Hartz IV - Wielange müssen Eltern für ihre Kinder aufkommen?

Hallo ihr Lieben..

Ich bräuchte mal einen Expertenrat was Hartz IV anbelangt. Und zwar haben wir folgendes Problem:

Mein Bruder, mittlerweile 29 - wird dieses Jahr noch 30, hat letzten Sommer sein Studium beendet (bisher ein rein schulischer Ausbildungsweg ohne jegliche Berufserfahrung) und ist seitdem arbeitslos und bezieht Hartz IV. Mein Vater (60) ist Alleinverdiener, zwar relativ gut, jedoch nur Kurzarbeit im Winter und meine Mutter (59) hat nur einen Job auf geringfügiger Basis, da sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jetzt zwingt das Arbeitsamt meine Eltern dazu, für meinen Bruder aufzukommen - er bekommt nur den Mindestsatz und das war´s. Er muss zu Hause wohnen und sollte er sich eine Wohnung nehmen müssen meine Eltern angeblich die Miete übernehmen. Die Aussage vom Arbeitsamt ist, dass meine Eltern solange für meinen Bruder aufkommen müssen, wie er sein erstes eigenes Geld verdient und damit selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Ist das wirklich rechtens? Ich meine, jetzt mal wirklich Worst Case gedacht - er bekommt erst mit 35 einen Job - müssen meine Eltern dann noch die nächsten 5 Jahre für ihn blechen? Immerhin geht mein Vater auch in den nächsten 2-3 Jahren in Rente, weil er körperlich nicht bis 67 arbeiten gehen können wird. Zumal noch hinzukommt das meine Eltern und mein Bruder sich einfach nicht mehr verstehen und da Terror und Streit, lautstarker Streit, an der Tagesordnung ist, meine Eltern, gerade meine Mutter, sind einfach auch nervlich am Ende. Irgendwas muss man da doch tun können.

Danke im Voraus für eure Hilfe.. :)

P.S.: Bitte keine Diskussionen darüber, dass mein Bruder sich ja etwas Anderes suchen könnte, auch wenn es nicht in dem Bereich ist, den er studiert hat. Ich möchte bitte wirklich nur Antworten die sich auf die aktuelle Situation beziehen.

Kinder, Unterhalt, Eltern, Hartz IV, Zeitraum, Unterhaltspflichtig
Hartz 4 Antrag , Nebenkosten Pauschale unangemessen?

Hallo liebes Community,

zur Vorgeschichte : war vor knapp 1,5 Jahren schon mal im ALG2 Bezug. Nach 1 Jahr befristeter Arbeit + 6 Monaten ALG 1 mußte ich nun wieder ALG2 beantragen. Ich wohne seit knapp 7 Monaten auf einer Baustelle. Obergeschoss eines Hauses 90 qm das ich teils selber mit Ausbaue.

Für die Dauer des Ausbaus ist mietfreiheit garantiert worden. Nur die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro bezahle ich. Hohe Heizkosten ( öl ) weil die Bude noch recht zugig ist + Wasser etc . Insgesamt 1,5 Zimmer ausgebaut und das Gäste WC, der Rest ist teils Rohbau, teils halb ausgebaut. Nach Beendigung des Ausbaus ist eine Feste Miethöhe für 10 Jahre von 320 € kalt + 200 € NK fällig. Jedoch dauert das noch bestimmt 1 gutes Jahr wenn nicht mehr.

Nun habe ich heute meinen Antrag abgeholt und meine Wohnsituation geschildert. Die SB meinte das die NK in der Höhe nicht übernommen werden da sie weit über dem Regelbedarf sind. Allerdings habe ich sonst keinerlei Wohnkosten! Wird das nicht berücksichtigt? Und irgendwo habe ich gelesen das die Kosten die ersten 6 Monate auch bei unagemessener Höhe übernommen werden- trifft das hier auch zu? Sie will nun eine Ölrechnung vom Hauseigentümer sehen und den Ehrenamtsverrag wo ich tätig bin ( muss ich das? ) . Auf Nachfrage ob denn die 200 € gezahlt werden meinte sie nur : das weiß ich doch nicht

Ich bin mit der ganzen Materie leider nicht sehr vertraut und die SB ist nicht gerade sehr zugänglich.

Könnte ich eventuell mit dem Haueigentümer / VM eine neue Vereinbarung schreiben bzw Mietvertrag, als Pauschalmiete oder geht das jetzt nicht mehr ?

Habe am Freitag meinen Termin zur Antragsabgabe ..

ALG II, Hartz IV, KDU

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