Was kommt in eine Stellungnahme fürs BaföG-Amt alles rein und was nicht?

Hallo,

die Situation ist folgende:

Ich bin jetzt im 5 Fachsemester. Privat hatte ich einige Gründe warum ich die Prüfungen der letzten Semester nicht schreiben konnte. Keiner dieser Gründe ist ein offiziell anerkannter Grund für das Bafög-Amt (also keine eigene Krankheit, keine Behinderung, keine Schwangerschaft...). Wie jeder weis muss man nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis erbringen. Mir geht es nicht darum diesen Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich habe also den Nachweis erbracht, habe jedoch nur im ersten Semester eine Prüfung geschrieben. Das heißt ich habe meine CP´s nicht erreicht. Jetzt will das Bafög-Amt eine formlose Stellungnahme mit Belegen, was ich in den letzten 3 Semestern gemacht habe.

Jetzt zu meiner Frage:

-Hat jemand mit einer Ähnlichen Situation bereits Erfahrung gemacht?

-Muss ich den Betrag, welchen mir das Bafög-Amt bis jetzt gestellt hat, sofort zurückzahlen oder auch erst wenn ich fertig bin mit dem Studium?

-Auf was muss ich generell bei solch einem Schreiben achten?

und

-Was wäre die schlimmste Situation auf die ich mich vorbereiten müsste bzw. die auf mich zukommen kann?

Noch zum besseren Verständnis: Mir geht es nicht darum nochmal Bafög zu bekommen oder den Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich brauche nur einen Negativ-Bescheid vom Bafög-Amt aber davor muss ich eben diese Stellungnahme abgeben. Ich hoffe ihr habt ein paar gute Tipps. Danke im Voraus. Diese Frage beantworten 1 Bearbeiten 0 Antworten

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