Bedarfsgemeinschaft? Freund ist hier zwar gemeldet steht aber nicht im Mietvertrag?

Hallo. Ich (ALG II Bezieherin) habe meinen "Freund"(Mindestlohn-Bezieher) vor einem Jahr mit in meiner Wohnung aufgenommen, er ist nur hier gemeldet steht aber nicht mit im Mietvertrag. Trotz unsere Liebesbeziehung liegt keine Haushaltgemeinschaft vor. Ihm gehört hier quasi nichts-es ist KEIN gemeinsamer Hausrat vorhanden und ich könnte ihn jederzeit vor die Tür setzen! Eine „Partnerschaft“ besteht nur auf emotionaler bzw. romantischer ebene, allerdings ist keiner von uns beiden bereit in irgendeiner Weise wirtschaftlich für den anderen einzustehen. Aufgrund meiner Krankheiten (Diabetes Typ 1, Herzschrittmacher, Hirntumor, etc.pp.) besteht bei mir ein komplett anderer Bedarf was Ausgaben für Lebensmittel, Medikamente, Fahrkosten für Arztbesuche etc. betrifft, sodass eine faire Wirtschaftsgemeinschaft gar nicht möglich wäre. Zumal ich wegen meiner Krankheiten auch Erwerbsunfähig bin. So haben wir den Jobcenter gegenüber argumentiert, trotz allem will uns das Jobcenter nun eine Bedarfsgemeinschaft aufzwinken. Ab den 01.07.2018 wollen sie mir die kompletten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entziehen, da wir unseren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind. Wir haben auf jedes Schreiben schriftlich reagiert, wir haben lediglich nur die Anlagen (EK, VM, WEP) nicht eingereicht, da wir sonst automatisch einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet worden wären. Gegen diesen Bescheid möchten wir nun vorgehen und wollen uns für den Widerspruch einen Anwalt nehmen. Wie stehen unsere Erfolgschancen wenn es letzten Endes vor Gericht gehen sollte? Kommen wir damit durch? Beste Grüße, Anika

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Trennung, gemeinesame Wohnung vorübergehend, Ex benötigt wieder ALG2?

Hallo erstmal,

also wir haben folgendes Problem. Es ist schon des längeren der Fall gewesen, dass mein Ex Partner und ich uns nicht mehr so verstanden wie es erforderlich in einer Beziehung ist und wir sind seit letzten Monat endgültig getrennt, davor hatte man es nun doch immer wieder probiert zusammenzufinden, aber das scheiterte mehrmals und nun ist beiderseits endgültig Schluss. Jetzt kommen wir zu dem Problem. Wir haben eine gemeinsame Wohnung, (3 Raum) weshalb wir auch getrennt schlafen können glücklicherweise.

In der Vergangenheit unterstütze ich ihn finanziell neben seiner Familie da er keinen Job hat und der Alg2 Antrag abgelehnt wurde, weil mein Einkommen zu hoch ist angeblich. Wenn man allerdings alle Ausgaben wie Miete, Autorate, Autounterhaltung, Versicherungen, den Krankenkassenbeitrag und alles andere was anfällt zusammenrechnet reichte mein Gehalt nicht einmal aus und seine Familie gab ihm zusätzlich etwas Geld monatlich.

Trotz seiner Bemühungen fand er in der Vergangenheit noch keinen festen Job und nun haben wir den Salat, wir müssen vorübergehend ja gemeinsam in der Wohnung bleiben aufgrund der Kündigungsfrist und eine neue Wohnung benötigt ja auch erstmal jeder von uns. Aber ich möchte nicht mehr für sein Essen, Mietanteil und Stromanteil etc aufkommen. Zahlt ihm das Amt jetzt vorübergehend Alg2 wenn er einen neuen Antrag stellt? Ich kann es mir einfach nicht leisten ihn trotz Trennung durchzubringen mit, da das geliehene Geld von seiner Familie uns auf keinen grünen Zweig bringt. Ich brauche das Geld für mich und ich sehe es auch nicht ein meinen Ex Partner zu finanzieren.

Liebe Grüße

Recht, ALG II, ex partner, Hartz IV
Kündigung der alten Wohnung ohne schriftliche Zusage vom Jobcenter?

Hallo,

ich bin gerade in ein Dilema. Mein Mann, mein Sohn und ich werden ab dem 01.07 vom Jobcenter unterstützt. Diese wird die volle Miete übernehmen. Wir wollen jedoch umziehen, da die neue Wohnung in der Stadt ist, günstiger als die jetzige Wohnung und meine Schwiegereltern in der Nähe wohnen und ich sie brauche wenn ich in einem Jahr (zurzeit in Elternzeit) wieder arbeiten gehe damit sie meinen Kleinen Sohn aus dem Kindergarten abholen können. Wir könnten ab dem 01.09.18 in die neue Wohnung einziehen, d.h ich müsste bis 31.04 kündigen. Nachdem ich beim jobcenter war, sagten sie, sie können das nicht entscheiden, da ich keinen wirklichen Grund wie z.b Verkauf der alten wohnung habe und sie den fall an Sozialamt abgeben. Diese hat mir jetzt einen Termin für den 30.05 gegeben und kann selbst da mir keine schriftliche Bestätigung geben, da sie erstmal die Entscheidung dem Jobcenter weitergeben und die dann ungefähr zwei wochen für den Bescheid brauchen. Das ist mir jedoch zu spät weil ich ja wie gesagt bis 31.05 kündigen muss. Ich muss dazu sagen, das wir erst vor einer Woche von dieser Wohnung erfahren haben, angeschaut haben und uns verliebt haben. Die Dame am telefon sagte, ich solle kündigen, da die neue Wohnung ja billiger ist aber schriftlich kann sie mir das nicht geben. Den Mietvertrag habe ich schon unterschrieben, da noch viele Bewerber waren und ich Angst hatte, die wohnung nicht mehr zu bekommen. Darüber weiss die SB beim Sozialdienst bescheid und meinte sowas wie: ja, dann müssen sie ja sowieso umziehen. Ich bekomme wahrscheinlich keine Hilfe für Umzugskosten oder Kaution aber ist mir auch nicht wichtig. Wichtig ist mir, zu wissen ob die Miete vom Jobcenter übernommen wird. Aber soll ich jetzt einfach kündigen ohne etwas schriftliches von denen zu haben? können die mir die Miete kürzen oder garnicht bezahlen? Dürfen die mir überhaupt verbieten eine andere Wohnung zu mieten? Was soll ich machen? eigentlich hab ich ja garkeine andere Wahl aber habe jetzt etwas Angst. Danke

Wohnung, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Kündigungsfrist, Sozialamt, neue Wohnung
Jobcenter ignoriert den WBA. Was zu tun?

Die Leistungen unserer Bedarfsgemeinschaft verfielten zum Mai 2018, jedoch sendeten wir bereits im März 2018 den Weiterbewilligungsantrag für den Mai. Bis Anfang Mai keinerlei Antwort bis wie von Briefen überschüttet wurden vom Sachbearbeiter. Nachdem wir alles nachreichten (wobei jedes verlangte Dokument bereits von uns im Weiterbewilligungsantrag zugefügt wurden im März) kam keine Antwort. Mehrere Telefonate ergaben die gleiche Antwort: Der Antrag liegt vor jedoch keine Bearbeitung vom zuständigen Mitarbeiter. Somit sendeten wir den Antrag erneut um eine Antwort vom Sachbearbeiter zu erhalten. Nachdem dies getan wurde, wurden wieder Dokumente verlangt die bereits doppelt und dreifach zugestellt wurden. Ein weiteres Telefonat ergab dass die Unterlagen alle im System eingetragen wurden, anscheinend der Sachbearbeiter selbst den Antrag ignoriere und nicht bearbeiten wolle trotz knapp einem Monat Rückstand. Als ich heute telefonisch eine nette Dame erreichte sagte Sie dass dies vollkommen komisch und rechtswidrig sei. Daher hat ich um einen persönlichen Termin bei dem Mitarbeiter, zudem sie mich leider nicht einladen konnte da es ausserhalb ihres Tätigkeitbereiches lag. Ich wollte gerade aus dem Haus als ich den Briefkasten aufmachte und dort einen Brief entdeckte indem wieder von unserem Sachbearbeiter Unterlagen verlangt wurden zu denen ich mir zu 100% sicher bin, dass sie ihn mindestens 3 mal erreicht hatten und es bereits im System eingetragen war.

Ich weiss nun tatsächlich nicht was ich zu tun habe, vorallem weil die Miete bereits seit 20 Tagen fällig ist und ich auf Schulden diesen Monat zu leben habe. Ich bitte um Hilfe und Tipps wie ich denn mit solch einer Situation umzugehen habe, denn ich habe das Gefühl egal wie oft ich denn nun Dokumente und Unterlagen nachschickte dass sie immer wieder ignoriert werden.

Ich bedanke mich bereits im Voraus!

Recht, Rechte, Hartz IV, Jobcenter

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