Hallo,
ich beabsichtige demnächst die Führerscheinklasse C1 oder C zu erwerben. Hierzu habe ich zu diesem 140 Stunden IHK-Lehrgang bzw. zu der Schlüsselzahl 95 eine Frage.
Hauptberuflich arbeite ich woanders als Angestellter (41-Stunden in der Woche). Nebenberuflich (und Hobbymäßig besser gesagt) möchte ich mir selber Container aufstellen, in denen ich Grüngut reinschmeiße und danach den Container auskippe/ausleere bzw. entsorge.
Die Arbeitstätigkeit ist also Hecken, Gras und Bäume schneiden und nicht das Fahren.Ich bin Gartenpfleger, Fahrer, und Rechnungssteller in einem sozusagen.
Brauche ich dann für das Stellen meiner eigenen Container die Schlüsselzahl 95? Oder gilt da die Ausnahme bzw. die Handwerksregelung ?