Gibt es eine Regelung oder ein Gesetz, welches einem garantiert auch ohne Termin beim Jobcenter vorsprechen zu können, d. h. zu einem Sachbearbeiter gelassen zu werden? Meiner Freundin wurden die aufstockenden Leistungen plötzlich gestrichen, in der Begründung steht nur, dass geprüft werden muss, ob die Bedürftigkeit noch immer vorliegt. Sie kann sich dies nicht erklären, da sich an den persönlichen Verhältnissen nichts geändert hat und sie ihren Pflichten immer nachgekommen ist. Einen Termin hat sie erst in über einer Woche erhalten. Bis dahin weiß sie nichtmal worum es eigentlich geht (Jobcenter gibt telefonisch keine Auskunft!). Sie hat nun große Angst und kann sich das alles nicht erklären.
Wenn sie nun morgen persönlich zum Jobcenter geht und Auskunft verlangt, darf man sie dann wegschicken? Oder gibt es ein Recht, dort Auskunft zu erhalten? Sie hat heute 3 x in meinem Beisein dort angerufen und ihr wird partout nicht gesagt, warum die Leistungen gestrichen wurden. Gibt es Paragraphen, ein Gesetz, welches hier helfen kann? Es ist doch unzumutbar, fast 2 Wochen auf einen Termin warten zu müssen und bis dahin zu bangen ...