Hallo ich habe folgendes Problem:
Wir wohne in einer Wohnung von einer Wohnungsgenossenschaft.
Jetzt haben wir den Mietervertrag gekündigt der offiziel bis 28.02.2012 anhält. (Wegen Frist)
Wir ziehen nächste Woche um, womit die Wohnung aus unserer Sicht ab 01.01.2012 bezugsfrei wäre. Aus dem Grund dass wir nicht Doppelmiete zahlen möchten suchen wir natpürlich nach passenden Nachmietern. (5 Interessenten gibt es schon für den 01.01.)
Die Wohnungsgenossenschaft teilte uns mit dass logischerweise erst Mitglieder der Genossenschaft die auf Wohnungssuche sind für die Wohnung angeschrieben werden.
Hat Die Genossenschaft dass Recht uns die 5 Nachmieter zu verwehren und der EINEN Person (Mitglied) die zusage für den 01.03.2012 zu geben?
Ich meine, dass ist ja unser Geld das wir auf Grund dieser Entscheidung umsonst blechen müssten.
Vielleich kennt sich ja einer mit Mietrechten aus.
Vielen Dank im Vorraus