Kann man KFZ zurückgeben, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat?
Hallo, ich habe mir für fast 4000 Euro ein etwas älteres Auto gekauft.
Ich kenne mich nicht wirklich gut mit Autos aus und konnte deshalb nicht alle Mängel erkennen.
Aber als ich es einigen Bekannten und KFZ-Mechatronikern gezeigt habe, haben diese sehr schwerwiegende schlimme Mängel am Auto festgestellt, wie dass die Karosserie etwas verformt ist, die Kotflügel neu gemacht wurden, dass viel Öl ins Kühlwasser eindringt, dass der Motor vom Auto unruhig läuft und dass der Motor sehr stinkt. Bei der KFZ-Werkstatt haben sie auch gesagt, dass der Verkäufer mich verarscht hat und einen erheblichen Mangel absichtlich verschwiegen hat, auch bei Privatgeschäften.
Ich habe die Mängel am Auto nicht gesehen, ich dachte am Auto wäre alles in Ordnung, weshalb ich es zu einem weit höheren Preis ins Internet stellte und auch schrieb, dass es ein gutes Auto wäre, aber als ich auf die Mängel aufmerksam gemacht wurde, löschte ich es wieder.
Ich habe den Verkäufer höflich drauf angewiesen, dass er das Fahrzeug zurücknehmen und mir das Geld zurückgeben soll, da er auch geschrieben hat, dass es ein unbeschädigtes und fahrtaugliches Auto wäre. Er sagt, dass er es nicht müsse, weil er im Kaufvertrag geschrieben hat, ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung.
Aber laut Gesetz muss der Verkäufer dafür haften, weil er solche schwerwiegenden Mängel verschwiegen hat. Es ist erst eine Woche vergangen, ich bin nicht viel gefahren oder so.
Der Verkäufer wusste genau, dass dieses Auto diese Mängel aufweist, dass Öl in das Kühlwasser gelangt, deshalb hatte er das Auto vorher abgemeldet und alle Flüssigkeiten gewechselt.
Die Reparatur dieser Mängel ist sehr teuer und ich habe nur wenig Geld.
Was kann und soll ich jetzt machen?
Danke für eure Hilfe.
5 Antworten
Dein Problem wird sein, dass du dem Verkaufer beweisen musst, dass er von den Mängeln wusste.
Du hast das Auto besichtigt und hoffentlich auch probegefahren, für gut befunden und gekauft.
Das sind zwei Punkte, die FÜR den Verkäufer sprechen, so link die Aktion vielleicht auch war. Er zielte vermutlich genau auf so einen unbedarften Käufer wie dich ab und hat einen gefunden
Hast du das Auto bei einem gewerblichen Händler gekauft oder von privat? Das macht einen Unterschied. Die Gewährleistungspflicht besteht nur für gewerbliche Händler.
Es war ein Privatverkauf, aber er hat falsche Angaben zum Fahrzeug geschrieben, von denen ich auch noch Screenshots habe.
Sofern im Kaufvertrag steht dass es keine Sachmängelhaftung oder Gewährleistung gibt, heißt das, dass du es so kaufst, wie du es bei der Übergabe gesehen hast. Somit hast du wahrscheinlich keinen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch, wenn der Händler nicht mit sich reden lässt.
Der Verkäufer wusste genau, dass dieses Auto diese Mängel aufweist, dass Öl in das Kühlwasser gelangt, deshalb hatte er das Auto vorher abgemeldet und alle Flüssigkeiten gewechselt.
Im Streitfall wirst du genau das beweisen müssen. Ob du das kannst, weiß ich nicht. Das ist aber der Dreh- und Angelpunkt.
Ohne einen Sachverständigen und einem Anwalt hast du keine Chance