Welches Gewerbe für den An und Verkauf von Waren?

Hi liebe GUTEFRAGE- Community,

ich möchte gerne ´´Sachen´´ kaufen und dann mit Gewinn weiterverkaufen , allerdings möchte ich wissen WELCHES Gewerbe ich da anmelden muss ?

Beispiel sehe ich manchmal in Geschäften ein Angebot für kurze Zeit , dieses online viel teurer gehandelt wird ....

Auch möchte ich von INSOLVENZEN Artikel aufkaufen um diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen

Des Weiteren bekomme ich auch öfters Angebote von Leuten diese Ihre Handy-Rate ( oder auch andere Rechnungen ), nicht begleichen können und dann ihr Handy verkaufen müssen....Dieses Handy möchte ich dann kaufen und dann beispielsweise auf EBAY weiterverkaufen ??!!

Alles soll evtl. über einen EBAY-SHOP laufen oder eigene Webseite bzw. Ladenlokal

  • Ist es einfach ein Gewerbe für AN UND VERKAUF ? gibt es da einen speziellen Namen ? -Was wird alles benötigt ? ( Außer Kapital )
  • Wie sieht es da mit dem Finanzamt aus ? ( Erstmals Anmeldung als Kleingewerbe bis 17,500 € p.a. ) ?

Ich möchte mich da vorher absichern um keine Steuernachzahlung bzw. Steuerhinterziehung zu bekommen .... Möchte natürlich nicht 1 - 5 Artikel im Jahr verkaufen sondern logischerweise mehrere und natürlich immer da wo ein gutes Geschäft wartet zuschlagen :-) , sei es nun PRIVAT IM GESCHÄFT ODER AUF DEM FLOH-MARTK :-)

Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe !

DANKE !!!

Existenzgründung, Insolvenz, Selbständigkeit, eBay, An und Verkauf, Finanzamt, Flohmarkt, Gewerbe, Händler
Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und duales Studium im Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in aller gebotenen Kürze möchte ich eine Doppelfrage zu den Einstellungsvoraussetzungen für das duale Studium im öffentlichen Dienst zur Diskussion stellen:

  1. Wird vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages für das duale Studium zum Stadtinspektoranwärter/in oder für das duale Studium Arbeitsmarktmanagement eine Erklärung darüber verlangt, dass der oder die Auszubildende in sogenannten "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt?

Dies scheint kein Teil der gesetzlich notwendigen Voraussetzungen zu sein, selbst bei einer Einstellung als Beamtenanwärter (in der Stadtverwaltung) und auch nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst (bei der Bundesagentur für Arbeit).

  1. Ist es möglich, "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" trotz einer Privatinsolvenz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung glaubhaft zu machen? Dies bedeutet ja, dass die Schulden in absehbarer Zeit entfallen und eine Wiederherstellung geordneter Verhältnisse angestrebt und verwirklicht wird. Zusätzlich wird die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Treuhänder / eine Treuhänderin genau überwacht.

Freue mich auf eine interessante Diskussion und ich hoffe, dass wir an dieser zu einer zufriedenstellenden Aufklärung dieser besonderen Konstellation finden.

Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist möglicherweise erforderlich! 100%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv erforderlich! 0%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv nicht erforderlich! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind trotz einer Insolvenz vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz möglicherweise vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz nicht vorhanden! 0%
Da müssten Sie in diesem speziellen Einzelfall die Ausbildungsleitung selbst fragen! 0%
Insolvenz, Erklärung, Ausbildung, Arbeitsrecht, duales Studium, Privatinsolvenz, restschuldbefreiung
Eröffnung der Insolvenz, Bank Kündigt mir meinen Guthabenkonto?

Hallo ich fühl mich etwas Hilflos, meine Eröffnung der Insolvenz hat stattgefunden, ich weiß das die Bank erstmal mein Konto sperren würde. Bis meine Insolvenzverwalterin dies wieder Frei stellt. Ich habe ein Guthabenkonto, ohne Dispo. Es war noch ein Guthaben von 50 Euro drauf, da ich nicht wusste das von heut auf morgen mein Konto gesperrt worden ist , habe ich bei der Bank angerufen, nun teilte mir die Volksbank mit das sie mich kündigen und ich den Betrag also die 50 Euro nicht mehr ausbezahlt bekomme, die 50 Euro gehen in die Insolvenzkasse. Und sie kündigen mir mein Girokonto (aus sicherheit) das waren ihre Worte, ich hatte keine Schulden oder ein offenen Dispo bei der Volksbank, das ich das nachvollziehen könnte, jetzt versucht meine Insolvenzverwalterin mich bei der Sparkasse unterzubringen.

Ich weiß das man selbst schuld ist und das jetzt sozusagen das "ausbaden" ist der Insolvenz, aber ich fühl mich so Hilflos und allein und als wäre ich ne Schwerverbrecherin.

ich weiß jetzt gar nicht was ich machen soll, da ich ja Kontolos nun bin und Lohn ende des Monats bekomme, und dann noch Miete, Strom, Kabel zahlen muss, bin ich total überfordert . meine Insolvenzverwalterin bat mir an ein P Konto einzuführen, aber das möchte ich eigentlich nicht. ich will ein ganzes normal Girokonto ohne irgendwas überziehen zu können sondern einfach meine Überweisungen tätigen zu können und mein Lohn da drauf kommt.

is das so üblich das die Banken einem son Strich unter die rechnung machen? und das die dass Geld was ich noch als Guthaben auf meinem Konto hatte einfach der Insolvenzkasse geben ?

Insolvenz, Bank
Privatinsolvenz der Eltern, mit Pfändung

Erst einmal einen schönen guten Abend,

Leider finde ich bei google keine wirklich zu meinem Fall passende Antwort, darum frage ich hier.

Leider sind meine Eltern nicht wirklich fähig mit Geld umzugehen, und haben einen ganzen Haufen Schulden angehäuft, naja die Folge daraus ist jetzt eine Privatinso. mit Pfändung, nun wurde mir heute mitgeteilt, dass der Gerichtsvollzieher morgen kommt, nun zu meinem Problem.

Ich habe mir letztes Jahr zum Geburtstag einen neuen Fernseher gekauft, ich habe einen Marshall Verstärker und eine ca. 400 Euro Gitarre hier stehen, dazu einen Laptop von Weihnachten letzten Jahres, sowie ein Computersystem, bei dem ich mir einige Teile dieses Jahr neu zum Geburtstag gekauft habe, ungefähr im Wert von 400-500 Euro.

Ich habe das Geld zusammengespart, bzw. auch viel zu Gebbi/Weihnachten von meinen Großeltern geschenkt bekommen, also sollte doch alles in meinem Besitz und damit unpfändbar sein oder?

Meine Eltern haben unten einen Fernseher stehen, der dabei ist kaputt zu gehen, ist dann meiner in Gefahr? (Ein Gerät pro Haushalt)

Da alles was ich hier beschrieben habe unter Luxusartikel fällt, sollten diese doch auf der Pfändungsliste stehen oder?

Zu mir, ich bin 20 Jahre alt, und beginne dieses Jahr eine Ausbildung als Informatiker, bin also Volljährig. (bin leider aus Motivationsproblemen 2 mal kleben geblieben, ich habe erst in den letzten Jahren die Motivation gefunden zu lernen)

Es wäre wunderbar, wenn ich noch heute von euch hören würde, ich würde im Falle des Falles gerne meine Sachen vorher in Sicherheit bringen, ich glaube das ist nachvollziehbar, es sind ja nicht meine Schulden, ich fände es unfair, wenn ich dafür mit meinem Vermögen haften müsste.

Mit freundlichen Grüßen, euer rocking ;)

Insolvenz, Kinder, Recht, Pfändung, Privatinsolvenz

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