Zahlt das Jobcenter Wasserkosten (ALG2) bei Jahresrechnung?

6 Antworten

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Auch Wasser und Abwasser gehört zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und muss demnach bei Bedarf und Leistungsanspruch übernommen werden.

Wenn Du keine monatlichen Abschlag zahlen musst, dann muss es im Monat der Fälligkeit vom Jobcenter berücksichtigt werden.

Bekommst Du deine Rechnung oder eine BK - Nachzahlung im Leistungsbezug bzw.im Monat in dem Du den ALG - 2 Antrag gestellt hast, dann muss diese bei Bedarf berücksichtigt und übernommen werden, auch wenn sie aus Zeiten vor dem Leistungsbezug stammen.

Im Gegenzug würde dann aber auch ein BK - Guthaben mindernd auf die KDU - angerechnet, auch wenn es aus einem Zeitraum vor dem Leistungsbezug stammt.


isomatte  14.07.2021, 07:46

Danke dir für deinen Stern !

Wasser gehört zu den Kosten der Unterkunft und muss übernommen werden.

Wenn du die Wasserkosten separat bezahlst, muss das JobCenter sie auf dein Konto überweisen und nicht auf das des Vermieters.

  1. Wasser wird vom Jobcenter übernommen. Ja, werden sie.
  2. Ja, auch dann. Entscheidend ist nicht in welchem Zeitraum, entscheidend ist wann die Rechnung kommt.

Das gehört zu den Nebenkosten.

Ja, das wird übernommen.


Scheo2019 
Beitragsersteller
 11.07.2021, 17:09

Das heißt, wenn Ich meine Wasserkostenrechnung 1x Jährlich bekomme, muss ich diese dem Jobcenter vorlegen und die überweisen den Betrag meinem Vermieter?

schleudermaxe  11.07.2021, 17:19
@Scheo2019

Nö, was hat denn Dein Vermieter mit Deiner Rechnung zu tun, die laut Mitteilung nicht zur Miete gehört?

Kaltwasser gehört immer zur miete ! Warmwasser nicht wen man es per strom heiß machen muss den dafür gibt es Dan ca 9 € Extra Geld im Monat!

Ja das müssen sie auch bezahlen den du hast dafür ja kein geld und die miete wird ja Komplet übernommen! Die hätten bei einem guthaben das geld einkassiert!