N'Abend,
ich habe einen Bewerberfragebogen einer Wohnungsgenossenschaft ausgefüllt. In diesem wurde auch gefragt, wer mit einziehen würde und in welcher Stellung er zu mir steht. Dort habe ich meinen Partner eingetragen.
Nun wurde mir ein Nutzungsvertrag vorgelegt, in diesem bin nur ich und nicht mein Partner erwähnt. Die Genossenschaft meinte auf Nachfrage, dass sie nur eine Person in den Vertrag aufnehmen darf.
Lange rede kurzer Sinn: Mein Partner musste nirgends unterschreiben und existiert auf dem Papier nicht. Lediglich auf dem Formular, welche Namen ans Klingelschild sollen, taucht sein Name auf.
Eine Wohnungsgeberbescheinigung würde auch nur ich von der Genossenschaft erhalten. Ich müsste meinem Partner dann eine ausstellen.
Klingt für mich alles seltsam. Ist das bei Genossenschaftswohnungen standard? Mein Partner hätte dann ja keinen Nachweis darüber, dass er in der Wohnung lebt.
Klingt für mich, als wäre er mein Untermieter. Wird das automatisch von der Genossenschaft geduldet? Muss ja, ich habe ihn ja angegeben...