Mahnung wegen Hundesteuer 6,00€ rechtens?

ich habe am 01.11.2013 ein mahnung wegen der hundesteuer erhalten, habe es schlichtweg vergessen, zahle immer quartalsmäßig. die anfallende hundesteuer für unseren zwergpudel beläuft sich auf 15,50€ pro quartal. ich habe auch umgehend eine mahnung erhalten und dort wurde aufgeführt das ich den o.g. betrag plus "6,00€" für gebühren/auslagen zahlen soll. habe umgehend die 15,50€ überwiesen und vor ca 1 wochen die restlichen 15,50€ für das letzte quartal, gestern habe ich auf einmal einen brief bekommen wo aufgeführt ist das die 15,50€ eingegangen wären und man mir aber für das letzte quartal a, die 6,00€ mahngebühren aus dem ersten schreiben anrechnet und die letzte quartalsfälligkeit, habe ich aber wie gesagt letzte woche schon online überwiesen, plus nochmals 6,00€ mahngebühren. ist die alles rechtens denn ich habe auf der seite jurarat gelesen das die erste mahnung z.b. 2,50 - 5,00€ max kosten darf, dort allerdings steht auch

"Erhebung von Mahngebühren und ihre zulässige Höhe

Um überhaupt Mahngebühren erheben zu können, muss der Schuldner im Zahlungsverzug sein.

Die Erhebung von Mahngebühren ist erst ab der zweiten Zahlungsaufforderung – meist 1. Mahnung – zulässig."

Laut Rechtsprechung wird 2, 50 bis 10,00 EUR für zulässig anerkannt:

  1. Mahnung = 2,50 bis 5,00 EUR

  2. Mahnung = 5,00 bis 7,50 EUR

  3. Mahnung = 7,50 bis 10,00 EUR

ob nun , weil man wegen einer zahlungserinnerung immer von kulanz liest, erst eine zahlungserinnerung kommen muss, weiß ich daher nicht, aber sind die mahngebühren nicht zu hoch und können die mir für das letzte quartal auch 6,00€ abnehmen an mahngebühren obwohl der betrag schon ende nov überwiesen wurde.

wäre wegen einem rat sehr dankbar, werde ab dem nächsten jahr eine einzugsermächtigung erteilen, aber möchte betreff der o.g. sache gerne von euch eine auskunft.

mfg

Hundesteuer, Mahngebühren, zu hoch
Hundesteuer 1mal vergessen direkt Zwangsvollstreckung

Hallo, meien Frau hat am 11.01 ein Zettel in der Post vorgefunden, dieser Beläuft sich auf die Hundesteuer die wir vergessen haben zu überweisen. Mir ist klar das wir dies nachholen müssen was wir am selbigen Tag noch getan haben allerdings wir uns noch für die Mahnung 6€ zugerrechnet sowie Vollstreckungs und Wegegeld in höhe von 22,50€ die 6€ Mahngebühr haben wir auch bezahlt also halt 18€ Steuern sowie 6€ Mahngebühr, allerdings sind wir nicht Berreit die 22,50€ für die Anfahrt und der versuchten Vollstreckung zu bezahlen(wir waren nicht daheim daher hat er niemanden vorgefunden). Was vielleicht noch wichtig zu erwähnen ist, wir haben von der Stadt nie einen Schreiben bekommen wann immer die Hundesteuer fällig wird einige Bekannte von uns die auch Hunde haben aber in einer anderen Stadt wohnen haben so etwas bekommen. Auch wurde uns nie zuvor eine Mahnung geschickt, wenn ich mich nicht falsch liege müssten sie zumindest 1mal eine schriftliche Mahnung schicken daher haben wir auch die 6€ Mahngebühr gezahlt, ich sehe allerdings nicht ein 22,50 für einen Zwangsvollstrecker zu bezahlen nur weil wir 1 Termin versäumt haben und nicht auch nur 1mal ermahnt wurden die fällig Steuer zu bezahlen. Meine Frau empfindet das schreiben derweilen schon als eine Nötigung!

Meine Frage ist nun ob wir die 22,50 zahlen müssen oder nicht? PS: Auf dem Zettel steht ebendso das wenn der Gesamtbetrag nicht inerhalb von 5 Tage überwiesen wird, würde der Zwangsvollstrecker am 24.01 wieder kommen, und wie ich mir denke würde er dann direkt nochmal 22,50€ drauf rechnen plus noch irgendein Säumniszuschlag, achja bezeichnen tut sich der Herr von der Stadt mit Vollziehungsbeamter.

Steuern, Hund, Hundesteuer, Nötigung, Zwangsvollstreckung

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