Bewerbungsnachweise einreichen Pflicht nach abgelaufener EGV, Sanktion? EGV noch gültig?
Die Sache ist nicht so einfach, wie es sich in der Frage liest, ich versuche sie mal zu stellen und hoffe, dass man mich versteht, ist bisschen umständlich zu erklären.
Folgendes: Ich habe Ende 2017 eine EGV bekommen, die bis Juni dieses Jahres gültig war, wo drin steht, dass ich alle drei Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen muss mittels einer Tabelle. Der erste Abgabetermin war Ende Februar, der zweite Ende Mai. Diese habe ich jeweils eingereicht. Ich habe jedoch keine aktuelle Tabelle, wo ich die Bemühungen eingetragen habe und dementsprechend auch keine Nachweise habe und abgeben kann.
Diese EGV ist doch nur bis Juni gültig gewesen, und mangels einer neuen EGV bin ich doch nicht mehr an die Pflichten der bis Juni geltenden EGV gebunden, oder?
Kann in diesem Fall eine Sanktion erfolgen, da der nächste theoretische Abgabetermin ja Ende August wäre, wo jedoch keine EGV mehr besteht, wenn ich diese nicht abgebe? (Denn nur der Juni würde noch in die EGV-Zeit passen, die anderen beiden Monate sind nicht mehr in der EGV drin.) Heißt das also, da die EGV nicht mehr gilt, muss ich diese nicht abgeben (da die letzten beiden Monate nicht mehr in den Zeitraum der EGV fallen, die drei Monate wären ja dann quasi über dem Zeitraum, denn nur einer war noch drin, die anderen beiden nicht), oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden?