Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

Recht, ALG II, Anhörung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialrecht ALG
JJobcenter streicht Leistung wegen fehlender mietbescheinigung?

Hallo,

Da ich in Umschulung bin und meine Freundin noch einige Monate in Ausbildung ist, bekommen wir ergänzende Leistungen vom jobecenter für meine Freundin, unserer Tochter und mich (1 Haushalt)

Bei dem Weiterbewilligungsantrag schrieb ich bei Unterkunftskosten: keine Änderungen. Dies wurde nicht angenommen, ich müsse zahlen rein schreiben. Da ich die einzelnen Posten nicht kannte schrieben ungefähre zahlen, sodass der gesamte überweisungsbetrag aber passte, den ich halt als Miete überweise.

Es kam eine Bewilligung mit einem zusatzschreiben, dass die Daten mit den bisherigen nicht übereinstimmen. Ich müsse eine mietbescbeinigung von Vermieter ausgefüllt einreichen bis zum...

Da ich diese Bescheinigung bereits vor etwa 12 Monaten einreichte und mir das schon unangenehm war hatte ich wenig Lust das ganze noch mal zu machen.

Ich ließ die Frist verstreichen. Dann kam wieder das schrieben mit neuer Frist.

An der Info schilderte ich die Situation, man gebe die Infos weiter.

Nun kam in der letzten Woche ein schreiben, dass die Unterkunftskosten für alle Mitglieder gestrichen wurde mit der Begründung der abweichenden Daten und der nicht erbrachten mitwirkungspflicht. Diese Entscheidung liege im eigenen Ermessen des sachbearbeiters. Wenn ich die mietbescbeinigung nachreichen könne entschieden werden, ob und in wie weit die Leistungen nachgezahlt werden.

Und Tatsache, es kam kein Geld.

Nun möchte ich ein schreiben verfassen. Vorher brauche ich halt noch Infos .im Internet finde ich sogar, dass die Bescheinigung gar nicht verlangt werden darf bzw die Leistungen nicht gestrichen werden darf in diesem Zusammenhang.

Also die fragen.... ist dieser Fall seitens des Jobcenters rechtens ? Was kann ich tun (außer dem Vermieter zu sagen das ich Leistungen beziehe und er dies ausfüllt) ?

Ich hoffe hier gibt's es Leute die sich auskennen und danke schonmal :)

Geld, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, MIetbescheinigung, Sanktionen Hartz 4
Ich leide unter meinem Namen. Welche Lösungen gibt es für dieses Problem?

Ich bin mir selbst nicht sicher, welche Art von Hilfe ich suche, da es scheinbar keine wirkliche Hilfe für mein Problem gibt: Ich leide sehr unter dem von meinen Eltern gewählten Namen.

Mein erster Vorname stammt aus dem Altenglischen und es existieren mehrere richtige/offizielle Schreibweisen. Meine Eltern haben sich für die unschönere Form entschieden, die selbst in England als asozial gilt. Die andere Schreibweise assoziiert man dort hingegen mit der gehobeneren Gesellschaft und sie würde auch mit der von meinen Eltern gewählten Aussprache übereinstimmen. Meine Namensform tut das nicht. Mein Zweitname ist ein schrecklicher altdeutscher Name, den man mit "Waltraud" in eine Kategorie einordnen könnte. Mein Nachname ist typisch Deutsch. Insgesamt ist es eine sehr missglückte Kombination.

Andere assoziieren mit meinem Namen leider einen Asinamen und die Unterschicht und ich musste deswegen auch schon (zu) viel einstecken. In der Schule werde ich von meinen Lehrern stets belächelt und häufig musste ich mir anhören, dass ich doch dort bleiben solle, wo ich herkomme und auf einem Gymnasium nichts verloren hätte. Gleichaltrige machen sich ebenso über meinen Namen lustig.

Die Vorurteile stimmen zwar, dennoch möchte ich mich gerne von meiner Herkunft, für die ich mich sehr schäme, distanzieren und etwas aus meinem Leben machen, was mir sehr erschwert wird.

Gerne würde ich meinen Namen ändern, leider reichen diese Gründe aber in Deutschland nicht aus. Mein Name wurde mir gegeben, er ist fremdbestimmt, dennoch muss ich diese Bürde mein Leben lang tragen.

Ich bin wirklich verzweifelt und suche eine Lösung.

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