Personen x hat Bewährung von 4 Jahren wegen Körperverletzung die Bewährung wird wegen neuer Straftat auf 5 Jahre verlängert, in dem Zeitraum wird Person x wieder straffällig wegen versuchter Körperverletzung an Polizisten und Beleidigung und Bedrohung, Verhandlung folgt noch Staatsanwaltschaft hat aber gesagt das es nicht mehr mit einer Geldstrafe abgetan werden wird. Jetzt die Frage geht es überhaupt das an eine Bewahrung über 5Jahre nochmals verlängern kann?