Rückzahlung an Jobcenter wegen verpasster Frist?

Hallo. Von November letzten Jahres bis Mai diesen Jahres hab ich Hartz 4 erhalten. Da ich ein Gewerbe angemeldet habe sollte ich nach dieser Zeit eine abschließende Anlage EKS einreichen um meine Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum darzulegen. Ich erhielt ein schreiben in dem ich aufgefordert wurde entsprechende Unterlagen nachzureichen. Hierfür wurde ein Frist gesetzt. Da ich in dieser Zeit mit persönlichen Problemen zu kämpfen hatte, ist dies völlig untergegangen und ich habe es versäumt die Unterlagen rechtzeitig einzureichen .

Kurz darauf bekam ich ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde den kompletten Betrag (3672 € ) welchen ich in dem entsprechenden Zeitraum erhalten habe zurück zu zahlen. Daraufhin hab ich sofort einen Widerspruch eingereicht zusammen mit den fehlenden Unterlagen, welche nachweisen dass ich in dieser Zeit mehr Ausgaben als Einnahmen hatte (insgesamt 700€ Verlust). Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch als unwirksam erklärt wird und ich aufgefordert werde diesen zurück zu nehmen.

Hier ein Auszug:

"Mit der nachträglichen Vorlage der Unterlagen kann die Festsetzung des Anspruchs nach derzeitiger Aktenlage nicht mehr mit dem Vortrag erfolgreich angegriffen werden, dass ein anderes Einkommen erzielt worden sei, da die Festsetzung gem. §41a Abs. 3 und 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) rechtmäßig war."

Ich bin völlig verzweifelt, da ich nicht im entferntesten in der Lage bin den Betrag zu zahlen. 

Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Kann ich dagegen vorgehen? Wie stehen meine Chancen?

Recht, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen
Bewerbungsnachweise einreichen Pflicht nach abgelaufener EGV, Sanktion? EGV noch gültig?

Die Sache ist nicht so einfach, wie es sich in der Frage liest, ich versuche sie mal zu stellen und hoffe, dass man mich versteht, ist bisschen umständlich zu erklären.

Folgendes: Ich habe Ende 2017 eine EGV bekommen, die bis Juni dieses Jahres gültig war, wo drin steht, dass ich alle drei Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen muss mittels einer Tabelle. Der erste Abgabetermin war Ende Februar, der zweite Ende Mai. Diese habe ich jeweils eingereicht. Ich habe jedoch keine aktuelle Tabelle, wo ich die Bemühungen eingetragen habe und dementsprechend auch keine Nachweise habe und abgeben kann.

Diese EGV ist doch nur bis Juni gültig gewesen, und mangels einer neuen EGV bin ich doch nicht mehr an die Pflichten der bis Juni geltenden EGV gebunden, oder?

Kann in diesem Fall eine Sanktion erfolgen, da der nächste theoretische Abgabetermin ja Ende August wäre, wo jedoch keine EGV mehr besteht, wenn ich diese nicht abgebe? (Denn nur der Juni würde noch in die EGV-Zeit passen, die anderen beiden Monate sind nicht mehr in der EGV drin.) Heißt das also, da die EGV nicht mehr gilt, muss ich diese nicht abgeben (da die letzten beiden Monate nicht mehr in den Zeitraum der EGV fallen, die drei Monate wären ja dann quasi über dem Zeitraum, denn nur einer war noch drin, die anderen beiden nicht), oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Recht, ALG II, Hartz IV, Sanktion, Ausbildung und Studium

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