Umzug ALG2 in "unangemessene" Wohnung

Morgen,

bin grad bei der Suche nach Antworten auf Ihre Seite gestoßen und fand sie direkt sehr sympathisch. Da dachte ich, dass ich mich mit einer konkreten Frage an sie wenden kann und wäre Ihnen für jede Hilfe dankbar.

Ich wohne bis zum 01.06 noch in Aachen ziehe jedoch dann nach Köln-Kalk. Habe Montag einen Mietvertrag unterschrieben ohne "Erlaubnis" des Jobcenters, Konsequenzen wie keine Übernahme der Umzugskosten und keine Kautionszahlung muss ich in Kauf nehmen. Ich wohne momentan mit einer nicht im Leistungsbezug stehenden Person zusammen und die Warmmiete der jetzigen Wohnung beträgt 414 Euro für 50qm.

Die Miete der neuen Wohnung (in der ich wieder mit einer nicht im Leistungsbezug stehenden Person wohnen werde) beträgt 490 Euro für 33qm. Hoher Quadratmeterpreis, das ist mir klar aber es gibt einen eigenen 70qm großen Garten und ich war froh überhaupt als Erwerbsloser die Zusage für eine Wohnung zu bekommen.

Meines Wissens nach übernimmt das Jobcenter wegen des unerlaubten Umzuges nur die für die bisherige Wohnung anfallenden Kosten (in meinem Fall 207 Euro als Einzelperson).

Die Differenz würde ich dann aus meinem Regelsatz erbringen.

Nun zu meiner Frage:

Was würde das Jobcenter in meinem Fall tatsächlich zahlen? Die bisherigen 207 Euro? Das wäre noch in Ordnung. Rechne ich jedoch die 33qm x 8,25 komm ich auf 272,25 Euro und geteilt durch zwei auf 136,12 Euro. Könnte es schlimmstenfalls passieren, dass ich nur 136,12 Euro bekomme und die Differenz selbst tragen muss?

Entschuldigen Sie bitte, falls das Anliegen nicht komplett transparent formuliert ist.

Über eine Antwort die mir ein bisschen Klarheit würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und liebe Grüße.

Wohnung, Umzug, ALG II, Hartz IV
Beide Partner sind arbeitslos ... Wohnsituation?

Hallo!

Mein Bruder & seine Freundin sind beide Arbeitslos (er bezieht seit zwei Monaten ALG 1, sie Grundsicherung bzw. Hartz IV weil schon seit Jahren ohne Job). Beide sind offiziell noch bei ihren jeweiligen Elternhäusern gemeldet, haben aber angekündigt dieses Jahr eine eigene Wohnung anzustreben. Der Knackpunkt ist dabei, dass sie ihre Arbeitslosigkeit absolut gut finden & aus Überzeugung nicht arbeiten wollen ---------> der Staat zahle ja angeblich alles, dafür wäre das ALG ja da, und auch reiner Hartz IV Bezug wäre für die beiden kein Untergang sondern absolut akzeptabel (das ist leider kein Witz!).

Jetzt möchten sie eine eigene Wohnung in einer deutschen Großstadt haben & es gibt dahingehend auch spezielle Ansprüche, das aber noch nicht beim Jobcenter oder der Sozialbehörde vorgetragen. Ich denke nicht, dass das klappt, aber die beiden sind der festen Meinung, dass alles funktioniert & sie auch keine Arbeit annehmen müssen.. weniger wie Hartz IV wird's ja nicht.

Mein Bruder denkt, er könnte auch schwarz arbeiten wenn es finanziell eng werden sollte --------> logisch, man sucht ja überall Hilfsarbeiter, die kurzfristig für bares Geld einspringen - meint er (ist auch kein Witz). Außerdem sind sie beide total überzeugt, in der Großstadt sofort 'ne Wohnung zu finden, die das Amt vollständig bezahlt. Natürlich wollen sie auch das Auto behalten, die Freundin hat einen größeren Hund dazu. Das kostet alles Geld. Das Auto hat mein Bruder auf sich angemeldet.

Was meint ihr: Kann so was funktionieren? Gibt es eine Chance, dass sie das tatsächlich durchbringen? Sie publizieren ihre Ansichten zum Arbeitsleben ja weitreichend!

Was für eine rechtliche Grundlage gibt es? Oder gibt es da Fußangeln/Fallstricke, die ihnen das vermasseln könnten?

Danke für Hilfreiche Antworten/KOmmentare :)

Viele Grüße!

Arbeit, Familie, Wohnung, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Sozialhilfe

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV