Zählt ein Gästezimmer im Keller zur Wohnfläche?

Aus Anlass der dieses Jahr von allen Grundsteuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärung und der dabei in vielen Bundesländern (nicht hier in Ba-Wue) maßgebenden Wohnfläche stieß ich auf die Frage, ob ein im Keller befindliches

  • Gästezimmer
  • Gästebad
  • Hobbyraum

mit zur Wohnfläche zählen. Wie meist im Keller haben sind die Fenster klein bis nicht vorhanden, die Decken niedrig.

Die wohl maßgebende - IMO einzige - Regelung dafür ist die

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

und die besagt, dass nicht mitgezählt werden "Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen".

Der Knackpunkt ist das "an ihre Nutzung". Die Landesbauordnung BW besagt in Par. 34, dass diese Räume als Aufenthaltsraum ungeeignet sind (Deckenhöhe, Fensterfläche). Und erklärt Aufenthaltsraum in Par. 2 als

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=t%20rue&aiz=true

Nach meiner Interpretation würde

  • Gästebad mitgezählt - es ist zum nur kurzfristigen Aufenthalt bestimmt
  • Gästezimmer nicht mitgezählt - es ist zum "nicht nur vorübergehenden" Aufenthalt bestimmt und damit laut Bauordnung ungeeignet
  • Hobbyraum - keine Ahnung :-(

Hat jemand Wissen oder fundierte Interpretationen hierzu?

Grundsteuer, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung
Alter Vermieter fordert Grundsteuer aus dem letzten Jahr, geht das?

Hallo,

seit mitte letzten Jahres habe ich einen neuen Vermieter. Der alte Vermieter schrieb mir (letztes Jahr) ich soll ab Mitte des Jahres die Miete so wie sie ist (was natürlich inkl. Grundsteuer war) an den neuen Vermieter überweisen. Ok, gesagt, getan. Jetzt schreibt mir der alte Vermieter ich soll vom 01.01.19 bis zum Datum wo die Wohnung verkauft wurde, also mitte des Jahres, Nebenkosten nachzahlen (kein Problem, weil wurde etwas teurer). Ja und übrigens auch zusätzlich für das gesamte Jahr die Grundsteuer, weil Ihm ja als Verkäufer das Ganze Jahr in Rechnung gestellt wurde, da der neue Verkäufer die Grundsteuer erst ab dem 01.01.2020 zahlen musste.

So. Nun habe ich aber damals da der alte Vermieter es so wollte die Miete genauso ab mitte des Jahres dem neuen Vermieter gezahlt, dieser hat also nun die Grundsteuer auf seinem Konto, die jetzt, ewig später, der alte Vermieter von mir verlangt.

  1. Kann er das jetzt einfach so verlangen?!
  2. Was soll ich machen wenn er es verlangen kann, ich das Geld aber nicht von meinem jetztigen Vermieter wieder bekomme?
  3. Ich will ihm eigentlich schreiben das er sich darum kümmern muss, da ich auf seinen Rat hin die Miete inkl. Grundsteuer ab Mitte 2019 an den neuen Vermieter überwiesen habe. Ich vermute nämlich das er daran damals nicht gedacht hat und weis das er es nicht selbst von Ihm rückfordern kann wenn es nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde. Aber ich warte erstmal was ihr zu Punkt 1 sagt.

Vielen dank schonmal.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag, Grundsteuer, Hauskauf, Immobilienkauf, Wohnungskauf
Dürfen Grundsteuern auf einmal ohne Vorankündigung als Nebenkosten abgerechnet werden

Hallo alle zusammen!

Wir werden morgen endlich das Haus, in dem wir schon seit mehreren Jahren als Mieter wohnen, kaufen.

Gestern bekamen wir die korrigierte Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2011. Wir hatten diese Abrechnung im November schon mal bekommen, aber diese wimmelte nur so vor lauter Fehlern, dass wir sie zurück geschickt haben. Wir sollten damals auf einmal das dreifache an Wasser verbraucht haben, die Summe unserer monatlich gezahlten Nebenkosten passte nicht und es tauchten urplötzlich die Positionen "Grundsteuer" und "Gebäudeversicherung" auf, die wir in den Jahren davor nie gezahlt haben.

In der korrigierten Nebenkostenabrechnung, die wir gestern erhalten haben, sind zwar die Punkte "Wasser" und "Summe der Nebenkosten" korrigiert worden, aber wir sollen immer noch Grundsteuer und Gebäudeversicherung zahlen.

Grundsätzlich gesehen ist es zwar richtig, dass der Vermieter diese Kosten auf den Mieter umwälzen kann, aber darf er das auch unangekündigt, wenn diese Faktoren in den Jahren davor nie berechnet wurden? In den Jahren 2009 und 2010 haben wir weder Grundsteuer noch Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung stehen gehabt und jetzt sollen wir ohne Vorankündigung auf einmal knapp 300,- Euro dafür nachzahlen. ... wobei die Abrechnung für 2012 ja auch noch aussteht, so dass es dann schon 600,- Euro plus drei Monate 2013 sind.

Wir sind der Meinung, dass ein so hoher Kostenfaktor vorher vom Mieter angekündigt werden muss, denn im Mietvertrag steht auch nicht, dass wir diese Positionen zahlen müssen. Stimmt das oder sind wir da jetzt wirklich die Looser, die diese Kosten nachzahlen müssen?

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!

Miete, Mieter, Mietrecht, Grundsteuer, Nebenkostenabrechnung

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