nicht abrasieren. Ich habe meinen Weg gewählt und das hat ja wohl jeder zu respektieren. Deswegen bitte ich euch nichts zu schreiben von wegen "Ja, rasier ihn doch einfach ab, wenigstens für dieses eine Mal." Mein Standpunkt ist klar.

Ich bedanke mich schon mal für eure antworten.

Islam, Recht, Gesetz, Aufenthalt, Visum

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