Jobcenter möchte mir 450€ Job verbieten, ist das richtig?

Hallo zusammen,

ich bin da derzeit in einer Zwickmühle. Seit 2,5 Jahren arbeite ich als Auslieferant für Arzneimittel auf Teilzeitbasis. (Bis 850€ Brutto) Leider ist aufgrund der Auftragslage zur Zeit nur ein Lohn von ca 500€ monatlich drin. Mein Chef hat mir bereits bescheinigt für das Jobcenter, dass wenn es wirtschaftlich nötig ist, er mich auf Vollzeit einstellt, bzw mir einen höheren Bruttolohn zahlen kann. Ich fühle mich auf der Arbeit sehr wohl und habe da einen sicheren Arbeitsplatz der mir nicht streitig gemacht werden kann. Leider habe ich keine abgeschlossene Berufsausbildung (Habe bei der Deutschen Bahn eine Lehre angefangen, jedoch wegen starken Übergewicht musste ich die abbrechen) also bin ich auf einen Job angewiesen in dem man keine abgeschlossene Berufsausbildung braucht. Ich bin der letzte der gerne Hilfe in Anspruch nimmt, aber das Jobcenter übernimmt derzeit meine Mietkosten und kriege noch einen kleinen Teil an Lebensunterhalt überwiesen. Nun habe ich allerdings einen Termin beim Jobcenter bekommen und er sagte mir, ich sollte einen anderen Vollzeitjob suchen.

Nach Gesetz: § 2 SGB II Grundsatz des Forderns (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen. (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

wird gesagt, dass ich alle Mühen machen muss um den Bedarf zu verringern bzw zu beenden. Allerdings bin ich ja in Arbeit. Nur eben nicht die best bezahlteste. Darf das Jobcenter mir tatsächlich sagen, dass ich während meiner Beschäftigung noch Bewerbungen schreiben soll etc. um einen Job zu bekommen, der besser bezahlt wird?

Ich bitte nicht um Vermutungen sondern am besten Verweisen zu Gerichtsurteilen, Gesetzestexten oder ähnlichem und hoffe, dass mir der Job ,der mir echt Spaß macht, nicht genommen werden kann, bzw von mir verlangt wird irgendeinen Job anzunehmen nur damit ich mehr verdiene, obwohl mein Chef mir bescheinigte, dass eine Höherung des Lohnes erfolgen kann, sobald es betrieblich notwendig bzw möglich ist. Auf den Hinweis das ich den Job behalten möchte, hieß es, es wäre ihm egal.

Danke euch für eure Antworten.

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Erben mit Hartz 4 wenn man sich 1 Monat abmeldet?

Guten Abend

ich habe folgendes Problem und versuche es so gut wie möglich abzukürzen:

Seit 7 Monaten beziehe ich mit meiner Familie Hartz 4. Nun starb mein Onkel, so das meine Eltern, mein Bruder, meine Cousine und ich was erben. Es handelt sich hierbei um ca 20.000 € , welche nach abzüglicher Kosten durch uns 4 Parteien geteilt werden. Ich weiß ja nicht wie schnell das mit dem Nachlassgericht funktioniert. Einen Bescheid habe ich noch nicht. Sollte ich noch im Hartz-4-Bezug sein, dann werden ja meine 5.000 € aufgeteilt auf glaub maximal 6 Monate und bekomme dementsprechend monatlich weniger Hartz-4-Anteil. Für meine 4000€ Schulden, die mich wirklich quälen, kann und darf ich das Geld also leider nicht benutzen. So das ich von dem Erbe eigentlich gar nichts habe. Jeder hier wird in meiner Situation sicherlich verstehen, das ich gerne meine Schulden damit tilgen möchte.

Meine Überlegung war insofern ich keine Arbeit bis dato bekomme, das ich mich in diesem Zufluss-Monat vom Jobcenter abmelde, in dem das Geld zu fließt. Also wenn ich im Mai Bescheid bekomme, das z.B im Juni die Erbschaft ausbezahlt wird, dann würde ich mich ab 31. Mai abmelden und mich am 1. Juli wieder anmelden, insofern ich weiterhin arbeitslos wäre.

Nun wurde mir von einem Bekannten gesagt, das 1 Monat abmelden nicht so einfach ginge. Es würde bei Wiederbeantragung auffallen. Man sollte also in diesem Monat versuchen ein Einkommen zu haben.

Könnt Ihr das bestätigen und gibt es Tricks ? Mir geht es sicherlich nicht darum einfach den Staat zu bescheißen, aber wenn man Nachts wegen den Schulden nicht schlafen kann und monatlich sowieso keine großen Sprünge machen kann, dann ist das schon doof.

Erbrecht, Erbe, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nachlassgericht

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