Volksentscheid über Grundgesetz-Änderung für die Allgemeinerklärung aller Tarifverträge?
Aktuell laut Grundgesetz kann der Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären, wenn es der Allgemeinheit gut dient und vom Staat, Gewerkschaft und Arbeitgeber zusammen entschieden wird.
Aber angenommen, auf Forderung der Gewerkschaften und der Bevölkerung soll der Staat ein Volksentscheid organisieren, in dem eine Grundgesetzänderung stattfinden soll, um das Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge zu ändern.
Es sollen nicht mehr der Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammen entscheiden, sondern nach jedem Abschluss eines Tarifvertrags müssen automatisch alle Betriebe über 100 Angestellter dieses intern zu 100% implementieren - unabhängig davon, ob nicht tarifgebunden und Betriebe unter 100 nur zu 50% implementieren.