waschmaschine garantie Rückgabe verweigert?
Hallo! Habe eine Waschmaschine bei Gorenje gekauft. Garantie 2 Jahre, die bald abgelaufen ist. Weil die Waschmaschine wandert und Wasser auslief, kam der Kundendienst.
Dieser Mann hatte nichts gefunden. Nochmal einen kommen lassen, der dann einen evtl Fehler gefunden hat und dann den ersten Techniker wieder kommen lassen hat, der dann das Waschmittelfach ausgewechselte und irgendwas ersetzte, damit sie nicht mehr wandert. Das ist bestimmt ein halbes Jahr her.
Die Waschmaschine wandert immer noch, nur nicht bei jedem Waschgang. Habe alles ausprobiert, viel Wäsche, wenig Wäsche etc. Vorhin blieb die Maschine sogar stehen, und alle Lampen blinkten. Kein Grund erkennbar.
Ich habe mal gehört, dass wenn ein Techniker 3 x kommt und der Fehler noch nicht behoben ist, die Maschine zurückgeben kann.
Das würde ich so gerne machen! Nur wenn ein weiterer Techniker kommt und wieder nichts findet, muss ich den Kundendienst bezahlen und bekomme evtl kein Geld zurück. Mich ärgert es so, dass ich eine neue Waschmaschine gekauft habe und diese nicht richtig funktioniert.
Was kann ich tun??? Freundliche Grüsse
6 Antworten
Wo hast du reklamiert? Beim Haendler oder beim Hersteller?
Der Haendler haftet 2 Jahre im Rahmen der gesetzlichen Gewaehrleistung. Dies allerdings nur fuer Sach- und Rechtsmaengel, die bereits von Anfang an vorhanden waren. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt i.d.R. die vermutung, ein waehrend dieser Zeit aufgetretener Sachmangel habe ursaechlich bereits von Anfang an vorgelegen (es gibt aber Ausnahmen von dieser Vermutung), ab dem 7 Monat kann der Haendler dann diesen Beweis vom Kunden verlangen. Sollte der Techniker erstmals nach Ablauf der ersten 6 Monate beauftragt worden sein, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Haendler das Vorliegen eines von Anfang an vorhanden gewesenen Sachmangels akzeptiert hat. Es kann sich auch um eine Kulanzreparatur gehandelt haben.
Sollte es sich aber eindeutig um einen Gewaehrleistungsfall handeln, kann der Kaeufer nach erfolglosen Reparaturversuchen des haendlers innerhalb der ersten 2 Jahre vom Rauf zuruecktreten. Er gibt dann die Waschmaschine zurueck und erhaelt im Gegenzug den Kaufpreis abzueglich des sog. "gezogenen Nutzens" zurueck. Der "gezogene Nutzen" bemisst sich an der dauer, die der Kaeufer die Maschine nutzen konnte und der allgemein zu erwartenden Lebensdauer der Maschine. Wenn man davon ausgeht, dass eine Waschmaschine 5 Jahre haelt (einfach mal so angenommen), waeren hier nach 2 Jahren etwa 3 Fuenftel des Kaufpreises zu erstatten.
Oder hattest du dich direkt an den Hersteller als Garantiegeber gewandt? Dann gelten ausschliesslich dessen Garantiebedingungen. Diese sehen aber normalerweise keine Rueckabwicklung des Kaufvertrages vor, da du mit dem Hersteller ja auch nie einen kaufvertrag geschlossen hast.Im guenstigsten Fall gibt es hier ein Austauschgeraet. Nach fast 2 jahren wuerde ich aber mal eher annehmen, dass hier noch ein wenig weiter repariert werden kann und auch damit dann irgendwann Schluss ist.
Ich habe beim Hersteller reklamiert, die mich dann zum Techikerdienst verwiesen haben. Der Händler hat mich zum Hersteller verwiesen. Also schön hin und her. Die Maschine ist von Anfang gewandert, reklamiert habe ich es sehr viel später, da ich nicht wusste, daß das ein Hersteller problem ist, was ich erst im Internet nach langem suchen herausbekam.
Deine Reklamationen waren berechtigt, Rückgabe/Umtausch geht jedoch nicht. Hat die WA einen festen Stand? Justierfüsse alle korrekt? Das Lager kann auch beschädigt sein,weil du die Maschine überladen nutzt.
Hat der Monteur damals auch geguckt, wie die Füsse der Waschmaschine eingestellt sind? Das kann eine der Gründe sein, warum sie wandert.
Wandert sie bei jedem Waschen, oder nur ab und zu? Und läuft das Wasser nur aus, wenn sie wandert oder auch wenn sie mal stehenbleibt?
Die Füsse stehen korrekt, das hat der Techniker beim 3. kommen gemacht. Er erzählte mir dann auch, dass die Maschine wandert, weil der Kellerboden schief ist (dafür sind ja die Ausgleichsfüsse da). Sie wandert ab und zu und das Wasser läuft selten (aber es läuft) aus. Die Maschine habe ich auch nicht überladen. Irgendwie scheint das eine "Launesache" der Maschine zu sein...
Wenn eine Maschine "wandert", dann oft beim Schleudergang. Das Wandern entsteht durch Unwuchten die sich ergeben, nicht dadurch, wenn der Kellerboden schief ist, die Ausgleichsfüsse aber richtig eingestellt sind.
Das wandern kann man verhindern, wenn man die Maschine auf eine ca. 1 cm dicke Gummimatte stellt , die es in Baumärkten gibt. Vielleicht ist der Kellerboden sehr glatt, was das Wandern der Maschine begünstigt, wenn die Trommel sich dreht.
Da dieses "Wandern" schon von Anfang an festzustellen war hätte man den Grund des Wanderns feststellen müssen. Während des Technikerbesuches die Maschine bestückt laufen lassen. Dann kann der Techniker das beobachten.
Warum aus der Maschine Wasser läuft könnte evtl. ein undichter Anschluss in der Maschine sein. Vielleicht hat sich eine Schlauchklemme gelöst, was den Wasseraustritt erklären könnte. Das wäre bei einer Überprüfung der Maschine leicht festzustellen und zu beheben.
Offenbar haben sich die Techniker nicht die erforderliche Mühe gemacht, um den Ursachen auf den Grund zu gehen.
Ich hatte mit meiner Waschmaschine ein ähnliches Problem mit dem Wandern. Glatter Fliesenboden im Waschraum, das begünstigte das Wandern der Maschine. Gummimatte unterlegt und das Wandern war vorbei. Die Maschine vibriert zwar, verlässt aber nicht ihren Standplatz.
Kurz vor Ablauf der Garantiezeit hier einen Austausch zu verlangen, wird wohl schwierig werden.
Meine Waschmaschine gab nach mehreren Waschgängen eines Tages den Geist auf. Holte einen Techniker. Der sagte mir, dass die Maschine nicht mehr zu reparieren sei und eine Neuanschaffung nötig wäre. Die Maschine war 12 Jahre alt und funktionierte immer einwandfrei
Nach zwei Tagen Wartezeit startete ih erneut einen Waschgang. Die Maschine funktionierte wieder einwandfrei und lief danach noch 5 Jahre lang. Grund der Störung war, dass die Maschine innerhalb eines Tages 4 mal mit voller Last betrieben wurde, was den vorübergehenden Ausfall erklärte.
Dies nur mal als Hinweis, wie schnell manche Techniker zu einem Neukauf raten, obwohl dieser nicht notwendig ist.
Du hattest also zuerst beim Haendler reklamiert und dieser hat dich dann an den Hersteller verwiesen. Damit duerfte er sich seiner Gewaehrleistungspflicht zwar nicht wirksam entzogen haben, doch koennte es hier sinnvoller erscheinen, sich auf die Herstellergarantie zu beziehen. Sollte naemlich die erste Reklamation ausserhalb der Sechsmonatsfrist erfolgt sein (so verstehe ich deinen Beitrag), kann der Haendler nach wie vor den Beweis dafuer verlangen, dass bereits von Anfang an ein Sachmangel vorlag und dieser dann auch zu dem erst spaeter reklamierten Defekt gefuehrt hat. Diesen Beweis wirst du aber wahrscheinlich nicht erbringen koennen.
Du wirst hier also kaum eine Rueckabwicklung erwirken koennen (bei der du ja sowieso nur sehr deutlich weniger erwarten koenntest als das Ding gekostet hat).
Was du nun noch aus der Herstellergarantie "rausholen" kannst, ergibt sich aus dessen Garantiebedingungen. Sehr viel und vor allem sehr lange wird das wohl nicht mehr sein.
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