Reklamation einer Couch

Ich habe am 01.02.2010 bei der Fa. Roller eine Eck-Couch mit Schlaffunktion für 899,-- Euro gekauft. Als Lehne hinten zum anlehnen dienen 5 große Polster und 4 kleinere Kissen. Die Couch ist nun 18 Monate alt und wird von mir, meiner Frau und meinen 2 Kindern benutzt.

Mittlerweile weist das gute Stück folgende Mängel auf:

1.Die großen hinteren Kissen zum anlehen sind längst nicht mehr formstabil, zwei davon wirken schon innerlich porös, so dass es kein schöner Anblick mehr ist und immer ungemütlicher wird. 2.Man spürt an einigen Stellen bereits die Federn bzw. den Draht oder wie das Innenleben auch immer heißt. 3.Die Couch wird von hinten (bei den Lehnen) nach vorne (Sitzfläche) immer abschüssiger; d.h. wenn ich z.B. hinten liege und meine Frau davor, hat man immer das Gefühl, runter (also auf den Boden) zu rollen. 4.Die Schlaffunktion kann schon länger nicht mehr benutzt werden, da diese ja nur selten verwendet wird und deshalb inzwischen viel höher als die restliche Sitzfläche der Couch ist.

Eigentlich hatte ich immer gedacht, dass man eine Couch, die ja immerhin fast 1000 Euro gekostet hat (und dass für nur eine Ecke, ohne Sessel o.ä.) mind. 10 Jahre benutzen kann. Nun ist meine aber bereits nach 18 Monaten ziemlich am Ende und ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie das gute Teil in 1 oder 2 Jahren ausschaut.

Meine Frage: Wie stehen die Chancen, wenn ich bei Roller reklamiere und wie mache ich das am besten ???

Kaufvertrag, Garantie, Reklamation
Garantie / Gewährleistung Gebrauchtwagen?

Hallo,

ich brauche mal einen Rat. Ich habe mir im Februar einen neuen Gebrauchten zugelegt, den ich bei einem Händler gekauft habe, der etwas über 100 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Gleich zu Anfang traten die ersten Problemchen auf, erst das Steuergerät vom Seitenairbag und der Blinkerhebel, dann noch ein Kabelbruch, der eine Kontrolllampe auslöste. Steuergerät und Blinkerhebel hat der Händler nachgebessert, musste halt einen Tag dahin fahren, Kabelbruch musste ich selber tragen. Ich musste jetzt jedoch feststellen, dass meine Klima ohne Funktion ist, da ich das Ding fast nie nutze ist es mir erst vor kurzem an den ganz heißen Tagen aufgefallen. Habe dann eine Werkstatt aufgesucht um erstmal einen Klimacheck zu machen, dabei kam dann heraus, dass der Klimakompressor kaputt ist. Ich habe dann den Händler angerufen und den Defekt gemeldet, ich sollte dann ein Angebot aus einer Werkstatt einholen und ihm und der Garantieversicherung (war beim Kauf dabei) zukommen lassen. Habe mir ein Angebot geholt (fast 1000,- Euro) und es beiden zukommen lassen. Mir wurde dann eine Reparaturfreigabe gegeben und ich habe den Kompressor tauschen lassen, musste aber einen Teil zuzahlen (knapp 300,- Euro), da die Garantieversicherung aufgrund der Laufleistung nicht den vollen Preis der Teile zahlt.

Meine eigentliche Frage ist jetzt, da ich ja neben dem Anspruch aus der Garantieversicherung auch einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler habe, müsste er mir doch die Zuzahlung die ich leisten musste erstatten? Das Auto befindet sich noch kein halbes Jahr in meinem Besitz, daher geht der Gesetzgeber doch davon aus, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat? Muss er ja auch, ich habe die ganze Zeit die Klima nicht genutzt und konnte sie bei Kauf (Februar bei um die 0 Grad) schlecht testen.

Bin ich jetzt richtig davor?

Ich habe den Händler jetzt mal schriftlich aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, doch leider kommt da keine Reaktion?!

Freue mich über hilfreiche Antworten. Sorry für den langen Text!

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, Kaufrecht, Autokauf, Garantie, Gewährleistung

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