Hallo ihr Liebe :)

Ich habe grad den Bescheid von der Stadt bekommen das mein Antrag bewilligt wurde, jedoch!!!! Haben die mir mitgeteilt das die 600€ Nachzahlung einbehalten wird... Darin steht:

Ich beabsichtige,gemäß Paragraph 51 SGB I den o.g Betrag ggf. In voller Höhe an das Jobcenter Essen zu erstatten, weil sie von dort Leistungen erhalten, bzw. Im zurückliegenden Bewilligungszeitraum erhalten haben.

Würde ich ja verstehen wenn ich in dem Zeitraum Geld von der Arge bezogen hätte, aber mein Sohn wurde am 04.09.2013 geboren, den Antrag stellt man ja ab dem 15 Lebensmonat, also ab November 2014 in unserem Falle, nur das Problem was ich nicht verstehe ist das ich seid der Geburt meines Kindes kein Arbeitslosengeld seid September 2014 beziehe. Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen....

Liebe Grüße Verriet