2 unterschiedliche Aktenzeichen für eine Straftat (Betrug mit Urkundenfälschung)
Ich habe Kontoauszüge und Lohnabrechnungen für Kredite gefälscht!
Ich wollte bei mehreren (vier) Banken einen Kredit von etwa 20.000 € beantragen, um mich selbstständig zu machen und damit endlich aus Hartz IV heraus zu kommen und wieder am sozialem Leben teilnehmen zu können.
Dafür habe ich meine Kontoauszüge gefälscht und Lohnabrechnungen gefälscht (mit einer kostenlosen Lohnsoftware erfunden) und an 4 verschiedene Banken geschickt.
Warum an 4 verschiedene Banken? Weil es über eine Online Kreditvermittlung bzw. Empfehlung (Smava oder so ähnlich) ging, die für mich bei etwa 10 Banken angefragt hat und von denen ich es dann bei 4 davon versucht habe.
Hätte es bei einer Bank funktioniert, hätte ich die anderen Kreditanfragen storniert!
Nun habe ich (vor einigen Wochen) eine Vorladung bekommen wegen Kreditbetrug Par.263 (versuch).
Gestern! bekam ich wieder eine Vorladung. Diesemal wegen Urkundenfällschung.
In jeder Vorladung steht nun aber jeweils ein anderes Aktenzeichen! obwohl es sich (wohl) um nur eine Straftat handelt.
FRAGE! Ist das normal! oder wie soll ich das verstehen?
Ich hoffe ich muss nicht ins Gefängnis. Denn das wäre für meine Familie und mich das Schlimmste und würde eventuell vieles (Ehe, Beziehung zu meinen Kindern usw.) kaputt machen.
Ich weiß (und dies wurde auch durch meine ganze Familie bestätigt) das ich einige Menschen durch diese dumme Tat sehr enttäuscht habe. Auch ich bin von mir deswegen sehr enttäuscht, da ich (bis auf diese große Dummheit) immer Gesetzestreu und moralisch verantwortungsbewusst war und auch weiterhin sein werde.
Deshalb bedauere ich diese Tat sehr und weiß dass es ein großer Fehler war.