Privatsphäre gestört durch Vermieter! Was können wir tun?

Ich habe folgende Frage, und zwar wohnen wir mit unseren Vermietern in einem Haus. Sie wohnen unten, wir oben. Wir haben beide nur einen Eingang und unsere Wohnung, die vom Flur durch eine Treppe nach oben führt ist offen also wir haben keine separate Wohnungstür. Unsere Vermieter haben jedoch bei der Wohnungsbesichtigung gesagt, dass sie den Eingang bzw. Flur nicht mitbenutzen, weil unsere Wohnung nach oben hin ja offen ist. Sie haben hintenherum einen Extra Eingang, Besucher wissen dies auch und es ist vorne an der Haustür auch ausgeschildert. Sie meinten auch, dass die Zwischentür unten vom Flur zu ihrer Wohnung immer abgeschlossen sei. Nur daraufhin haben wir eingewilligt. Im Mietvertrag steht darüber nichts, ausser dass der Flur freizuhalten ist, ausser der Kinderwagen darf dort stehen und wir müssen den Flur und die Eingangstür alleine sauber halten. Nun ist es so, seitdem wir hier wohnen, dass unsere Vermieter trotzdem durch den Flur laufen. Meistens dann, wenn wir nicht da sind. Das sehen wir dadurch, dass manchmal die Zeitung auf unserer Treppe liegt oder ähnliches. Aber auch wenn wir da sind, z.B. letzte Nacht habe ich um 04.00 Uhr unten Geräusche gehört. Mein Mann ist schnell aufgestanden und hat nachgeschaut, da ging unten schnell die Tür zu und das Licht aus. Wir fühlen uns in unserer Privatsphäre sehr gestört, weil man ja, wenn man unten im Flur steht, alles mitbekommt, was wir oben machen. Ausserdem haben wir das Gefühl, dass die Vermieter unsere Wohnung betreten, wenn wir nicht da sind, sie haben ja freien Zutritt, weil wir nicht abschließen können, wie auch ohne Tür, aber wir können es nicht beweisen. Können wir irgendetwas tun oder sind wir dagegen machtlos?

Haus, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausfriedensbruch
Bei mir wurde Hausfriedensbruch mit Diebstahl verübt - Was tun?

Seit vorgestern fehlen in meiner Wohnung Gegenstände:

  1. Zwei Leinenbeutel mit ca. 50 Tabakspfeifen, die ich immer am Heizkörper hängen habe, und dort nie entferne: Sie sind WEG! Ich habe sie nicht angerührt.

  2. Eine CD, die auf meinem Schreibtisch lag.

Damit jetzt niemand denkt: "Ist mir auch schon passiert. Ich habe auch schon mal gedacht, dieser oder jene Gegenstand müsste dort liegen, dabei hatte ich mich geirrt und ich hatte ihn woanders hingetan."

Diese Dinge fehlen ganz sicher:

  • Die Leinenbeutel mit den Pfeifen hängen immer an der Heizung, auch im Sommer. Ich nehme sie niemals da weg.

  • Die CD lag am Vortag noch da, ich habe sie nicht angerührt, nun fehlt sie.

Ich bin Single und hatte keinen Besuch. D. h.: Es gibt niemanden, außer mir selbst, der diese Dinge wegnehmen hätte können.

Diese Gegenstände können sich nicht in Luft aufgelöst haben.

Außerdem noch: Innerhalb der letzten Wochen fehlten wiederholt Lebensmittel aus meinem Gefrierfach, das konnte ich mir auch nicht erklären. Jetzt allerdings schon.


Das lässt nur den Schluss zu, dass jemand während meiner Abwesenheit in meine Wohnung eingedrungen ist und die Sachen gestohlen hat. Und das kann nur jemand aus dem Haus sein, in dem ich wohne, oder jemand von der Hausverwaltung. Die Wohnung gehört mir selbst, d. h.: Ich habe keinen Vermieter.

Dass es jemand von außerhalb des Hauses war, ist äußerst unwahrscheinlich, da die Haustür immer zugeschlossen ist.

Da ich bisher immer unvorsichtig/nachlässig genug war, beim Verlassen der Wohnung die Tür nur zuzuziehen und einrasten zu lassen, aber ohne mit dem Schlüssel abzuschließen, kann die Tür jemand mit einer EC-Karte o. ä. sehr schnell und einfach geöffnet haben. Oder mit einem Zweitschlüssel.

Die Frage ist nun, was man da, pragmatischer Weise, am Sinnvollsten tut:

A.) Die Polizei verständigen und Strafanzeige gegen unbekannt erstatten? => Es ist fraglich, was das bringt:

  • Wenn die Polizei ermittelt, dann gibt es Ärger mit den Hausbewohnern, und am Ende heißt es dann: "Der verschludert seine Sachen, und beschuldigt uns dann noch, bei ihm eingebrochen zu haben." Denn zugeben wird das ja niemand. Und beweisen kann ich es nicht.

  • Wenn die Polizei nichts unternimmt, dann kann ich mir ja auch die Anzeige sparen. Denn nur dafür, dass das aktenkundig wird, ohne jeden weiteren Nutzen, ist mir das zuviel Aufwand.

B.) Nichts tun, aber Schloss austauschen und in künftig immer zweimal mit dem Schlüssel zuschließen, gemäß des Mottos "Aus Schaden wird man klug."


Vielleicht ist anderen Usern ja bereits etwas Ähnliches unterlaufen. Was tut man in einem solchen Fall am besten?

Polizei, Einbruch, Diebstahl, gestohlen, Hausfriedensbruch, Staatsanwaltschaft
Anzeige wegen Falschaussage als Retourkutsche

Nachdem meine Vermieter zweimal während meiner Anwesenheit ohne meine Erlaubnis,in meine Wohnung eingedrungen sind, habe ich sie wegen Hausfriedensbruch angezeigt. In beiden Fällen wollten die Vermieter potentiellen Nachmietern mein Zimmer zeigen. In beiden Fällen wurde ich dabei von ihnen überrascht: Einmal lag ich noch im Bett als plözlich Frau X mit 2 potentiellen Nachmietern in mein Zimmer kam. Beim anderen Male war ich in der Dusche als Frau X an der Tür klingelte- nachdem ich nicht öffnete, schloss sie die Tür auf und begrüßte mich.

Kurz nachdem das Verfahren wg Hausfriedensbruch mangels öffentlichen Interesse eingestellt wurde, haben mich die Vermieter wegen Falschaussage angezeigt. Ihr Vorwurf: Ich hätte ihnen spontane Wohnungsbesichtigungen erlaubt, weshalb meine Anzeige wg Hausfriedensbruch "an den Haaren herbei gezogen ist".

Dies ist aber frei erfunden. Es gibt von mir weder eine schriftliche noch mündliche Verabredung mit den Vermietern. Noch habe ich sie dazu befugt, einen Zweitschlüssel für die Wohnung zu besitzen. Zudem kann meine ehemalige Mitbewohnerin den Hausfriedensbruch bezeugen.

Jetzt meine Frage: Kann ich auf die Anzeige wg Falschaussage gegen meine Person ebenfalls mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung gg meine Vermieter erstatten,da ich mich 100& im Recht wähne und keinerlei Beweislast gg mich haben?

Vermieter, falschaussage, Hausfriedensbruch
Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch?

Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch? Hallo Leute, ich wohne im Haus mit 2 Wohnungen. EG + 1. OG. Das Haus wird mit Zentralheizung beheizt. Wir haben eine Heizungsanlage für Heizöl im Keller. Weder im EG noch im OG gibt es irgendwelche Feuerstätten - keine Öfen, Kaminöfen oder sonstiges. 2 Kamine gehen durch die beide baugleiche Wohnungen. Bezirkskaminkehrermeister hat uns ein Brief gesendet, dass er Feuerstättenschau u. Messung bei uns durchführen möchte. Heute morgen um halb acht ist er gekommen. Als erste wollte er die Heizungsanlage im Keller anschauen und durchmessen, was ich ihm ermöglicht habe. Dann wollte er die Kamine im Speicher sehen. Beim vorbeigehen wollte er in die Wohnung im Erdgeschoss reingehen, einfach so, ohne Klopfen, ohne was vorher zu sagen. Hier wohnt meine 80-jährige Schwiegermutter. Die Tür war abgeschlossen, da begann er gleich schreien, er muss unbedingt rein. Im Speicher hat er sich ca 20 Sekunden lang die beide Kamine angeschaut, er hat aber nicht mal die kleine Metalltürchen geöffnet. Dann ist er in unsere Wohnung im 1. Stock reingeplatzt, ohne mich zu fragen. Ich habe ihn gefragt, was das soll, da es in der Wohnung keine Feuerstätte gibt. Dann begann er ALLE Räume durchzusuchen. Er betrat jeden einzelnen Raum, lief immer durch, hat auch hinter die Tür geschaut. Die beide Kamine gehen durch Küche, Wohnzimmer, Bad und Abstellkammer. Die Tür zum Schlafzimmer und Arbeitszimmer waren zu. Ich habe dem Bezirkskaminkehrermeister gesagt, in diesen Räumen gibt es weder Kamin, noch Feuerstätte, und er soll gleich die Wohnung verlassen. Er hat trotzdem beide Räume durchgelaufen. Ich stehe immer noch unter Schock. So was habe ich noch nie erlebt. Ich denke, er muss vorher fragen, ob er eine fremde Wohnung betreten DARF, und die Räume ohne Kamin darf er gar nicht betreten. Ich konnte den Mensch gar nicht dran hindern. Er ist auch die ganze Zeit vor mir gelaufen. Mich würden Ihre Meinungen interessieren. Danke für Ihre Antworten 1lucky1

Recht, Hausfriedensbruch
Kfz-Zwangsentstempelung auf verschlossenem Grundstück

Mir wurde heute ein Auto zwangsentstempelt obwohl es auf privaten verschlossenem Grundstück stand.

Zur Vorgeschichte: Nach einem Wechsel der Bankverbindung hat meine Versicherung die neue Einzugsermächtigung 'übersehen'. Ich wurde schriftlich zur Zahlung der fälligen Prämien aufgefordert. Nach telefonischem Kontakt habe ich die offenen Beträge überwiesen und die Versicherung hat die nächste Prämie bereits von meinem Konto abgebucht. Zwischenzeitlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsstelle mit der Ankündigung der Zwangsentstempelung wegen fehlendem Versicherungsschutz. Auch dort habe ich angerufen und den Sachverhalt erläutert. Mittlerweile hat die Versicherung der Zulassungsstelle bestätigt, dass Versicherungsschutz für das betreffende Fz besteht.

Heute mittag fand ich an meiner Haustür einen Aufkleber mit dem Hinweis: 'Das Fahrzeug wurde entstempelt'. Am betreffenden Fz wurde der Zulassungsstempel entfernt.

Das Fahrzeug befand sich auf Privatgrundstück. Die einzige Zugangsmöglichkeit von Aussen (Hoftor) war durch eine Kette mit Vorhängeschloss verschlossen. Dass Schloss wurde wahrscheinlich aufgebrochen - Kette und Schloss sind jedenfalls nicht mehr da.

Geklingelt hat auch niemand; wir waren zu zweit zu Hause, die Klingel funktioniert (extra noch mal getestet) und wir hätten diese auf jeden Fall gehört (wir sassen ohne Musik ect. etwa zwei Meter von der Klingel entfernt).

Auf der Zulassungsstelle war niemand mehr zu erreichen. Aber sicherlich darf doch keiner einfach mal 'einbrechen' nur um ein Kennzeichen zu entstempeln????? Oder hätte das Fahrzeug im Haus stehen müssen damit es sich um Einbruch handelt? Eigentlich dachte ich, dass ein Gerichtsbeschluß nötig ist um auf Privatgrund ein zu dringen wenn dieser nicht öffentlich zugänglich ist.

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann auch so etwas dazu sagen. Vielen Dank für die Antworte(n) im Voraus

Kfz-Versicherung, Einbruch, Hausfriedensbruch, Privatgrundstück
Nachbar betritt unseren Carport, um uns anzuzeigen

Hallo, wir haben seit einiger Zeit ein sehr getrübtes Verhältnis zu unserem Nachbarn, was allerdings nun einen neuen Tiefpunkt erreicht hat. Gestern war jemand von der Gemeinde bei uns, weil der Nachbar unser umzäuntes Grundstück betreten hat und in unseren (offenen) Carport gegangen ist. Dort hat er Fotos von gelagerten Holzresten gemacht und uns bei der Gemeinde angezeigt, weil wir giftige Stoffe in unserem Kachelofen verbrennen würden. Er hat uns auch schon bei mehreren Gelegenheiten mit Gewalt gedroht. Auf der anderen Seite betreten unsere Kinder öfters sein Grundstück, um sich einen Fußball zu holen, der über den Zaun geflogen ist. Pikanterweise ist das der Schwager meiner Frau, deren Eltern bei uns im Haus wohnen. Hier meine Fragen: 1.) Erfüllt die Tatsache, dass er unseren Carport betreten hat, schon den Tatbestand des Hausfriedensbruch? Er hat zwar (noch) kein Hausverbot bei uns, aber jedem müsste klar sein, dass wir keinen Zutritt gewähren, damit wir angezeigt werden. Als Beweis dient sein Schreiben an die Gemeinde, was wir zwar nicht haben, diese aber wahrscheinlich an die Polizei abgegebn müsste? 2.) Kann er im Gegenzug z.B. den Kindern Zutritt zu seinem Grundstück verwehren? 3.) Kann / sollte man im Haus- bzw. Grundstücksverbot erteilen, zumal ja auch seine Schwiegereltern bei uns im Haus wohnen?

Danke für Ihre / Eure Tipps.

Carport, Hausfriedensbruch, Nachbarn

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