Guthaben aus Heizkostenabrechnung. Vermieter will nicht zahlen

Hallo,

habe wieder ein neues Problemchen. Diesmal mit meiner Hausverwaltung. Januar 2013 wurden die Heizungen abgelesen. Die Heizkostenabrechnung erhielt ich dann Mitte/Ende Oktober. Guthaben aus dieser Abrechnung beträgt 170€. Im Schreiben stand ich solle dem Vermieter meine Kontodaten mitteilen, damit er das Guthaben überweisen kann. Angerufen und Daten übermittelt. Nach gut 2 Wochen warten mal angerufen und gefragt wann das Geld auf meinem Konto wäre. Daraufhin habe ich die Antwort bekommen, dass sie mir das Geld nicht überweisen können da das Arbeitsamt meine Miete und Nebenkosten bezahlt. Sie können es mir nicht ohne Einverständnis überweisen und ans Arbeitsamt selbst auch nicht (warum auch immer). Habe dann beim Arbeitsamt angerufen, darüber informiert das ein Guthaben vorhanden ist, die Verwaltung es aber weder an mich noch ans Arbeitsamt selbst überweisen will. Die Dame konnte mir leider nicht helfen. Da es sich um eine wie sie es nannten Interne Angelegenheit handelt. Laut Arbeitsamt muss er mir das Guthaben auszahlen oder es direkt an sie überweisen. Auf die Frage was ich da nun machen könnte, bekam ich nur die Antwort darum müsste ich mich selbst bemühen. SOllte das Arbeitsamt eine Kopie der Abrechnung verlangen werden mir die 170€ abgezogen!! Da ich dies vermeiden will, will ich dass das Arbeitsamt das Geld auch bekommt. Habe der Verwaltung einen Brief zukommen lassen, in dem sie 5 Tage Zeit hätten mir das Geld zu überweisen, oder einen Nachweis zu erbringen das sie es an Arbeitsamt überwiesen haben. Kam natürlich bis heute nichts von beidem.... Was kann ich da nun machen? Kann ja nicht sein das sich die Hausverwaltung das Geld einfach mal einsackt. Habe überlegt das ich es ändern lasse mit der Miete. Das nicht mehr das Geld direkt an die Hausverwaltung geht sondern erst auf mein Konto und ich überweise sie dann. Kann ich die 170€ dann von den Nebenkosten oder der Kaltmiete abziehen und so den Betrag ausgleichen?? oder wie könnte man da sonst vorgehen??

Falls jmd da Ahnung oder Erfahrung drin hat wäre ich über Hilfe sehr dankbar.

Heizkosten, Vermieter, Abrechnung, Guthaben
Mietwohnung mit Gastherme, kein Zähler ist das normal?

Halli Hallo =)

wir sind vor 4 Monaten umgezogen, in eine 3 Zimmer Wohnung. ( 2Stock, Dachgeschoss) Der Vermieter hat von nichts einen Plan, es müsste soviel repariert werden... und er schiebt es immer weg... naja .. unser größtes Problem ist die Kälte... Die Fenster sind ständig von innen komplett nass, so nass das es sogar runter tropft und der Boden nass wird... Wir lüften regelmäßig und versuchen mit unserem kleinen Ofen zu heizen... Langsam wirds immer kälter und der Ofen reicht für alle Räume nicht aus. Wir haben eine Gastherme und heizen demnach auch mit, die Heizungen funktionieren nicht richtig... Stufe 3 und Stufe 5 heizen gleich, oben ist die Heizung warm unten Kälter... Im Schlafzimmer habe ich die Heizung am Tag auf 3, da geht es einigermaßen und die Temparatur im Raum steigt auf 20 grad aber sobald es abends kälter wird merkt man es gleich und die Temparatur im Raum fällt komplett ab obwohl der Raum ja schon ein wenig warm war... Ich habe auch keine Kontrolle über meine Heizkosten... wir haben weder ein Gerät wo man was ablesen kann sonst noch was... Wer hat einen Tipp für mich ? Ist das normal das wenn man eine Wohnung mit Gasheizung mietet, keine Kontrolle über die Kosten hat?? Wenn die Jahresabrechnung kommt, woher soll ich wissen das da alles stimmt ???? danke das Ihr euch Zeit zum durchlesen nehmt ... oder auch nicht =) Wäre toll wenn jemand mir antwortet =) Grüße <3

Heizkosten, heizen, Heizkostenabrechnung, Gastherme
Manipulation an Heizungszählern aufdecken! Wie?

Hallo!

Folgendes ist bei meiner Schwester passiert: Im Mietshaus (5 Parteien) sind sind neue Nachbarn mit fragwürdiger Einstellung zum Sozialstaat, Natur, Haustieren, Nachbarn etc. eingezogen. Das Haus wird normalerweise geheizt über eine Ölzentralheizung im Keller. An den Heizkörpern sind Messgeräte nach dem Verdunstungsprinzip angebracht.

Die neuen Nachbarn haben sich vor dem letzten Winter, in ihrer 3-Zimmer-Wohnung, einen Kaminofen (einfach Baumarktware) einbauen lassen. Den Winter über hatten sie es so mollig warm, dass die meiste Zeit die Fenster gekippt waren. Fast alle!

Nachdem die Heizkostenabrechnung kam, mussten alle anderen Mieter (nur die Neuen nicht) gewaltig nachzahlen.

Der Ölverbrauch war gestiegen, die anderen Mieter hatten etwa gleichviele Einheiten wie in den Vorjahren, nur die neuen hatten KEINE EINZIGE EINHEIT verbraucht!

Rechnet man aus den Vorjahren den Gesamtölverbauch mit den Gesamtheizeinheiten gegen, ergibt sich ein ungefährer Wert der pro Heizeinheit verbauchten Ölmenge. Überträgt man diesen auf das letzte Jahr, sind ca. 1200 Liter Heizöl verbaucht worden ohne Heizleistung zu erbringen! Haha!

Für jeden der 2 und 2 zusammenzählen kann schreit das nach Manipulation. Man kann 70 qm nicht mit einem einzigen Holzofen einen ganzen, teils strengen, Winter bei gekippten Fenstern heizen!

Aber wie haben die das gemacht? Und wie kann man das beweisen?

Betrug, Heizkosten, Heizung, Manipulation, Nachbarn
Abschlagszahlungen / Wasserkosten im Wohnungseigentum

Hallo Leute,

folgende Frage(n): Ich wohne in meiner Eigentumswohnung. Der Hausverwalter erstellt eine Betriebkostenabrechnung für den Zeitraum: 01.01. - 31.12. eines Jahres Die Kosten für Wasser und Schmutzwasser ermittelt er folgendermassen: Jahresrechnung der Stadtwerke August bis August : Kommt da eine Nachzahlung heraus, so setzt er diese an, zzgl. den Abschlägen, welche in dem Kalenderjahr entstanden sind. Wir haben Wasserzähler auf Funkbasis, welche den Zeitraum 01.01. - 31.12. eines Jahres erfassen. Ist er nicht "gezwungen" eine Abgrenzung von 2 aufeinanderfolgenden Jahresrechnungen vorzunehmen, oder darf er das so abrechnen? Wir haben 2 Zapfstellen, welche ohne Zähler versehen sind, auf meinem Wunsch hin , entsprechende Zähler einzubauen, wurde ich überstimmt, mit der Antwort, dass Allgemeinwasser nie einen hohen Verbrauch verursacht. Dieses begründet er mit seinem reichlichen Erfahrungswerten. Er vergleicht aber m.M. nach Äpfel mit Birnen. Da er 2 verschiedene Zeiträume zugrunde legt. Die Wasserrechnung von August 11 bis August 2012 beinhaltet einen Verbrauch von 1067 m³ der gemessene Verbrauch von Januar bis Dezember 2012 liegt bei 884,650 m³.

In dieser ist automatisch eine Abgrenzung zum 01.01.12 der Stadtwerke enthalten. Die Folgerechnung beläuft sich auf 964 m³. Wenn ich dort eine Abfrenzung der m³ vornehme, komme aich für 2012 auf 1025 m³. Das wäre ein Verschnitt von ca. 141 m³. Ist das so erlaubt wie er das macht? Meiner Meinung nach, müsste er die Differenz als Allgemeinwasser hinnehmen und dieses separat nach Miteigentumsanteilen verteilen oder verdammt noch mal die Wasserstände der Hauptuhr zum 31.12. festhalten. Leider befindet sich die Hauptuhr nicht bei mir im Haus. Selbiges wird er für Strom machen. Die Heizkosten für das abzurechnende Jahr erhält er von der Messfirma zu spät, bzw.es hängt dort noch ein weiterer Verwalter mit drin, so das er für z.B. 2012 die Heizkosten aus 2011 zugrunde legt. Wenn jemand ein paar Paragrafen weiss, womit ich mal ein deftiges Antwortschreiben erstellen kann, wäre ich dankbar. Netten Gruß und euch allen einen GUTEN MORGEN und schon einmal ein schönes Wochenende.

Gruß Carsten

Heizkosten, Stromkosten, Wohnungseigentum, Wasserkosten

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