Ab wann beginnt die Grundsteuerpflicht bei Neueinzug im Dezember vor Jahresschluss? Hintergrund mir sagte jemand, dass die Grundsteuer immer pro Kalenderjahr berechnet wird, unabhängig davon wann tatsächlich der Einzug sei. Doch das würde heissen, dass man wenn man im Dezember kurz vor Jahresschluss Neubau bezieht für das fast abgelaufene Jahr Steuern zahlen muss, ob wohl das Gebäude noch gar nicht stand. Ist das so korrekt? Weis jemand hier genaueres?
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