Ist es okay, wenn die Eingliederungsvereinbarung zeitlich unbegrenzt gilt?
Ich dachte, die wird immer auf 6 Monate vereinbart und dann wird neu drauf geschaut. Mir liegt hier ein Entwurf vor, der unbegrenzt gilt. Die Sachbearbeiterin hat gemeint, das mit den 6 Monaten sei früher so gewesen, heute macht sie die Verlängerung von sich aus, ohne mich, alleine am Computer?
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, ALG II, Hartz IV
Eine zeitlich unbegrenzt gültige EGV ist zulässig, solange deren Zielerreichung in definierten regelmäßigen Abständen, z.B. alle 3 Monate, überprüft wird. Diese 3 Monate (hier im Bespiel) müssen in der EGV genannt sein.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
§ 15 SGB 2 sagt folgendes:
Die Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 2 nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden.
Zeitlich unbegrenzte EGVs würde ich nicht unterschreiben sondern einen Gegenvorschlag mit zeitlicher begrenzung einreichen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.