zu den Fakten: eine Freundin hat eine Immobilie über einen Makler gefunden. Eigentümer ist selbständig, in finanziellen Schwierigkeiten. Es wurde sich auf iene faire Kaufsumme geeinigt. Finanzierung steht. Notarielle Beurkundung fand statt. Jetzt hat wohl ein weiterer Gläubiger kurz vor dem Notartermin eine Zwangshypothek eintragen lassen. War beim Notartermin nicht bekannt. Jetzt muss der eingetragene Gläubiger einem Verkauf zustimmen. Tut er aber nicht. Er möchte das Haus versteigern lassen und es am liebsten selbst ersteigern, vielleicht um es später gewinnbringend weiter zu verkaufen. Die Maklerprovision ist natürlich schon gezahlt - 9000€. Wie stehen die Chancen das Haus doch noch zum vereinbarten Preis zu kaufen? Der Eigentümer kann den Gläubiger auch nicht bezahlen, er hat mittlerweile Privatinsolvenz beantragt. Hat sie Anspruch auf Rückzahlung der Courtage? Hätte der Makler einen tagesaktuellen Grundbuchauszug vorlegen müssen, oder kann so eine Zwangshypothek auch noch während der "Umschreibung" eingetragen werden? Hätte müssen der Eigentümer darauf hinweisen dass da noch was kommen kann? Wer bezahlt Makler, Notar, Landesjustizkasse, ...? Schwieriger Fall, oder?
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