Ich habe eine 100% Sanktion vom Amt. Lebensmittelgutscheine?

Ich (22) habe mich mit dem Arbeitsamt angelegt und habe jetzt endlich mal eine Sanktion bekommen, die ich mir rein nach den SGB2 Paragraphen auch redlich verdient habe. Da es die erste Sanktion ist und ich weiter Gehorsam leisten will (jedenfalls hab ich das gesagt) kriege ich weiter Miete. Für den Monat habe ich 175 Euro Lebensmittelgutscheine bekommen. Auch wenn ich noch Geld habe, steht es mir ja zu. Und mit 175 Euro, was soll ich sagen? Damit kriegt man den Kühlschrank für eine Person wohl voll. Eigentlich ist es mir etwas peinlich mit Gutscheinen zu bezahlen, deshalb habe ich nun 3 mal 50 Euro und 1 mal 25 Euro. Also 4 Gänge zu einem Supermarkt müsste ich tun.

Wie läuft das? Kann ich da am besten vorher nen jungen Verkäufer fragen ''Du, hab Stress mit dem Jobcenter und hab hier 175 Euro Gutscheine für Lebensmittel, nehmt ihr die?'' oder wie soll ichs am besten machen? Ich msus die ja auch immer voll ausgeben, damit ich ja kein Bargeld bekomme. Auch wenn ich ne Sanktion habe habe ich immer noch genug Humor und muss über sowas perverses lachen. Man fühlt sich auf der einen Seite komisch mit Gutscheinen zu zahlen, auf der andern Seite fühlt es sich so an, als ob man einen Freifahrtsschein hat. (:D) Allein, dass dort Jobcenter draufsteht mit dem Logo finde ich lustig.

Nun, was sagt ihr? Vorher fragen oder einfach drauf los und dann bei einer vollen Kasse sich ''blamieren''

Arbeit, Lebensmittel, Hartz IV
Übergang von Hartz VI in Volle Erwerminderungsrente

Hallo, letzte Woche wurde mein Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente für die Zeit vom 1.9.12 bis 31.8.2014 genehmigt. ( Antragstellung dauerte überraschend nur 4 Monate ) Ich beziehe jetzt also noch für August Hartz VI , also Leistung die im voraus gezahlt wird! Die Rente ( lt Bescheid wird volle Erwerbsminderungsrente von 572 Euro ab September ,mein Alter 47 J., gezahlt ) das heisst ich erhalte erst ende September die Zahlung, da Rente nicht im voraus gezahlt wird. Ich habe nun einen Antrag beim Grundsicherungamt gestellt . Meine Frage wer kann mir sagen welche Möglichkeiten bzw Anträge ich bei welchem AMT stellen kann zur Überbrückung für den Monat September? Grundsicherungsamt sagt ich muss ein Darlehen beantragen und auf Raten zurückzahlen, was ich aber wircklich nicht mehr kann da schon Ratenzahlungen von gesamt 120 Euro vorhanden sind, bsp: NEW Abschlussrechnung ect. dazu kommt noch , ich musste heute schon wegen einer Forderung von nur 450 Euro am OG eine eidesstattliche Versicheruung abgeben es geht also nichs mehr nicht mal mehr eine weitere Ratenzahlung auch nur von 5 Euro :-( muss ja auch schließlich essen und trinken haben, zur Tafe allein reicht nie aus!!! Meine Frage an die Grundsicherung, mir diesen Monat zu Überbrücken nur mit Darlehen, ist das richtig ? habe im Bekanntenkreis gehört das es eine einmalige Zahlung ohne Rückzahlung geben soll beim Sozialamt was das Grundsicherungsamt sein soll! Weis jetzt nicht weiter ! Wäre dankbar für schnelle Tipss zur Abhilfe von Rat. MFG

Rente, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Frist zum Einreichen von Unterlagen beim Jobcenter

Ich habe eine Frage bezüglich der Frist zum Einreichen von Unterlagen bei Jobcenter.

Ich habe am 23.06.2012 ein Baby zur Welt gebracht, nach KH aufenthalt habe ich umgehend die Geburtsurkunden beantragt, leider dauerte dies über eine Woche, bis sie eintrafen. Sobald sie da waren, habe ich Kindergeld, Elterngeld, Vericherungskarten, Mutterschaftsgeld uw beantragt. Da wir wegen geringen Verdienstes eine kleine Aufstockung vom Jobcenter beziehen, teilte ich selbstverständlich auch denen die Geburt mit.

Nun erhielt ich am 25.07. ein Schreiben vom JC (datum 23.07.) in dem Sie mich auffordern, bis zum 31.07. nachzuweisen, dass ich Eltern- und Kindergeld beantragt habe. Und zu wann das gezahlt wird. Natürlich habe ich die Kassen sofort kontaktiert um entsprechende Nachweise zu erhalten, diese sind jedoch bisher noch nicht angekommen, zeitlich, duch das Wochenende und Mittwochsschließzeiten auch nachzuvollziehen. Und heute die große Überraschung, 100% Kürzung! Weil die Papiere nicht vorliegen. Obwohl ich bis heute Zeit habe, wurde die Zahlung laut Rechner schon am 23. einbehalten.

Das heißt für mich, dass wieder die Miete nicht vollständig bezahlt werden kann. Seit Febrar bewohne ich diese Wohnung und die gute Frau findet immer wieder Gründe, mir die Gelder zu untersagen. Oder mich einfach bei meiner Vericherung abzumelden, weil ich nun verheiratet bin!

Nun meine Frage, wieso hat das JC eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen und ich hab nicht mal eine Woche? Ist das s rechtens?

Vielen Dank im Voraus.

Hartz IV, Jobcenter
Kann man mich zu einer arbeit zwingen die ich nicht machen will?

Hallo liebe Gemeinde,

Hab folgendes Problem ich befinde mich derzeit in einer maßnahme die mir eigendlich helfen soll arbeit zu finden...

nun ja das macht sie auch aber sie Will mich nun dazu bringen (zwingen) Im Call-Center zu arbeiten. Nur weil sie aufgrund Meiner Behinderung keine Bessere Lösung finden. Ich hab eine Büroausbildung um Genau zu sein Bürokraft/Kaufmännische Fachkraft (nach irgend so einem Paragrafen für behinderte menschen) nunja ist gut und schön nur finde ich dort nichts was ich auch sagen muss das ich eine Legasthenie habe (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten) fällt ja auch bestimmt schon auf.

So ist es also mit meiner schwäche recht schwer was zu finden ohne das es nicht auffallen würde. leider

Nun soll ich aber im Call-Center arbeiten was ich als einzigstes Ablehne weil ich mit fremden menschen nicht Telefonieren kann (regel recht panik davor) nur heißt es das gibt es nicht und sowas kann man auch lernen laut aussage meiner maßnahme. Und diese Mitarbeiter und der Chef dort meinen ich soll das nun machen muss nur mindesten 6 Monate durchhalten dann könnte ich die nächste maßnahme bekommen.

Nur ICH will nicht im Call-center arbeiten aber sie sagen mir wenn ich das nicht mache da es ja zumutbar ist würden die den endbericht von der maßnahme so schreiben das ich Keine arbeit angenommen habe die zumutbar war und das mir das Amt dann das Geld streicht zwischen 1-12 Monate (also Komplett laut deren aussage)

Ich benötige also hilfe. und am besten gesetzes text das sie mich nicht dazu zwingen dürfen wenn es aus persönlichen gründen ist bzw. eine abneigung gegen diese tätigkeit.

ich hatte schon im auge das Grundgesetz Artikel 2,4, und 12. Da man diese ja so auslegen könnte das man zu nichts gezwungen werden kann und darf. Bräuchte halt nur noch mehr so das ich das Ablehnen kann ohne viel tra-ra das sie es einfach so hinnehmen müssen und ohne das ich probleme bekomme.

Vieleicht habt ihr auch vorschläge was man noch machen kann als berufsanfänger mit Büroausbildung und mit einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, bzw. einer Körperbehinderung welche das laufen einschränkt und rücken Probleme, sollte also zwischen Stehen sitzen und laufen sein diese tätigkeit ???

Hoffe Ihr Könnt mir schnell helfen?

hab auch mal das web die letzten tage durchsucht und hab so einen zwischenwert von ca. 1800 € Brutto errechnet (1794,54 €) im bundest durchschnitt aus rund 12000 ergebnissen die das web so her gegeben haben. wenn sie mich also doch zwingen sollte ich das dann ansetzen auch wenn es ggf. nur bei 7,50 € die stunde gibt und so irgendwas bei 11-12 € / stunde wären . aber egal ich bin nicht billig. wenn ich das schon machen soll (muss) dann kann ich auch bissel mehr ansetzen...

Also noch mal zum Thema ich brauche Gesetzes text oder andere Vorschläge haubtsache kein telefon (zumindest nicht sonderlich viel)

Bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und danke für das lesen bist hier runter

Gruß

DAS1OSSI

Arbeitsrecht, Gesetz, Call-Center, Grundgesetz, Hartz IV, Zwang
Wohne zur Untermiete bei Oma - Muss diese ihr Vermögen offenlegen trotz getrennter Haushaltskasse?

Hallo!

Seit letztem Jahr, als ich 25 Jahre alt wurde, bin ich ALG2 Empfängerin. Nun bin ich vor kurzem zu meiner Oma gezogen und wohne nun bei ihr zur Untermiete. Alleine werde ich mir keine Wohnung nehmen, weil ich Epilepsie habe und unbedingt jemanden brauche, falls ich einen Anfall bekommen sollte (Sturz-/ Verletzungsgefahr). So passt meine Oma auf mich auf und ich auf sie, falls es ihr mal nicht gut gehen sollte (was auch schon ein paar Mal der Fall war dieses Jahr). Meine Oma bewohnt ein Haus zur Miete und ich habe mich in 2 Zimmer einquartiert. Küche und Bad werden wie in einer WG genutzt. Ich wohne seit Februar bei ihr, aber die ersten Monate waren mietfrei, weil das Jobcenter mir so Stress gemacht hatte, das ich nicht mehr konnte und der Umzug sich dann auch noch als schwierig erwiesen hat (Transportprobleme etc).

So, nun aber mein Hauptanliegen. Habe vor 2 Wochen den Folgeantrag abgeschickt, mit den nötigen Daten. Die Vermietererklärung, den Untermietvertrag sowie die letzte Heizkostenabrechnung. Nun steht in dem Antwortschreiben folgendes drin:

- > Neue Vermietererklärung, da die Neben- und Heizkosten gesondert ausgewiesen werden müssen (die Unterkunftskosten werden aus diesem Grund vorerst nicht zur EDV genommen)

Warum müssen die getrennt ausgewiesen werden? Meine Oma und ich haben uns auf einen Pauschalpreis von 250€ geeinigt, reicht das nicht?

- > Unterlagen zum Einkommen und Vermögen Ihrer Großmutter (da sie in einem Haus wohnen und Miete zahlen müssen ist zu prüfen, ob Ihre Großmutter einen Unterhaltsbeitrag an Sie leisten kann)

Ich weiß, das das Jobcenter vermutet, das meine Oma mich unterstützt, weil wir verwandt sind. Aber dem ist nicht so. Wir führen getrennte Haushaltskassen, kaufen getrennt ein, waschen getrennt, haben getrennte Kühlschrankfächer. Die Küche benutzen wir gemeinsam, weil ich keine eigene habe und hier auch kein Platz für eine weitere Küche ist. Ist das denn nun richtig, das meine Oma ihr Einkommen UND Vermögen offenlegen muss? Hab mich schon informiert und ich habe verstanden, nein. Hatte einen Bekannten, der bei seinen Eltern lebte und das Jobcenter hat die Untermiete bezahlt. Bei einer Sozialberatung war ich ebenfalls und die bestätigten mir das.

Was antworte ich jetzt am besten und welche Unterlagen lege ich bei?

Meine Sachbearbeiterin ist nur 2 Stunden am Tag erreichbar und da ist meistens besetzt. Über email antwortet sie auch nicht...

Bin für jegliche Hilfe und Tipps dankbar!

LG

Unterhalt, ALG II, Hartz IV

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