mein hund ist noch nicht angemeldet und was passiert!?!?
Hallo,´ Ich habe eine frage mein hund ist 4 monate alt und ich habe ihn seid dem er 2,5 monate alt ist und er ist noch nicht angemeldet! wir wollen ihn anmelden aber wir haben angst das wir eine hohe geldstrafe bezahlen müssen oder so! WIE TEUER WÄHRE SO EINE GELDSTRAFE? WAS PASSIERT WENN WIR IHN DA ANMELDEN WILL??
22 Antworten
Die Bedingungen über die Anmeldepflicht von Hunden (z.B. Höhe der Hundesteuer, ab welchem Alter steuerpflichtig u.ä.) sind kommunal verschieden und müssen daher jeweils erfragt werden: In den meisten Gemeinden dürfte ein HUnd im Alter von 4 Monaten noch nicht einer Anmeldepflicht unterliegen. Also: keine Angst!
Schau doch erstmal in Ruhe in die Satzung deiner Stadt/Gemeinde. Das kann nämlich überall unterschiedlich sind.
Bei uns ist es so, dass Welpen mit Beginn des 3. Monats angemeldet werden müssen. Andere Hund, egal ob aus Tierheim oder nicht - innerhalb von 2 Wochen
Lügen tun die wenigstens, im Gegenteil. Was soll man da sagen, wenn die Anmeldungen kommen mit Anmeldedatum 01.04. und wir mittlerweile z.B. August haben.
Geh also hin und melde ihn dann an. Wenn du innerhalb der Frist bist ok, ansonsten sagst du dass du ihn am Woe oder letzte woche bekommen hast.
Hallo Changol, ab wann ein Hund angemeldet werden muss ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Behaupte einfach das du deinen Hund erst seit kurzer Zeit hast. In manchen Gemeinden muss der Hund erst ab einem gewissen Alter angemeldet sein z.B. mit 6 Monaten. Du kannst ihn aber trotzdem schon anmelden und bekommst auch die Hundemarke, wirklich zahlen musst du aber dann erst ab dem 6 Monat.
Melde ihn einfach an und gut ist. Vergiss auch nicht ihn chipen zu lassen, in vielen Bundesländern ist es mittlerweile Pflicht. Desweiteren nach dem chipen registrieren lassen z.B. bei Tasso sonst macht der Chip keinen Sinn und dein Hund kann dir nicht zugeordnet werden. Du gibst dort einfach die Chipnummer an die du dir beim chipen vom Tierarzt aufschreiben lassen kannst. Hat dein hund schon einen Chip ist das auch kein Problem, du gehst zum Tierarzt und lässt dir die Nummer sagen kostet meistens 5 Euro wenn überhaupt.
Um das hier mal zu klären vonwegen Tierheimhunde etc. In manchen Gemeinden ist es so, schaffst du dir einen Hund aus dem Tierheim an wird dir z.B. die Steuer für ein Jahr lang erlassen.
Nichts - meldet ihn morgen an und dann passt es!
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. nach Umzug in eine neue Gemeinde steuerlich anzumelden. Das Anmelden oder Ummelden kann in vielen Städten schriftlich erfolgen, oft auch telefonisch, online oder per E-Mail. Eine persönliche Anmeldung ist nur in den wenigsten Gemeinden nötig.
Bei Umzug in eine neue Gemeinde kann die Hundeanmeldung oft auch gleichzeitig mit der eigenen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt verbunden werden. Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter einen Steuerbescheid und die aktuelle Hundesteuermarke.
Achtung: Unsere Infotexte sind nicht ortsbezogen! Die Hundesteuer ist jedoch Ortsrecht. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Hundesteuer anfällt und ob die Möglichkeit einer Befreiung oder Ermäßigung besteht bzw. welche Antragsunterlagen hierfür im konkreten Fall benötigt werden. Bitte erkundigen Sie sich daher zusätzlich an Ihrem Wohnort zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten.