Eine Person möchte als Mentalcoach/Lebensberater selbstständig tätig werden.
Praktisch sieht es so aus: Es kommen Menschen zu dieser Person, die mental Hilfe benötigen. Dafür zahlen sie einen bestimmten Betrag.
Muss diese Person (Mentalcoach/Lebensberater) ein Gewerbe anmelden oder reicht es, wenn beim Finanzamt diese freiberufliche Tätigkeit "angezeigt" wird?
Kann es sein, dass ein Mentalcoach als gewerblicher Unternehmer Gewerbesteuer zahlen muss und ein Lebensberater als Freiberuflicher (wie in den Katalogberufen) angesehen wird?
Ich habe so unterschiedliche Infos erhalten und lese viel in den Gesetzen nach. Eine konkrete Antwort suche ich (noch).
Schon vorab vielen Dank für Eure Tipps