Dürfen Banken alleinerziehenden Mütter die von Hartz4 leben das "Minus gehen" beim Konto verbieten?

Hallo liebe Community. Ich bin die Tochter einer alleinerziehenden Mutter.Meine Mutter lebt vom Hartz 4 und das nicht weil sie es gerne tut sondern weil ich auch noch kleinere Geschwister hab auf dene sie aufpassen muss und und nicht arbeiten gehen kann daher sie noch relativ jung sind (8 und 10 jahre alt)auf meiner Mutter angewiesen sind.Nun ist es so das letzte Woche meine Mutter kein Geld von der Bank abheben konnte da ihr ihre bank dieses gewisse "minus gehen" gestrichen hatte ohne Vorwarnung.Es ist so dass meine Mutter auf dieses minus angewiesen war sie musste öfters Geld überziehen da es oftmals im monat nicht für alles reichte.Es ist jetzt auch nicht so als würden wir uns teures gönnen,wir gehen auch nie in den Urlaub oder irgendwie weg oder besitzen teures.Meine Mutter ist ständig auch verzweifelt weil sie uns nicht viel geben kann,was ihr keiner vorwirft aber sie selbst stört es.Klar ist es jeden Monat knapp bei uns mit dem Geld aber wir kommen durch,bis seit letzter Woche wo wir diese Neuigkeit erfuhren.Nun würde ich gerne wissen ob Banken es gesetzlich tun dürfen.ist es Banken erlaubt alleinerziehende Mütter und die Hartz4 beziehen dieses "minus gehen"auf der bank zu streichen?Einfach so ohne Vorwarnung?Meine mutter ist seitdem sehr verzweifelt und weiß nicht wie es weitergehen soll.Ich würde ihr gerne helfen und noch diese Woche mit ihr zur Bank gehen um das nochmal zu besprechen,jedoch kenne ich mich null aus da ich 16 jare alt bin.Ich würde noch gerne hinzufügen dass dieses "minus gehen"die letzten 3jahre problemlos ging und die bei der bank meinten "Ja es ist halt so".Ich hoffe auch eure Hilfe.Danke fürs durchlesen.

Bank, alleinerziehend, Hartz IV
Bafög in einer Bedarfsgemeinschaft Anrechnung

Hallo,

ich habe einmal eine Frage, bei der mir google nicht weiterhelfen kann.

Es geht um die Anrechnung von Bafög in einer Bedarfsgemeinschaft.

Erst einmal bedanke ich mich dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen und sich meiner Frage widmen.

Ich lebe zusammen mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft (ohne weitere Personen) und im Juni erhalte ich das Abitur, im Oktober startet dann das Studium, einen entsprechenden Antrag auf Bafög werde ich stellen.

Nun habe ich auf diversen Seite schon das Unterschiedlichste gelesen. Einige behaupten, man würde nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählen, sodass auch nichts verrechnet würde. In der Konstellation Partnerschaft habe ich nun jedoch gelesen, dass Bafög mit eingerechnet wird.

Wie kann Bafög eingerechnet werden, es reicht doch bekanntlich für den Studenten allein kaum aus, wie können damit nun per Bescheid auch noch Kosten eines anderen Bedürftigen gedeckt werden?

Ich kann mir diesbezüglich gar nicht mehr vorstellen, was es genau bedeutet, dass Einkommen angerechnet wird. Bisher wurde für mich beispielsweise auch immer Kindergeld angerechnet, sodass sich mein Anspruch um den Betrag des Kindergeldes verringert hat. Vollkommen nachvollziehbar, jedoch habe ich mit Beginn des Studiums gar keinen Anspruch mehr auf Leistungen des Jobcenters.

Kann mir bei dieser Frage bitte jemand helfen? Was erwartet mich mit Beginn des Studiums?

Nochmal vielen Dank

BAföG, Hartz IV
Jobcenter anlügen? (Nebenjob..)

Folgende Situation...

Person X war Student und hat gerade seine Abschlussarbeit abgegeben. Er exmatrikuliert sich und geht zum Jobcenter, um Hartz IV zu beantragen. Jedoch hat X ein kleines Geheimnis, nämlich einen Honorarjob, mit dem er im Monat ca. 300 Euro verdient.... Das reicht nicht zum leben, ist aber ein ganz nettes Taschengeld...

Person X hat jetzt drei Möglichkeiten:

A) Dem Jobcenter sagen, dass er einen Honorarjob hat => Folge: VIel bürokratischer Stress, am Ende ungefähr das gleiche Geld

B) Den Job einfach schmeißen und den normalen Hartz IV Satz kassieren, ohne zu arbeiten

C) Den Job einfach behalten, dem Jobcenter aber nichts davon sagen => Vorteil: Viel mehr Geld / Nachteil: Absolut illegal (vermutlich würde das als Betrug gelten)

Naja, wie ihr euch denken könnt, bin ich Person X und ich habe echte Zweifel daran, dass das JobCenter jemals herausfinden würde, dass ich noch einen Nebenverdienst habe (es sei denn sie dürfen sich meine Kontoauszüge angucken)... Allerdings bin ich kein Krimineller und hab auch nicht vor, einer zu werden, dennoch wären 300 Euro zusätzlich für mich ne schöne Stange Geld, bis ich nen richtigen Job habe...

Was würdet ihr machen?

Weiterarbeiten und aufgestockt werden 83%
Fr... halten und die Nebentätigkeit in der Steuererklärung einfach "vergessen" 17%
Job schmeißen und das Hartz IV Luxusleben genießen 0%
Arbeit, Job, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
Fragen zu den Fahrkostenerstattungen vom Jobcenter

Hallo,

im Sommer beginne ich eine 4 Monatige Weiterbildung. Das Jobcenter hat mir angeboten 0,20 Euro pro KM oder 4 Monatsfahrkarten zu einem Wert von je 60 Euro zu zahlen. Bei der Fahrt mit dem PKW habe ich folgende Rechnung aufgestellt:

10 KM am Tag (Hin und Rückweg) * 5 Tage die Woche 50 KM in der Woche * 4,5 Wochen im Monat 225 KM im Monat * 4 Monate 900 KM insgesamt * 0,20 Euro der KM sind 180 Euro in 4 Monaten.

Wenn ich die Anreise per ÖPNV antrete sind es 240 Euro in 4 Monaten über die Fahrkarten.

Welche möglichkeiten habe ich die Anreise per PKW zu machen, aber 240 Euro an Fahrkosten zuerhalten?

Bei der PKW Anreise sind in meiner Kalkulation nach keine Parktickets enthalten. Diese werden soweit mit bekannt auch nicht erstattet.

Ich selbst habe keinen eigenen PKW, kann aber einen von einer Nachbarin mitbenutzen.

In wie weit und welcher Art will das Jobcenter Nachweise über die Fahrkosten einsehen?

Wie genau wird überprüft wieviel KM mein Weg mit dem PKW ist?

Meine Gedanken gehen in die Richtung wenn möglich die 240 Euro an Fahrtkosten zu erhalten aber keine Monatskarten zubeziehen sondern sofern möglich und vereinbar mit der Nachbarin den PKW zu nehmen, selber die Parktickets zu bezahlen und an guten Tagen das Fahrrad zu nehmen oder sogar zu laufen. In wie Fern ist soetwas mit den Leistungsbearbeitern beim Jobcenter vereinbar?

Fahrtkosten, Hartz IV, Jobcenter, Weiterbildung

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