Harz 4 Jobcenter Umzug abgelehnt?

Guten Tag.

Ich habe ein großes Problem. Ich beziehe Leistung vom jobcenter. Ich bin derzeit alleinerziehende Mutter. Ich würde gern mit den Vater meiner Kinder zusammen ziehen. Wir suchen schon seit 2 Jahren eine passende Wohnung , da meine Wohnung zu klein wäre , dass der Kindsvater zu mir zieht. Meine derzeitige Wohnung hat 81 qm und besteht aus 3,5 Zimmer wobei das halbe Zimmer nicht bewohnbar ist da es ein durchgangszimmer ist. Der Papa der Kinder wohnt bei seinen Eltern. Wir sind in keiner Beziehung ,sprich wir teilen uns kein Bett.Wir hatten im Oktober 2020 eine passende Wohnung gefunden und haben beide die Anerkennung des Umzugsgrund bekommen. Nun leider hat er mit der Wohnung doch nicht geklappt. Nun haben wir eine passende Wohnung gefunden , wo die Miete nach Angaben der Hamburger Fachanweisung passt und auch die qm. Wir wären , wenn der Papa zu uns zieht 5 Personen im Haushalt. Nun hat er die Anerkennung des Grundes für die neue Wohnung bekommen von seinen Sachbearbeiter und ich als Mutter von meinen Sachbearbeiter

nicht. Mit der Begründung das meine Wohnung vom Platz her ausreicht und der Bescheid vom Oktober fehlerhaft sei. Wir sind beide beim selben Jobcenter. Die Wohnung würde den Papa allein nicht zustehen. Auf seiner Zusage stehe auch das ihm die Hälfte der Kaution zusteht. Ich möchte ja mit ihm zusammen ziehen und dann würden wir ja unter einer bedarfsgemeinschaft fallen. Das jobcenter würde von der neuen Gesamtmiete 1/5 übernehmen und von mir leider nur die mitkommen meiner derzeitigen Wohnung. Aber wenn wir als bedarfsgemeinschaft zählen dann waren wir 5 also müssten sie ja auch die Miete für alle 5 Personen bezahlen? Ich habe auch einen widerruf zu der Ablehnung eingereicht ,aber leider kann dies bis zu 3 Monate dauern.

Umzug, Hartz IV, Jobcenter
Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen

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