Was muss ich dem jobcenter zurückzahlen ?

4 Antworten

Gar nichts ! Wen du am 31,8 Dein lohn bekommen würdest müsste du alg 2 für August voll zurück zahlen So aber nicht! Das ist Die Regelung bei den Vollzeitstellen !


Tjm05050 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 00:04

Ich arbeite nur teilzeit mein Lohn bekomme ich erst 15.9

Anfangen tue ich aber am 1.8

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Beim Jobcenter gilt das sogenannte Zuflussprinzip !

Wenn Du also deinen ersten Lohn aus August erst im September aufs Konto bekommst, dann musst Du trotz das Du den vollen August gearbeitet hast von deinen Leistungen für August schon einmal nichts zurückzahlen.

Bekommst Du dann für den September ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung gezahlt, dann kommt es darauf an wie hoch dieses ist und was Du dann an Brutto und Nettoeinkommen im September aufs Konto bekommst.

Du hast auf dein Bruttoeinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll , dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Die letzte Stufe der Freibeträge von 10 % ab 1000 € - 1500 € Brutto gelten dann, wenn in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden müsste, bist Du z.B. Single, dann gelten nur 10 % von 1000 € - 1200 € Brutto.

Diese Freibeträge werden dann addiert und theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, dass ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen, was dann auf deinen ALG - 2 Bedarf angerechnet würde.

Mal ein Beispiel :

Dein Bedarf liegt derzeit bei 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 404 € für deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, dann würde dein Bedarf bei 850 € im Monat liegen.

Würdest Du diese 850 € nun für September als vorerst zinsloses Darlehen zur Überbrückung bekommen und bei Teilzeit auf angenommen 1000 € Brutto mit Steuerklasse 1 kommen, dann solltest Du ca. 800 € Netto auf dein Konto bekommen.

Auf diese 1000 € Brutto stünden dir dann 280 € an Freibetrag zu, nach Abzug von angenommen 800 € Netto würden dann voraussichtlich um die 520 € anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben und max. das müsstest Du dann von deinem Darlehen zurückzahlen.

Auf schriftlichen formlosen Antrag ist das im Normalfall dann auch in Raten möglich.

Wenn Du am 15.09. den ersten Lohn bekommst, wird dieser auf das ALG 2 vom September angerechnet, falls das Jobcenter die Leistungen nicht aufgrund der Arbeitsaufnahme einstellt bzw. eingestellt hat.

Falls Du für September ncoh ALG 2 bekommst, mußt Du dies ganz oder teilweise zurückzahlen. Das hängt von der Lohnhöhe ab.

Falls Du für September kein ALG 2 mehr bekommst, brauchst Du unter den von Dir geschilderten Umständen nichts zu erstatten.

Ruf beim Jobcenter an und frag, dafür machen die ihren Job


herakles3000  09.07.2021, 00:00

Wen die ihnen Job machen würden und auch glaubhafte Information weitergeben Dan würde Das amt ja seine Arbeit machen und es gäbe kaum noch arbeitslose!

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herakles3000  09.07.2021, 00:06
@footballpicasso

Nein Daran sind die Firmen Schuld die Auch keinen einstellen der alg 2 bekommt und über 30 ist!

Aber die Firmen machen ihre Arbeit das jobcenter eher nicht das ist in den seltensten fällen so und erst recht bei Ältern die Arbeitslos sind!

Das amt weigert sichn nicht nur Die Arbeistlose über neue wege aus der Arbeistlosiegkeit zu informieren nei sie verägert die meisten Arbeitgeber und zwar so das die mit denen nie wider was zu tun haben wollen! Oder warum gibt es nur noch zeitarbeit beim amt ?

Warum weil sie dies Adresen sich aus dem netz klauen!

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Tjm05050 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 00:06

Werde ich machen dachte nur das ich mal hier nachfragen hat sich erst heute alles ergeben

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Tjm05050 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 00:07

Also müsste ich nur vom 1.9 bis 15.9 überbrückungsgeld beantragen und das denn zurückzahlen für die 2 Wochen korrekt?

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footballpicasso  09.07.2021, 00:08
@Tjm05050

Ruf beim Jobcenter an, glaub mir das ist am besten und lass dir ne Bestätigung dafür geben.

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