Bezahlt Grundsicherung für meine gesundheit fitx studio kosten monatlich?

Hallo ihr Lieben ich würde gerne mal fragen vielleicht weiß das jemand ich bekomme Hartz4 also von der Grundsicherung aufgrund von bestimmten Krankheiten kann ich auch nicht arbeiten deswegen habe ich Grundsicherung ich habe auch ein Behindertenausweis und ich möchte so lange schon ins Fitnessstudio ins fitx aber mein Geld reicht einfach vorn und hinten nicht ich gehe auch nicht shoppen oder sonst irgendwas ich habe auch einen Sohn der im Kindergarten geht und während der im Kindergarten ist würde ich gerne die Zeit nutzen für Fitnessstudio damit ich wieder abnehmen kann und fitter werde mein Kreislauf in Schwung bringen und alles aber wie gesagt ich kann davon einfach nur träumen und habe mir oft Gedanken gemacht wie ich das zahlen soll ich kann nicht mal Geld zurücklegen oder sonst irgendwas und da frage ich mich hat jemand genau das Problem und bezahlt das Amt die Grundsicherung Fitnessstudio Kosten oder wie soll man das als Sozialhilfe Leiste Empfänger bezahlen oder machen ich meine wir haben ja auch ein Recht dadrauf Fitnessstudio zu machen und fitter zu werden und gesund zu werden dann macht man ja etwas für sich und die Gesundheit da ich Muslima bin und mich bedecke werde ich im Fitnessstudio auch eher nur diesen Raum nutzen wo Frauen hingehen und nur Frauen da sind und da ich lange Kleider trage möchte ich ungern draußen irgendwo laufen sondern ich möchte professionell dort in der Fitnessstudio beraten werden da ich auch Rückenprobleme habe und so und laufen kann ich sowieso nicht so gut und ich möchte auch nicht dass draußen jeder mich halt sieht wie ich irgendwo laufe daher möchte ich so gerne ins Fitnessstudio ich kann es aber selbst nicht zahlen daher. Hat jemand Erfahrungen damit wie kann ich das machen das Grundsicherung Amt das übernimmt:( ?

Gesundheit, Gutschein, Grundsicherung, Hartz IV, Kostenübernahme, Sozialamt, Sport und Fitness, Fitx Fitnessstudio
Jobcenter Kontoauszüge, Aufforderung zur Mitwirkung?

Hallo,

ich habe der Dame von Jobcenter meine Kontoauszüge gesendet und jetzt fragt sie mich, wie es zu dem Vermögen von über 10.000€ gekommen ist, sie will, dass ich eine schriftliche Stellungnahme dazu verfasse und mit Belegen nachweise.

Ich bekomme derzeit ALG II und habe mich darüber informiert, dass es einen Grundfreibetrag gibt, der für jeden Bezieher legitim ist, der den Anspruch hat und keine Grundsicherung bekommt.

Ich habe es so verstanden, dass man nach dem Geburtsjahr eine gewisse Freibetragshöhe erhält z.B. wenn man nach dem 31.12.1963 geboren wurde entspricht das 10.050,00€ und was ich noch zusätzlich gelesen habe ist, dass man 150 x Lebensalter rechnet.

Zum Sachverhalt: Ich habe jeden Monat etwas um die 200 bis 300 Euro von den Sozialleistungen zurückgelegt und für ein neues Auto gespart (muss aber noch etwas sparen) und habe eine Barauszahlung vorgenommen, damit ich das Geld in bar übergeben kann, natürlich mit schriftlichem Nachweis.

Ich weiß nicht, wie ich an die Sache rangehen soll, ich zeige ihr gerne alle Kontoauszüge und habe auch kein Problem damit, aber ich weiß nicht, ob es genügt, zu sagen, dass mir der zweckungebundene Grundfreibetrag zusteht und ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, also die Höhe des Vermögens sich erhöhen kann. Kann sie dagegen sprechen?

Danke für jede ausführliche Antwort!

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Tagessatz für Obdachlose (Wohnungssuchende) durch Jobcenter nur drei Tage lang (SGB II, §36)?

Hallo,
Ich bekam bislang meinen mir zustehenden Tagessatz über die Caritas ausbezahlt. Dies verlief ausgesprochen reibungslos und sehr zufriedenstellend für mich. Seit ich mich allerdings in einem anderen Kreis aufhalte, muss ich für die Auszahlung zum Arbeitsamt, bzw. zum Jobcenter.
Hier hieß es zuerst, dass ich nur drei Tage in Folge mein Geld bekäme, dafür jeden Tag dort warten müsste und ich dann mindestens einen Tag woanders den Satz beziehen müsse, bevor ich wieder erscheinen darf. Das schien mir bereits merkwürdig, aber als Obdachloser mit dem Anwalt zu drohen, wirkt leider nicht glaubhaft. Also nahm ich dies zuerst einmal so hin. Als ich nun drei Tage dort brav vorgesprochen habe und jedesmal meine 13 € bekam, bin ich für die nächsten vier Tage andernorts gewesen, um den Tagessatz zu erhalten. Heute kam ich zurück und erhielt die, unnötig unfreundliche formulierte, Mitteilung, dass man mir im Jobcenter keine weitere Tagessätze mehr bezahlen möchte. Auf Nachfrage nannte man mir, als rechtlich Grundlage für die Verweigerung der Auszahlung, den § 36. Ich nehme einmal an den § 36 des SGB II. (Da es sich bislang immer um dieses Buch drehte).

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/36.html

Leider werde ich aus der dort vorzufindenden Formulierung nicht schlau!
Kann mir den freundlicherweise jemand, diesbezüglich Versierteres, klar machen, ob es keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung des Tagessatzes gibt? Oder an wen ich mich wenden muss, um mir meine Situation erklären zu lassen?

Vielen, vielen Dank!

Recht, Caritas, Hartz IV, Jobcenter, obdachlos, SGB, Tagessatz, wohnungslos

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