Arbeitszeiterfassung - wie lange kann diese rückwirkend beanstandet werden?

Ich arbeite mittlerweile seit über 3 Jahren in einem Kindergarten als Erzieherin. Unsere Zeiterfassung machen wir in einer Excel-Tabelle. Monatlich werden dann die Zeiterfassung beim Chef abgegeben und kontrolliert. Nun ist es so, dass ich meine Zeiterfassungen von Juni 2017 bis Januar 2018 wieder bekommen habe und in einigen Monaten Änderungen gemacht werden müssen, bzw. mein Chef möchte dass ich gewisse Stunden abändere oder sie so nicht genehmigt werden können. Zudem habe ich nebenher eine Weiterbildung für den Kindergarten gemacht, mit Absprache im Kindergarten natürlich. Ich habe mich dahin bereits bequatschen lassen und die Weiterbildungstermine am Samstag als Freizeit gelten lassen. Nun hatte ich meine Abschlussprüfung im Januar und mit wurde mündlich zugesagt, dass ich diesen Tag im Kindergarten frei bekomme, die Stunden komplett aber für einen normalen Arbeitstag erfassen darf. Nun sagt mein Chef, das geht nicht, dieser Tag wird mit Null Stunden berechnet und die Zeiten, die ich für die Facharbeit aufgewendet habe, darf ich auch nicht in der Zeiterfassung geltend machen, obwohl mir die Einrichtung das Thema vorgegeben hat und ich nicht wie andere Teilnehmer an der Fortbildung mein Thema selbst aussuchen durfte.

Nun sind meine Fragen, ob die Zeiterfassung solange rückwirkend überhaupt noch beanstandet werden darf und ob die Zeiterfassung für meinen Prüfungstag nun komplett gestrichen werden kann, ebenso wie der Zeitaufwand für meine Facharbeit.

Vielen lieben Dank im Voraus.

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