Wird es wegen so einem Delikt eine Gerichtsverhandlung stattfinden?
Person A fährt ohne Besitz eines Führerschein ein Auto. Person B arbeitet beim Sicherheitsdienst und hat das alles gesehen. Die Polizei hat Person B als Zeuge genommen.
Wird es wegen so einem Delikt eine Gerichtsverhandlung stattfinden? Oder kriegt Person B nur eine Brief von der Polizei zum ausfüllen?
2 Antworten
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Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei den Beschuldigten zum genannten Vorgang vernommen hat, ebenso den Zeugen. Ist der Beschuldigte Ersttäter kann die Sache mit einem Strafbefehl erledigt sein, ist er schon x-mal ohne gefahren, wird es eine Verhandlung geben. Auch wenn er gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt, gibt es eine Verhandlung. Also, so pauschal kann es nicht beantwortet werden.
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Der Beschuldigte ist Ersttäter. Das heisst wenn der Täter den Strafbefehl aktzeptiert, dann wird es keine Gerichtsverhandlung geben? Und der Zeuge hat seine Ruhe
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Das läßt sich pauschal nicht beantworten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.