Tagessatz für Obdachlose (Wohnungssuchende) durch Jobcenter nur drei Tage lang (SGB II, §36)?

Hallo,
Ich bekam bislang meinen mir zustehenden Tagessatz über die Caritas ausbezahlt. Dies verlief ausgesprochen reibungslos und sehr zufriedenstellend für mich. Seit ich mich allerdings in einem anderen Kreis aufhalte, muss ich für die Auszahlung zum Arbeitsamt, bzw. zum Jobcenter.
Hier hieß es zuerst, dass ich nur drei Tage in Folge mein Geld bekäme, dafür jeden Tag dort warten müsste und ich dann mindestens einen Tag woanders den Satz beziehen müsse, bevor ich wieder erscheinen darf. Das schien mir bereits merkwürdig, aber als Obdachloser mit dem Anwalt zu drohen, wirkt leider nicht glaubhaft. Also nahm ich dies zuerst einmal so hin. Als ich nun drei Tage dort brav vorgesprochen habe und jedesmal meine 13 € bekam, bin ich für die nächsten vier Tage andernorts gewesen, um den Tagessatz zu erhalten. Heute kam ich zurück und erhielt die, unnötig unfreundliche formulierte, Mitteilung, dass man mir im Jobcenter keine weitere Tagessätze mehr bezahlen möchte. Auf Nachfrage nannte man mir, als rechtlich Grundlage für die Verweigerung der Auszahlung, den § 36. Ich nehme einmal an den § 36 des SGB II. (Da es sich bislang immer um dieses Buch drehte).

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/36.html

Leider werde ich aus der dort vorzufindenden Formulierung nicht schlau!
Kann mir den freundlicherweise jemand, diesbezüglich Versierteres, klar machen, ob es keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung des Tagessatzes gibt? Oder an wen ich mich wenden muss, um mir meine Situation erklären zu lassen?

Vielen, vielen Dank!

Recht, Caritas, Hartz IV, Jobcenter, obdachlos, SGB, Tagessatz, wohnungslos
Arbeitsbeginn und kein Geld vom JC?

Guten Morgen,

Ich habe ein Problem und weiß nicht mehr genau weiter.

Folgende Situation:

Ich gehe zum ersten mal in meinem Leben richtig voll Arbeiten.

Der Arbeitsbeginn ist am 26.11.2018 und ausgezahlt werde ich immer zum 15 des folge Monats. Das heißt ich bekomme am 15.12.2018 nur Gehalt für eine Woche Arbeit, was sich auf ca. 300 € belaufen wird. Dies teilte ich dem Jobcenter mit und beantragte auch gleich Einstiegsgeld (23.10.2018), was mir auch bewilligt worden ist.

Jedoch wird mein komplettes ALG 2 für den Dezember gestrichen (02.11.2018).

Daraufhin habe ich einen Widerspruch eingelegt und meine Situation dargestellt. Jetzt bekomme ich trotz meines Widerspruch trotzdem eine Absacke. (kam aus einem Telefonat beim JC heraus).

Meine Frage ist. wie soll man denn eine Neue Arbeit beginnen wenn man sich bei Arbeitsantritt schon Verschuldet?

lediglich mit einen Einkommenbescheid könnte ich Rückwirkend noch einmal für einen Monat ALG 2 beantragen. Diese Information habe ich aus dem gestrigen Telefonat mit den JC. Das Problem auch wieder ist, das ich diesen Schein frühestens am 15.12.2018 bekomme aber wahrscheinlicher ist es das der erst 2 Wochen später bei mir eingeht.

Grob gerechnet sitze ich also einen Ganzen Monat auf mein Einstiegsgeld von 300 € fest. Die jedoch nicht Ansatzweise die Miete(500 €) und Unterhaltskosten von mindestens 300 € abdeckt.

Wie habt Ihr es aus der Arbeitslosigkeit geschafft, wenn ihr gleich zu Arbeitsbeginn mit nix dasteht?

Man riet mir ein Darlehen zu beantragen das aber zurück erstattet werden muss, dies habe ich gestern getan in der Hoffnung das ich es mit einer nachgezahlten ALG2 Leistung begleichen kann. Jedoch wird auch das Darlehen viel zu lange dauern bis es bearbeitet ist. ca. 4 Wochen nach deren Aussage.

Jetzt habe ich mit meinen Vermieter geredet (Deutsche Wohnen), in der Hoffnung das er Verständnis dafür hat sodass ich die Miete verspätet nachzahlen kann. Dieser ist jedoch nicht kulant und drückt mir gleich Mahngebühren rein. jedoch weiß ich nicht wie hoch diese Ausfallen werden.

Vielleicht hat einer eine Idee was man am besten machen sollte und wie man schuldenfrei in den Arbeitsmarkt einsteigen kann.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

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