Hartz IV Sanktion U 25 Abbrechen einer Maßnahme?
Hallo, ich bin 23 Jahre alt und mache seit dem 1. Juni eine Maßnahme vom Jobcenter die 6 Monate lang geht. Ich war in dieser Zeit bisher 9 Tage krankgeschrieben und habe auch schon 3 Tage unentschuldigt gefehlt. Können mir da jetzt schon Konsequenzen drohen wie eine Sanktion auf meinem Regelbedarf? Mit welcher Höhe müsste ich rechnen?
Meine andere Frage ist, ich spiele immer mal wieder mit dem Gedanken die Maßnahme abzubrechen, weil sie für mich sinnlos ist. Ich lese im Internet, dass bei U25 gleich eine 100%ige Sanktion eintritt. Stimmt das? In meiner Eingliederungsvereinbarung lese ich aber was von 30% für 3 Monate. Das verunsichert mich total.
6 Antworten
Ja 30% für maximal 3 Monate. Und wenn in der EGV auch 30% steht wäre eine Sanktion über 30% so oder so nicht haltbar.
Wenn in Deiner EGV bei Pflichtverletzung von einer Leistungsminderung über 3 Monate à 30 % der Regelleistung die Rede ist, dann sollte dies auch so sein.
habe auch schon 3 Tage unentschuldigt gefehlt
Das kann den Maßnahmeträger zur Kündigung berechtigen - damit wäre eine Pflchtverletzung Deiner EGV und eine Möglichkeit zur Sanktion gegeben.
Es sei denn, Du hattest für Dein Fehlen einen wichtigen Grund, der vom Jobcenter bzw. ggf. vom Sozialgericht als solcher anerkannt wird.
Es gilt das, was in deiner Eingliederungsvereinbarung steht, und nicht das, was irgendwo im Internet behauptet wird.
Bei wie vielen Tagen des unentschuldigten Fehlens die Sanktion greift, weiß ich auch nicht.
Was musst du denn in der Maßnahme tun, und warum erscheint sie dir sinnlos?
Manche Maßnahmen bringen den Teilnehmer nicht inhaltlich weiter, so dass er sich eine fachliche Kompetenz erwerben würde. Aber immerhin übt man sich darin, eine regelmäßige Tagesstruktur zu haben, pünktlich und zuverlässig zu sein und Anweisungen umzusetzen. Das kann später auch für eine sinnvollere Beschäftigung nützlich sein.
Ich wurde in die Maßnahme geschickt, weil ein psychologisches Gutachten beim Jobcenter vorliegt. In der Maßnahme gibt es Psychologen und Sozialpädagogen, von denen man Unterstützung bekommt (ist aber nicht so), um später ins Arbeitsleben reinzukommen. Ich bin erstmal 3 Stunden in der Maßnahme. Das wird immer gesteigert, bis zur Vollzeit. Es gibt dort versch. Bereiche. Bin zurzeit in der Nähwerstatt. Da bin ich halt jeden Tag für 3 Stunden und einmal am Tag kommt mein Zuständiger, damit ich die Anwesenheit unterschreibe und geht dann wieder. Ich habe dringend pyscholigische Unterstützung nötig und die bekomme ich da so gut wie gar nicht. Deswegen ist die Maßnahme sinnlos für mich, denn ohne diese Unterstützung komme ich wahrscheinlich nie ins Arbeitsleben Mein Hausarzt sucht jetzt einen Psychologen für mich
Mach das lieber Safe und lass dich vom Arzt mehrfach hintereinander Krankschreiben, so oft bis du aus der Maßnahme rausgeschmissen wirst. Solche Maßnahmen sind auch meist völlig sinnlos, sie erfüllen keinen Zweck, sie helfen dir weder in irgendeiner Form wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen noch ermöglichen sie dir neue Perspektiven oder Möglichkeiten, aber wenn du einfach dort einfach nicht mehr hingehst drehen sie dir daraus sicher einen Strick, daher würde ich das an deiner Stelle über den Arzt regeln.
Genau das meinte ich mit" Krankschreiben, so oft bis du aus der Maßnahme rausgeschmissen wirst". Es spielt keine Rolle, von wo du die Krankschreibung bekommst zumindest so weit ich weiß, bin allerdings auch kein Experte in dem Gebiet.
Hatte ich auch da waren 2 unetschuldigt und der Rest war entschuldigt hätte damals (2019)fast nh 100% Sanktion gegeben
tja dann weißt du ja bescheid. die ersten sanktionen sind dir durch unentschuldigtes fehlen sicher. wie wäre es einfach mal mit pünktlichen erscheinen statt blau machen.
Funktioniert nicht bei Nettomaßnahmen weil Fehltage einfach hinten dran gehängt werden.
Außer man holt sich immer nahtlos eine neue AU wegen psychischen Sachen oder so.