Die Diskussion um den kritischen Rassenbegriff ist keine neue. Doch die Frage, wie damit umgegangen werden soll, ist noch lange nicht geklärt.
Wie das Saarland nun mit dem Begriff umgeht
Im Saarland einigten sich CDU und SPD darauf, dass der Begriff der Formulierung „Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ weichen soll.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Kira Braun, sieht in dieser Entscheidung die Möglichkeit, dass der veraltete und lebensfeindliche Begriff nicht mehr durch den Gesetzgeber reproduziert wird. Das Saarland folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der „Initiative Schwarze Menschen“.
Um diese Passage geht es unter anderem
Im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, Satz1 steht:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]“
Das sind die Schwierigkeiten bei der Änderung
Eigentlich wurde bereits nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd im Mai 2020 von der Großen Koalition beschlossen, den Begriff der „Rasse“ entsprechend auszutauschen. Letztlich scheitere dies an Differenzen zwischen der Union und der SPD. Die Sorge dabei war unter anderem laut Heveling (CDU), dass Änderungen stets auch die Möglichkeit von Neuauslegungen der Verfassung ermöglichen.
Auch im Koalitionsvertrag der Ampel ist dieser Punkt festgehalten – doch auch knapp zwei Jahre später gibt es kaum Neuerungen.
Das sind die Standpunkte
Dr. Isabelle Kutting, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Jena, sieht im Begriff der „Rasse“ das Problem, dass zwar inzwischen bekannt sei, dass es sowohl aus genetischer als auch aus biologischer Sicht keine Menschenrassen gebe, aber der juristische Begriff in diesem Denkmuster verweilt. Dies habe schwerwiegende Konsequenzen sowohl für Betroffenen von Rassismus als auch diejenigen, die in der Rechtsanwendung arbeiten.
Anders sieht das Christian Kirchberg, Vorsitzender des Ausschusses Verfassungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer: Der Begriff als solcher ist für ihn ein polemischer. Eine Streichung hält er für nicht sinnvoll, da der Begriff auch international verwendet wird. Er spielt damit auf den englischen Begriff „race“ an, der regelmäßig in „Rasse“ übersetzt wird. Auch diese Übersetzung wird kritisch gesehen.
Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der Debatte? Sollte die Änderung stattfinden und falls ja, was wären mögliche Optionen? Falls nein, was spricht Eurer Meinung nach gegen eine Änderung?
Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch später einen guten Start in Richtung Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team
Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/grundgesetz-rasse-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/rassebegriff-grundgesetz-101.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html