Darf ein Lehrer eine weglaufende Schülerin festhalten?

Ich war ein schwieriger Teenager mit psychischen Problemen und bin vor allem immer viel weglaufen. Das kam auch ein paar Mal in der Schule vor. Meißtens wenn ich Situationen emotional nicht aushalten konnte (Konflikte) oder auch wenn ich bei Klassenarbeiten gemerkt habe, dass ich versage, habe ich "das Handtuch geworfen" und bin einige Male weinend aus der Klasse geflüchtet. Meistens bin ich gerannt bis ich nicht mehr konnte, habe mich beruhigt und nach ein paar Stunden reumütig zurückgekehrt. Als ich jünger war, wurden meine Eltern darüber informiert. Mit 15 dann nicht mehr und ich wurde mit Nachsitzen sanktioniert. Drei Mal haben Lehrer und Lehrerinnen mich im Türrahmen abgefangen und versucht, mich festzuhalten. Ich habe mich gewehrt und die Lehrerinnen haben mich im Sinne von Deeskalation dann auch losgelassen und mich laufen lassen. Ein Lehrer hingegen, der mir körperlich überlegen war, hat mich weiter festgehalten sodass die Situation völlig eskaliert ist. Dazu sollte man wissen dass ich traumatisiert war und dieses festgehalten werden Todesangst in mir ausgelöst hatte. Ich habe panisch geschlagen, getreten, gekratzt, gebissen bis er mich schließlich losgelassen hatte, weil er mir sonst wehgetan hätte... ich bin los gerannt und er hinterher. Ich weiß nur dass ich auf meiner Flucht zufällig einer Vertrauenslehrerin in die Arme gelaufen bin, die mich beruhigen konnte, sich schützend vor mich gestellt hat und die Situation mit dem Lehrer fürs erste geschlichtet hat.

Dann hatte ich diesen Konflikt mit einer schwangeren Lehrerin. Diese hat aus Selbstschutz nicht versucht mich festzuhalten sondern hat mir nur die Konsequenzen für mich hinterhergerufen, welche mir in dieser Situation völlig egal waren.

Ich frage mich im Nachhinein warum sie ich nicht einfach laufen ließen. Bekommen Lehrer dann Probleme bzgl. Aufsichtspflicht? Sind sie in solchen Situationen berechtigt Schüler festzuhalten?

Ich bin meinen Lehrern im Nachhinein nicht böse. Sie haben nur ihren Job gemacht. Ich frage mich nur, wie da die Rechtslage aussieht.

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